Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2019
Vorlage
024/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.

 

2.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2019 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.

Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759), hat der Rat der Stadt Rheine mit Beschluss vom 15. Januar 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit dem

       Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                211.441.906 EUR

       Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                   208.806.069 EUR

 

im Finanzplan mit dem

       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

       Verwaltungstätigkeit auf                                                                        197.183.145 EUR

       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

       Verwaltungstätigkeit auf                                                                        190.068.477 EUR

 

       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf         30.281.929 EUR

       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf       38.382.266 EUR

 

       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf           969.000 EUR

       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf      2.001.000 EUR

 

festgesetzt.

 


 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

969.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

9.385.200 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 4

 

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

25.000.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2019 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:

 

    1. Grundsteuer           

          1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

                 (Grundsteuer A) auf                                                                        440 v. H.

          1.2  für die Grundstücke

                 (Grundsteuer B) auf                                                                        600 v. H.

 

    2. Gewerbesteuer auf                                                                                 430 v. H.

 

Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.

 

§ 7

 

Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.

 

 

§ 8

 

Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.

 

3.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NW).

 


Begründung:

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 20. September 2018 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 25. September 2018 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW bekannt gemacht worden.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1.    Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung

 

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 17. Oktober 2018 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 17. Oktober bis zum 31. Oktober 2018 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

In dieser Frist sind insgesamt fünf Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2019 eingegangen.

 

Einwendungen Nr. 1 und 2
Beide Einwendungen beziehen sich auf den Vorschlag einer externen Stellenbesetzung mit einem Juristen im Büro des Bürgermeisters.

Verwiesen wird auf die Stellenplanberatung im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine für die Produktbereiche 02 - 05 am 13.11.2018 (Vorl. 371/18), die einstimmig erfolgte.

Einwendung Nr. 3
Die Einwendung zielt auf eine Verdoppelung der Marketingzuschüsse sowie eine Änderung der Zuständigkeit.

Verwiesen wird auf die Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine für die Produktbereiche 02 - 05 am 13.11.2018 (Vorl. 140/18). Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Einwendungen Nr. 4 und 5
Beide Einwendungen zielen darauf ab, Mittel für eine zusätzliche Dezernentenstelle mit der Profession eines Juristen bereit zu stellen.
In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf die einstimmig beschlossene Vorlage zum Stellenplan im Rat der Stadt Rheine für den Fachbereich 3/Recht und Ordnung am 13.11.2018 (Vorl. 398/18) verwiesen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 die Einwendungen vorberaten (vgl. Vorlage Nr. 476/18) und beschlossen, dass er nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderung des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

 

2.    Haushaltssatzung für das Jahr 2019

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 07. bis zum 28. November 2018 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 (vgl. Vorlage Nr. 476/18) vorgelegt worden. Den vorgeschlagenen Änderungen hat der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung weiteren Änderungen der Fach- und Sonderbereichbudgets, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben, zugestimmt und eine Änderung am Budget des Fachbereiches 5 – Planen und Bauen – (zusätzliche Planungskosten) beschlossen.

 

Auch der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – hat der Haupt- und Finanzausschuss seine Zustimmung erteilt.

 

Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 einen Hebesatz für die Kreisumlage von 28,1 v.H. festgesetzt. Das führt zu folgenden Minderaufwendungen, die in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden:
            2019: 118 TEUR
            2020: 122 TEUR
            2021: 128 TEUR
            2022: 132 TEUR

 

Wie in der Vorlage Nr. 476/17 angekündigt, sind auf der Grundlage dieser Daten noch folgende Prüfungen erfolgt:

-          Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen

-          Prüfung, ob aufgrund des dann feststehenden Liquiditätsstandes eine Anlage zur finanziellen Absicherung der Pensionslasten in der bisherigen Höhe möglich ist

-          Prüfung, ob aufgrund des dann feststehenden Liquiditätsstandes eine Anpassung bei der Darlehensgewährung an Beteiligungen möglich ist

-          Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln

Die Prüfungen führten zu keinen Änderungen.

 

Die im Beschlussvorschlag Nr. 2 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2019 enthält alle genannten Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan ergibt sich aus der Anlage 1. Zur weiteren Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

 

3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.


Anlagen:

 

Anlage 1: Gesamtpläne

Anlage 2: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen