Betreff
Teiljahresabschlussbericht 2017, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
089/18
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2017 für

den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – zur Kenntnis.


Begründung:

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50T€

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen Verbesserungen in Höhe von 2.114.329 €.

 

Im Finanzplan ergaben sich Verbesserungen in Höhe von 1.000.332 €. 

 

 

Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:

 

Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.

 

Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.


Anlage: Teiljahresabschlussbericht