Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2017 für den Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement - zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- alle Abweichungen ab 50 T€
2. Finanzrechnung - Nachweis einzelner Investitionsmaßnahme,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 4 Verbesserungen in Höhe von 196.563 Euro
Im Finanzplan ergaben sich Verbesserungen in Höhe von 2.577.040 Euro
Hinweis zu
finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem
Jahresabschluss entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Teiljahresabschlussbericht