Gewährung einer Zuwendung zur Sanierung der Bewässerungsanlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem SV Grün-Weiß Rheine e.
V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 12.960,00 € für die Sanierung der
Bewässerungsanlage zu gewähren.
Begründung:
§
Gemäß
Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von
6.000,00 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§
Der
Antrag vom Verein datiert vom 02.01.2019. Grundsätzlich müssen Anträge im
Vorjahr der beabsichtigten Maßnahmenumsetzung bis spätestens zum 1. Oktober
eingereicht werden. Sind im laufenden Haushaltsjahr die zur Verfügung
gestellten Mittel noch nicht ausgeschöpft, können weitere Anträge
berücksichtigt werden.
§
Der
Antrag entspricht den grundsätzlichen Eingangsvoraussetzungen der
Sportförderrichtlinien. Die im Antrag fehlende Darstellung der
Mitgliedsbeiträge wurde nachgereicht. Die monatlichen Beiträge (Kinder
u. Jugendliche: 8,50 € bzw. 9,50 €, Erwachsene: 12 €) sind angemessen gemäß Nr. 3.1 der
Richtlinien.
§
Laufzeitende
des Pachtvertrages über die vom Verein genutzte Sportfläche ist März 2028.
§
Eine
baufachliche Stellungnahme zur Maßnahme seitens der Technischen Betriebe steht
noch aus. Mögliche Hinweise werden bei der Bescheiderteilung
berücksichtigt.
§
Im
Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen auch aus sportfachlicher Sicht
keine Bedenken. Zusätzlich wird auf die Begründung im Antrag verwiesen (siehe
Anlage).
§
Eine
Förderung nach Ziffer 4.2.3 der Sportförderrichtlinien wäre unter Einbeziehung
der Jugendquote des Vereins von 53,9 % möglich:
Maßnahme niedrigstes
Angebot mögl.
Zuwendung
Sanierung Bewässerungsanlage 18.514,97 € 12.960,00 € (70 %)
Niedrigere Gesamtkosten bzw. höhere
Eigenmittel führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§
Die
Mittel für Investitionskostenzuschüsse sind für 2019 noch nicht ausgeschöpft.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlage:
GW Rheine Antrag Sanierung Bewässerung 2019