Gewährung einer Zuwendung zum Neubau eines Sportraums "Fitness/Gesundheit"
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem TV Jahn Rheine e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 141.000 € – Auszahlung zu gleichen Anteilen in den Jahren 2019 bis 2021 – für den Neubau eines Sportraumes „Fitness/Gesundheit“ zu gewähren.
Begründung:
§
Anträge
für bauliche Investitionsmaßnahmen in 2019, die fristgerecht bis zum 1. Oktober
2018 eingereicht wurden, werden noch auf Grundlage der alten
Sportförderrichtlinien bearbeitet. Gemäß Nr. 7.2 dieser Richtlinien entscheidet
ab einer Fördersumme von 6.000,00€ der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§
Der
Antrag vom Verein datiert vom 28.09.2018. Er entspricht den grundsätzlichen
formalen Sportförderrichtlinien und wurde mit Datum vom 25.10.2018 in einer
überarbeiteten Fassung eingereicht.
§
Seitens
der städtischen Hochbauverwaltung wurde eine baufachliche Stellungnahme
eingeholt. Insbesondere wurde dabei die Kostenschätzung des Architekturbüros
geprüft. Diese wurde als angemessen und im ortsüblichen Rahmen liegend
bewertet. Hingewiesen wurde in der Stellungnahme auf ein noch zu erstellendes
Brandschutzkonzept.
§
Die
Maßnahme, die auch als barrierefreier Sportraum geplant ist, soll zukünftig
Menschen mit Behinderungen bessere Möglichkeiten zur Teilhabe an Sportangeboten
bieten. Dies entspricht der durchgeführten Bedarfsanalyse unter den
Sportvereinen im Zuge der Sportentwicklungsplanung. Darin stuften Sportvereine
die Förderung von inklusiven Angeboten besonders hoch ein.
§
Im
Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen auch aus sportfachlicher Sicht
keine Bedenken. Zusätzlich wird auf die Begründung im Antrag verwiesen (siehe
Anlagen).
§
Eine
Förderung nach Ziffer 7.4 (Neubau) der Sportförderrichtlinien wäre unter
Einbeziehung der Jugendquote des Vereins von 47,92 % möglich:
Maßnahme Kostenschätzung mögl. Zuwendung
Neubau Sportraum
„Fitness/Gesundheit“ 470.000 € 141.000 € (30 %)
Niedrigere Gesamtkosten bzw. höhere
Eigenmittel führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§
Die
Auszahlung der Zuwendung soll zu gleichen Anteilen in den Jahren 2019 – 2021
erfolgen.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlage 1: TV Jahn Rheine Antrag Sportraum Fitness Gesundheit 2018
Anlage 2: TV Jahn Rheine Raumprogramm Sportraum Fitness Gesundheit