Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt den
Teiljahresabschlussbericht 2017 für
den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind
Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten.
Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die
Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den
Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1.
Ergebnisrechnung,
bezogen auf
Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der
Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab 50T€
2.
Finanzrechnung
– Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf
den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der
Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der
Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den
Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen Verbesserungen in Höhe von
2.114.329 €.
Im Finanzplan
ergaben sich Verbesserungen in Höhe von 1.000.332 €.
Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in
einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen
in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein negatives
Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
(=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird
dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Anlage: Teiljahresabschlussbericht