Betreff
Neuregelung der Nutzungsvereinbarung für die Druckwerkstatt mit der Druckvereinigung Bentlage
Vorlage
049/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Neuregelung der Nutzungsvereinbarung für die Räume der Druckwerkstatt mit der Druckvereinigung Bentlage e.V. zu.


Begründung:

 

Die Druckvereinigung Bentlage e.V. unterhält seit 1999 in den Räumen des Bauernhauses auf der Ökonomie eine umfangreich eingerichtete künstlerische Druckwerkstatt. Der Verein hat aktuell ca. 45 Mitglieder.
Gemeinsam mit dem Wohnbereich „Artist in Residence“ der Kulturellen Begegnungsstätte bildet die Druckwerkstatt ein wertvolles und profilgebendes Angebot der kulturellen Tätigkeit Bentlages.
Alleine und zusammen mit den Bentlager Partnern wurden von der Druckvereinigung in den vergangenen zwanzig Jahren anspruchsvolle Grafikprojekte und Künstleraufenthalte mit hoher Ausstrahlkraft in die Region und weit darüber hinaus realisiert.

Aufgrund verschiedener veralteter Regelungen in der bisherigen Nutzungsvereinbarung aus dem Jahre 2010 erschien die einfache Übernahme durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht sinnvoll.
Die Neufassung der Nutzungsvereinbarung wurde einvernehmlich zwischen der
Betriebsleitung, dem Vorstand der Druckvereinigung und der Zentralen Gebäudewirtschaft der Stadt Rheine abgestimmt.
Die anfallenden Kosten der Raumüberlassung sind im Wirtschaftsplan 2019 f. berücksichtigt.


Anlage:

 

Anlage 1: Nutzungsvereinbarung