Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2019 - 2022
Vorlage
401/18
Aktenzeichen
BdB - 07 - dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Bereiches 0 - Produktgruppe 07/Sportförderung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Sitzung des Rates am 25. September 2018 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2019 – 2022.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Bereiches 0 - Produktgruppe 07/Sportförderung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2019 weist einen Überschuss von 156 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2020 – 2022 wird ein Überschuss erzielt.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,796 Mio. Euro bis zum Ende 2019 gerechnet. Das sind 27,2 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

  • Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
  • Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
  • Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan sind weder im Ergebnisplan noch im Investitionsplan vorgesehen.
Hinzuweisen ist jedoch auf den Umstand, dass im Rahmen der Neufassung der Sportförderrichtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2019 budgetneutrale Umschichtungen innerhalb der Aufwandskonten  zu erwarten sind.

 

B) Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.