Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende
Beschlüsse:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt die Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zur
Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des
Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NW die
nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 einschließlich der Anlagen in
der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2019 unter Berücksichtigung der
von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen
sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten
Änderungen.
Haushaltssatzung der
Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759), hat der Rat der Stadt Rheine mit Beschluss vom 15. Januar 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine
voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 211.441.906 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 208.806.069 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 197.183.145 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 190.068.477 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 30.281.929 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 38.382.266 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 969.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 2.001.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
969.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
9.385.200 EUR
festgesetzt.
§ 4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
25.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2019 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 600 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.
Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.
§ 7
Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.
§ 8
Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.
3.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
(§ 84 Gemeindeordnung NW).
Begründung:
A. Allgemeine
Hinweise
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2019
wurde am 20. September 2018 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
festgestellt und in der Ratssitzung am 25. September 2018 eingebracht.
Nach der
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80
Abs. 3 Gemeindeordnung NW bekannt gemacht worden.
B.
Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen
1.
Einwendungen
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der
öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der
Haushaltssatzung ab dem 17. Oktober 2018 für die Dauer des
Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
einzusehen.
Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und
Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 17. Oktober bis zum
31. Oktober 2018 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim
Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der
Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.
In dieser Frist
sind insgesamt fünf Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2019
eingegangen.
Einwendungen Nr. 1 und 2
Beide Einwendungen beziehen sich auf den Vorschlag einer externen
Stellenbesetzung mit einem Juristen im Büro des Bürgermeisters.
Verwiesen wird auf die Stellenplanberatung im
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine für die Produktbereiche 02 - 05 am
13.11.2018 (Vorl. 371/18), die einstimmig erfolgte.
Einwendung Nr. 3
Die Einwendung zielt auf eine Verdoppelung der Marketingzuschüsse sowie eine
Änderung der Zuständigkeit.
Verwiesen wird auf die
Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine für die
Produktbereiche 02 - 05 am 13.11.2018 (Vorl. 140/18). Der Beschluss erfolgte
einstimmig.
Einwendungen Nr. 4 und 5
Beide Einwendungen zielen darauf ab, Mittel für eine zusätzliche
Dezernentenstelle mit der Profession eines Juristen bereit zu stellen.
In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf die einstimmig beschlossene Vorlage
zum Stellenplan im Rat der Stadt Rheine für den Fachbereich 3/Recht und Ordnung
am 13.11.2018 (Vorl. 398/18) verwiesen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 die Einwendungen
vorberaten (vgl. Vorlage Nr. 476/18) und beschlossen, dass er nach Prüfung der
Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zu dem Ergebnis gekommen ist,
dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen
nicht erforderlich ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der
Einwendungen keine Änderung des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.
2.
Haushaltssatzung
für das Jahr 2019
Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 07. bis
zum 28. November 2018 statt.
Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und
Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 (vgl. Vorlage Nr.
476/18) vorgelegt worden. Den vorgeschlagenen Änderungen hat der Haupt- und
Finanzausschuss zugestimmt.
Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten
Sitzung weiteren Änderungen der Fach- und Sonderbereichbudgets, die sich nach
den Fachausschussberatungen ergeben haben, zugestimmt und eine Änderung am
Budget des Fachbereiches 5 – Planen und Bauen – (zusätzliche Planungskosten)
beschlossen.
Auch der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen
– hat der Haupt- und Finanzausschuss seine Zustimmung erteilt.
Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat in seiner Sitzung am
17. Dezember 2018 einen Hebesatz für die Kreisumlage von 28,1 v.H. festgesetzt.
Das führt zu folgenden Minderaufwendungen, die in den Haushaltsplan
eingearbeitet wurden:
2019: 118 TEUR
2020: 122 TEUR
2021: 128 TEUR
2022: 132 TEUR
Wie in der Vorlage Nr. 476/17 angekündigt, sind auf der Grundlage dieser
Daten noch folgende Prüfungen erfolgt:
-
Neukalkulation
der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen
-
Prüfung,
ob aufgrund des dann feststehenden Liquiditätsstandes eine Anlage zur
finanziellen Absicherung der Pensionslasten in der bisherigen Höhe möglich ist
-
Prüfung,
ob aufgrund des dann feststehenden Liquiditätsstandes eine Anpassung bei der
Darlehensgewährung an Beteiligungen möglich ist
-
Neukalkulation
der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln
Die Prüfungen
führten zu keinen Änderungen.
Die im
Beschlussvorschlag Nr. 2 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das
Haushaltsjahr 2019 enthält alle genannten Änderungen. Der ebenso aktualisierte
Gesamtergebnis- und –finanzplan ergibt sich aus der Anlage 1. Zur weiteren
Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und
als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan
veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.
3.
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum
Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.
C. Weitere
Hinweise
Der vollständige
Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in
das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.
Die beschlossene
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde
angezeigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.
Anlagen:
Anlage 1:
Gesamtpläne
Anlage 2:
Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen