VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Durch den Eigentümer
wurde der Anstoß für eine städtebauliche Entwicklung südwestlich der
Herefortstraße gegeben. Das Anliegen des Eigentümers geht konform mit den
Vorgaben des Flächennutzungsplanes zur Umsetzung von Wohnbebauung und mit dem
Bedarf an Wohnbaugrundstücken in Altenrheine.
Sofern die Vermarktung
der Grundstücke durch den Eigentümer erfolgt, sind hier Regelungen durch einen
städtebaulichen Vertrag nach dem städtischen Wohnbaulandkonzept zu treffen.
Der Bebauungsplan
ist als Entwurf- bzw. Übersichtsplanung als Anlage 1 beigefügt.
Die Größe der
überplanten Fläche beträgt ca. 19 400 qm und wird zur Zeit ackerbaulich genutzt.
Vorgesehen ist eine einzeilige und eingeschossige Wohnbebauung mit ca. 27-28
Grundstücken und einer Grundstücksgröße von ca. 700 qm. Der Siedlungsabschluß
soll durch ein angemessenes Pflanzgebot gewährleistet werden. Zwischen der geplanten
Wohnbebauung und der südwestlich verlaufenden Wallhecke verbleibt eine schmale
landwirtschaftliche Fläche, die aufgrund der gegebenen Verschattung
ackerbaulich nur noch begrenzt nutzbar ist. Dieser Streifen kann als Ausgleichsfläche
für das betreffende und für andere Bauvorhaben genutzt werden.
Das Vorhaben
unterliegt nicht der Innenentwicklung und damit nicht dem beschleunigten
Verfahren entsprechend § 13 a Baugesetzbuch. Neben der Eingriffsregelung sind
im betreffenden Verfahren die Umweltprüfung einschließlich der potentiellen
Lärmeinwirkung durch das benachbarte Gewerbegebiet zu berücksichtigen.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 311, Kennwort: "Herefortstraße - West", der Stadt Rheine aufzustellen. Der Beschluß wird ortsüblich in der Presse bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten: durch den Haselweg,
im Nordosten: durch die Herefortstraße
im Südosten: durch die Bergstraße,
im Südwesten: durch das Flurstück 12, Flur 37, Gemarkung rechts der Ems,
tlw.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 12, Flur 37, Gemarkung rechts der Ems, tlw.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Abweichend von den Richtlinien des Rates für die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen an Planungen der Stadt Rheine vom 10.10.1995 beschließt der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine, dass für den Bebauungsplan Nr. 311, Kennwort „Herefortstraße – West“ der Stadt Rheine die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ausschließlich durch die öffentliche Unterrichtung durchzuführen ist. Auf eine öffentliche Versammlung/Anhörung wird verzichtet.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.