Betreff
Bereitstellung von Projektmitteln für eine Jugendkunstschule
Vorlage
479/18
Aktenzeichen
BdB-dy-061
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der HFA beschließt, einen Betrag in Höhe von 12.000 € für die Erprobung von Angeboten im Rahmen der Gründung einer Jugendkunstschule, in den Haushaltsplan 2019 einzustellen. Die Mittelverwendung steht unter dem Vorbehalt einer 50 prozentigen Kofinanzierung durch die Landesförderung für Jugendkunstschulen. Über die durchgeführten Angebote ist der Kulturausschuss regelmäßig zu unterrichten.

 


Begründung:

 

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den „Handlungsleitfaden Kultur“ als ersten Baustein zum Kulturentwicklungsplan Rheine beschlossen (Vorlage Nr. 451/18 ).

 

Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung auch beauftragt, die im Handlungsleitfaden vorgeschlagene, mittelfristig umzusetzende Maßnahme (Planung und Betrieb einer Kulturinstitution für junge Menschen) zu prüfen, die Grundlagen für den Betrieb einer Jugendkunstschule in 2019 zu erarbeiten und Umsetzungsvorschläge zu den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2020 präsentieren.

Im Verlauf der Beratung wurde der Antrag der SPD-Fraktion auf Mittelbereitstellung i.H.v. 50.000 € (Anlage) eingebracht. Deshalb wurde die weitere Beratung im HFA vereinbart. Gespräche mit der Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste/Jugendkunst- schulen NRW (LKD) haben ergeben, dass von dort Unterstützung für die Planungsphase angeboten wurde. So habe die Mitgliederversammlung des LKD beschlossen, der Stadt Rheine im Rahmen der Gründungsinitiative für neue Jugendkunstschulen in NRW in 2019 einen Zuschuss in Höhe von max. 6.000 € in Aussicht zu stellen. Diese Mittel können nun von der Stadt beantragt werden, um vor Ort Jugendkunstschulangebote zu erproben. Die Mittel müssen mit städtischen Mitteln in gleicher Höhe kofinanziert werden. Gefördert werden nur Veranstaltungen zur Angebotserprobung, Planungskosten und Beratungsaufwendungen werden nicht bezuschusst.

Die Verwaltung beabsichtigt in Kooperation mit Künstlern, Kulturpädagogen und Fachleuten aus der Kinder- und Jugendarbeit, im nächsten Jahr in mehreren Einzelmaßnahmen, zunächst Bedarfe für eine Jugendkunstschule durch entsprechende kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche zu erheben. Daneben wird die Verwaltung mit eigenen Kräften organisatorische und personelle Anforderungen an eine Jugendkunstschule in verschiedenen Trägermodellen ausarbeiten. Über die Erfahrungen aus den Angeboten und die organisatorischen Notwendigkeiten für eine Jugendkunstschule soll der Kulturausschuss regelmäßig unterrichtet werden. Für den Fall einer erfolgreichen Phase der Angebotserprobung werden  zu den Haushaltsplanberatungen 2020 dann konkrete Umsetzungsvorschläge unterbreitet werden und ein Finanzierungskonzept erstellt werden können.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst die Förderung des LKD zu nutzen und die notwendigen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2019 aufzunehmen.

Ausgabeermächtigung:                                                  12.000 €

Zweckgebundene Einnahmen (Zuschuss LKD):             6.000 €

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion