Betreff
9. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rheine
Vorlage
104/07
Aktenzeichen
FB7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

9. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom _____________

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV NW S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder in seiner Sitzung am 6. März 2007 die folgende 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 beschlossen:

 

§ 15

 

Beigeordnete

 

Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Es werden 2 hauptamtliche Beigeordnete gewählt.

 

 

§ 19

 

Inkrafttreten

 

Diese 9. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Begründung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2006 einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

 

      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, im Rahmen einer Änderung des § 15 der Hauptsatzung der Stadt Rheine die Anzahl der Beigeordneten von 3 auf 2 zu reduzieren.

 

Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Janning am 5. März 2007 kann der Empfehlungsbeschluss jetzt umgesetzt werden.

 

 

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 GO Änderungen der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden können.