Betreff
Antrag SV Grün-Weiß Rheine e.V.:
Gewährung einer Zuwendung zur Sanierung der Bewässerungsanlage
Vorlage
050/19
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss beschließt, dem SV Grün-Weiß Rheine e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 12.960,00 € für die Sanierung der Bewässerungsanlage zu gewähren.

 


Begründung:

 

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000,00 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

§  Der Antrag vom Verein datiert vom 02.01.2019. Grundsätzlich müssen Anträge im Vorjahr der beabsichtigten Maßnahmenumsetzung bis spätestens zum 1. Oktober eingereicht werden. Sind im laufenden Haushaltsjahr die zur Verfügung gestellten Mittel noch nicht ausgeschöpft, können weitere Anträge berücksichtigt werden.

§  Der Antrag entspricht den grundsätzlichen Eingangsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinien. Die im Antrag fehlende Darstellung der Mitgliedsbeiträge wurde nachgereicht. Die monatlichen Beiträge (Kinder u. Jugendliche: 8,50 € bzw. 9,50 €, Erwachsene: 12 €) sind angemessen gemäß Nr. 3.1 der Richtlinien.

§  Laufzeitende des Pachtvertrages über die vom Verein genutzte Sportfläche ist März 2028.  

§  Eine baufachliche Stellungnahme zur Maßnahme seitens der Technischen Betriebe steht noch aus. Mögliche Hinweise werden bei der Bescheiderteilung berücksichtigt. 

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen auch aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken. Zusätzlich wird auf die Begründung im Antrag verwiesen (siehe Anlage).

§  Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 der Sportförderrichtlinien wäre unter Einbeziehung der Jugendquote des Vereins von 53,9 % möglich:

Maßnahme                                                      niedrigstes Angebot                             mögl. Zuwendung

Sanierung Bewässerungsanlage                           18.514,97 €                           12.960,00 € (70 %)

 

Niedrigere Gesamtkosten bzw. höhere Eigenmittel führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

 

§  Die Mittel für Investitionskostenzuschüsse sind für 2019 noch nicht ausgeschöpft.

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.


Anlage:

 

GW Rheine Antrag Sanierung Bewässerung 2019