Gewährung einer Zuwendung zur Sanierung des Vereinsgeländes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, der SG Elte e. V. eine
Zuwendung in Höhe von maximal 7.863,00 € für die Sanierung des Vereinsgeländes
(Erdwallsicherung) zu gewähren.
Begründung:
§
Anträge
für bauliche Investitionsmaßnahmen in 2019, die fristgerecht bis zum 1. Oktober
2018 eingereicht wurden, werden noch auf Grundlage der alten
Sportförderrichtlinien bearbeitet. Gemäß Nr. 7.2 dieser Richtlinien entscheidet
ab einer Fördersumme von 6.000,00 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§
Der
Antrag vom Verein datiert vom 26.09.2018. Er entspricht den grundsätzlichen
Eingangsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinien.
§
Seitens
der Technischen Betriebe Rheine wurde eine baufachliche Stellungnahme
eingeholt. Die eingereichten Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der
Maßnahme (Sicherung des Erdwalls im Bereich der Tennisanlage) wurden positiv
beurteilt.
§
Im
Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen auch aus sportfachlicher Sicht
keine Bedenken. Zusätzlich wird auf die Begründung im Antrag verwiesen (siehe
Anlage).
§
Eine
Förderung nach Ziffer 7.4 (Sanierung) der Sportförderrichtlinien wäre unter
Einbeziehung der Jugendquote des Vereins von 41,9 % möglich:
Maßnahme niedrigstes
Angebot mögl.
Zuwendung
Sanierung Vereinsgelände 11.232,38
€ 7.863,00 €
(70 %)
Niedrigere Gesamtkosten bzw. höhere
Eigenmittel führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlage: SG Elte Antrag Sanierung Vereinsgelände 2018