Betreff
Begegnungszentrum Dorenkamp: Benutzungs- und Gebührenordnung
Vorlage
061/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, das Management des Begegnungszentrums Dorenkamp „Mitte 51“ für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Eröffnung zu übernehmen. Es besteht die Absicht, für die Zukunft ein Trägermodell unter Einbezug bürgerschaftlich engagierter Gruppen zu entwickeln.

 

2.      Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die als Anlage beigefügte, überarbeitete „Nutzungs- und Gebührenordnung“ zu beschließen.

 

3.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit zu überarbeiten und dem Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Begründung:

 

1.      Chronologie politischer Entscheidungen im Sozialausschuss

 

Vorlage

Beratung

Inhalt/Ergebnis

001/17

27.11.2017

Kenntnisnahme der vorläufigen, auf zwei Jahre befristeten Übernahme der Trägerschaft für das Begegnungszentrum durch den Fachbereich Soziales, Migration und Integration

068/18

01.03.2018

Auftrag an die Verwaltung, ein Finanzierungs-, Nutzungs- und Betriebskonzept zu erarbeiten

221/18

12.06.2018

Zustimmung zur vorgelegten Nutzungs- und Gebührenordnung und Arbeitsauftrag, diese weiter zu konkretisieren sowie eine etwaige Defizitabdeckung in Höhe von 12.500,00 € vorzusehen (vgl. städtischer Betriebskostenzuschuss für das Begegnungszentrum Centro S. Antonio)

424/18

27.11.2018

Nochmalige Zustimmung zur Nutzungs- und Gebührenordnung sowie Auftrag an die Verwaltung, Vorschläge für eine Förderung stadtteilorientierter Aktivitäten zu erarbeiten sowie weitere Gespräche mit interessierten Vereinen und Initiativen zu führen, deren Organisationsstruktur und –Zweck die Zahlung von Nutzungsgebühren derzeit nicht zulässt

 

 

2.      Förderung

 

Der Umbau der Elisabethschule zum Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“ wird finanziert aus dem Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“. Förderzwecke sind

a)      der Umbau und die Sanierung des Gebäudes zu einem Begegnungszentrum,

b)      der Betrieb eines Stadtteilbüros des Fachbereichs Soziales, Migration und Integration zur Beratung von Zugewanderten und Einheimischen sowie zur Koordination des bürgerschaftlichen Engagements.

 

 

3.      Eckpfeiler des Begegnungszentrums

Eckpfeiler der Angebote des Begegnungszentrums sind:

-          Bildung

-          Begegnung

-          Beratung.

 

 

4.      Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

 

Die Stadt Rheine möchte mit dem Angebot, im Stadtteil Dorenkamp ein Begegnungszentrum vorzuhalten, sowohl die quartiersbezogenen als auch allgemeine bürgerschaftliche Aktivitäten ausdrücklich fördern. Neben den unter Ziffer 2 dargestellten Förderzwecken stellt das neue Begegnungszentrum auch einen guten Anknüpfungspunkt zur Verstetigung der im Projekt Soziale Stadt Dorenkamp entwickelten Ansätze zur Vernetzung und Begegnung der verschiedensten Stadtteilakteure.

 

Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist im Leitbild, siehe Ziffer 1 der Nutzungs- und Gebührenordnung, umfassend dokumentiert:

„Das Zentrum fördert ehrenamtliches Engagement, ortsansässige (stadtteilbezogene) Vereine, Organisationen und Interessengemeinschaften und dient dem Wohl des Gemeinwesens. Mitte 51 ist ein offenes Haus - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache, körperlicher und geistiger Fähigkeit.“ (…) „Das Begegnungszentrum bietet insbesondere gemeinnützigen, sozialen, kulturellen Veranstaltungen und Projekten Raum. Veranstaltungen sind zu unterstützen, die einen besonderen Bezug zu Rheine und zum Stadtteil Dorenkamp haben und dadurch dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger dienen.“

 

Zudem wurden die Themen „Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation“ als eines von acht Handlungsfeldern im Migrations- und Integrationskonzept der Stadt Rheine definiert. Der Fachbereich Soziales, Migration und Integration, Produktbereich 8101, Beratung und Begleitung von Zugewanderten, hat speziell für integrationsfördernde bürgerschaftliche Aktivitäten Personalkapazität im Umfang von 0,5 Stellenanteilen bereitgestellt. Mit dieser Personalkapazität wird das aus dem „Bündnis Flüchtlingsengagement“ entstandene Netzwerk begleitet und weiterentwickelt. Zudem werden eigene Angebote zur Aktivierung von zugewanderten entwickelt. Ziel ist, Zugewanderte zu motivieren, selbst ehrenamtlich tätig zu werden und Verantwortung zu übernehmen (Beispiele sind Sportangebote wir Cricket, interkulturelle Fußballturniere, eine gemeinsam organisierte Nikolausfeier).

 

Bürgerschaftliches Engagement kann nicht verordnet oder gesteuert werden, die Kommune kann jedoch sehr wohl Rahmenbedingungen und Unterstützung für die Entwicklung bürgerschaftlicher Aktivitäten bieten. In den Bereichen Migration und Integration erfolgt dies ebenso wie im Bereich der Jugendarbeit, des Sports, der Kultur oder der Querschnittsfunktion „Fachstelle Bürgerengagement“. Entsprechend der Engagementförderstrategie der Stadt Rheine wird eine Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten durch das Hauptamt als Erfolgsfaktor definiert.

 

 

5.      Trägerschaft des Begegnungszentrums Dorenkamp

Aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess ist bis dato kein Verein/keine Institution/keine Gruppierung hervorgegangen, der/die das Management des Begegnungszentrums übernehmen möchte. Eine durchaus abwartende Haltung bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme ist nachvollziehbar.

 

Da der Fachbereich Soziales, Migration und Integration ohnehin entsprechend der Förderbedingungen verpflichtet ist, ein Beratungsbüro und –angebot dort vorzuhalten, wurde vorschlagen, dem Fachbereich befristet für 2 Jahre das Management für das Begegnungszentrum zu übertragen. Die Aufgaben des Managements sind in Ziffer 3 der Nutzungs- und Gebührenordnung dokumentiert. Damit können die Arbeitsschwerpunkte sowohl personell als auch räumlich im Begegnungszentrum verankert werden:

-          Beratung und Begleitung von Zugewanderten und Einheimischen/Stadtteilbüro

-          Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Netzwerkmanagement Handlungsfeld Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation

-          weiterer Ausbau der Angebote der Sprachoffensive der Stadt Rheine und Andockung der Beratung im Sinne eines Sprachkompetenzzentrums

-          Ansprechpartner, „Kümmerer“, Vernetzung der weiteren im Begegnungszentrum aktiven Gruppen.

 

Die Verwaltung sieht die befristete Trägerschaft als Chance, das Begegnungszentrum im Einklang mit den Nutzerinnen und Nutzern aufzubauen und im Quartier zu etablieren. Diese Organisationsstruktur ist aktuell mit dem Betrieb des Bürgerhofes Schotthock (Jugend- und Familiendienst) sowie des Centro S. Antonio (Fachdienst Migration und Integration des Caritasverbandes) vergleichbar.

Eine bedarfsorientierte Nutzerbeteiligung ist ausdrücklich vorgesehen (siehe Ziffer 17 der Nutzungs- und Gebührenordnung) ebenso wie ein ergebnisoffener Prozess, neue Trägermodelle mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger/Vereine/Gruppierungen zu entwickeln. Der Sozialausschuss wird über den Entwicklungsstand Trägermodell fortlaufend informiert.

 

 

6.      Nutzungs- und Gebührenordnung

 

Die Einführung einer Nutzungs- und Gebührenordnung für das Begegnungszentrum  erfolgt aufgrund eines politischen Auftrages und hat folgende Gründe:

Gleichbehandlung: für die Nutzung städtischer Räume (Schulräume, Sporthallen, Volkshochschule) gibt es bereits vom Rat der Stadt Rheine beschlossene Gebührenordnungen, die die Anmietung und Nutzungsentschädigungen regeln. Sollten für das Begegnungszentrum keine Nutzungsgebühren erhoben werden, wären die übrigen Gebührenordnungen ebenfalls hinfällig und anzupassen, da ansonsten eine Gleichbehandlung nicht mehr gegeben wäre.

Wirtschaftlichkeit: Der Betrieb des Begegnungszentrums ist eine freiwillige Leistung, die Mehrkosten in Höhe von ca. 22.500 € pro Jahr verursacht. Diese sind zu erwirtschaften. Zur Förderung des Betriebs des Zentrums hat der Sozialausschuss bereits einer Defizitabdeckung in Höhe von 12.500 € pro Jahr zugestimmt. Alternativ käme nur noch die Bereitstellung der Gesamtbetriebskosten durch den Sozialausschuss bzw. den Rat in Betracht.

Auslastung und Verbindlichkeit: Die Nutzungs- und Gebührenordnung bildet den Rahmen für die Nutzung ab. Die Verpflichtungen, die durch eine Buchung eingegangen werden, gewährleisten eine planbare Auslastung und inhaltliche „Abstimmung“, ohne jedoch konkret auf die Ausgestaltung der Angebote Einfluss nehmen zu wollen.

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen: die in der Vorlage dargestellten finanziellen Auswirkungen sind kalkuliert auf den Eröffnungstermin ca. April/Mai 2019 und beziehen sich in dieser Vorlage ausschließlich auf die möglichen Erträge aus Einnahmen durch die Vermietung entsprechend der Nutzungs- und Gebührenordnung sowie der anteiligen maximalen Defizitabdeckung im Jahr 2019.

 

7.      Schreiben verschiedener Vereine, Institutionen und Einzelpersonen an die Ratsfraktionen

 

In einem Schreiben haben sich im November 2017 verschiedene Vereine, Institutionen und Einzelpersonen an die Ratsfraktionen gewandt und ihre Bedenken gegen eine Gebührenordnung dargestellt. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass einige Gruppen abgesehen von Spenden oder Fördergeldern über keinerlei finanzielle Mittel verfügten und rein ehrenamtlich arbeiteten. Der Verwaltung liegt das Schreiben offiziell nicht vor, die Unterzeichner sind jedoch bekannt geworden.

 

Die Verwaltung hat im Dezember und Januar persönliche Gespräche mit allen Unterzeichnern geführt mit dem Ziel, Transparenz hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit und der bisher von den Gruppen genutzten Räumlichkeiten zu schaffen.

 

Folgende Institutionen sind nach eigener Darstellung aufgrund ihrer Finanzierungs- und Organisationsstruktur nicht in der Lage, generell oder in einem nur sehr geringem Umfang Nutzungsgebühren zu entrichten:

 

Tauschring Rheine, Sprecherin Fr. Elskamp

Bürgertreff Rheine Süd-West, Sprecherin Fr. Föcker

Flüchtlingshilfe Rheine e.V., Vorsitzende Fr. Gaasbeek

 

Die Nachfolgenden haben das Schreiben nach eigener Darstellung aus Solidarität unterzeichnet:

 

Nachbarschaft Dorenkamp/Selbsthilfegruppe, Ansprechpartnerin Fr. Tollkühn

IG Dorenkamp, Sprecher Hr. Hundrup

Hr. Vogel, Privatperson

Förderverein Waldhügel e.V., Hr. Hundrup

Bürgerschützenverein Dorenkamp, Hr. Stockmann

Pfarrerin Fr. Raneberg, Jakobi-Gemeinde

Hr. Werth, Privatperson

DRK-Seniorengruppe, Fr. Marquardt

Chorgemeinschaft Dorenkamp, Fr. Wieners

Einige Gruppierungen würden im Falle einer Nutzung auch entsprechende Gebühren entrichten wollen und können.

 

Dieser Sachstand wurde mit den sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen im Sozialausschuss in einem Gespräch am 7. Januar 2019 umfassend erläutert.

 

 

8.      Anpassung der Nutzungs- und Gebührenordnung:

 

Die Verwaltung schlägt vor, aus den unter Ziffer 6 dargestellten Gründen die Nutzungs- und Gebührenordnung grundsätzlich beizubehalten.

 

Die Verwaltung hat ein Interesse an der aktiven und vielfältigen Nutzung des Begegnungszentrums. Auch die Aktivitäten und Angeboten der aktuell drei Institutionen, die keine Gebühren oder nur durch die Beantragung von Fördermitteln Gebühren entrichten könnten, werden als wertvoll für das Zentrum und die Angebotspalette (Angebote für Zugewanderte und Einheimische, Angebote für Alt und Jung) betrachtet. Informationen und Unterstützung bei der Fördermittelakquise wird daher ergänzend zu dem bereits bestehenden Angebot der Fachstelle Bürgerengagement der Stadt Rheine als Beratungsauftrag für das Management des Begegnungszentrums definiert. Die Gruppen haben zur Planung ihrer Aktivitäten und Belegung des Begegnungszentrums Drittmittel vorrangig zu nutzen.

 

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die geltenden Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit zu überarbeiten. Nach diesen Richtlinien werden bisher Projekt und Sachkosten für integrationsfördernde Maßnahmen gefördert. In Anbetracht der Schlüsselrolle, die hier in Zukunft das Begegnungszentrum übernehmen wird, wird eine Anpassung der Richtlinien vorgeschlagen. Geprüft werden sollen die Förderung von offenen Begegnungsangeboten, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sowie die Förderung von Teilhabemöglichkeiten im Sinne einer aktiven Integrationsförderung. Gewährleistet werden soll auf diese Weise, dass auch bisher nicht finanzkräftige Gruppen einen Zugang zum Begegnungszentrum erhalten.

Die überarbeiteten Richtlinien werden dem Sozialausschuss in seiner März-Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Ferner schlägt die Verwaltung in der Nutzungs- und Gebührenordnung die Aufnahme einer Härtefallregelung vor:

 

7.5       Über Ausnahmen von der Gebührenordnung entscheidet auf Antrag der Bürgermeister.

 

So verbleibt die Möglichkeit, in Härtefällen über eine kostenlose Überlassung zu entscheiden. Dazu sind im Antrag auf Nutzung die Finanzierungsstrukturen darzulegen sowie eine Aussage zu den Bemühungen um Drittmittel zu treffen.

 

 

9.      Nutzungs- und Gebührenordnung

 

Die Nutzungs- und Gebührenordnung, siehe Anlage, wurde wie folgt überarbeitet:

 

6.2       Ausgeschlossen ist die Nutzung der Räume für Veranstaltungen, deren Inhalt sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet oder die indizierte jugendgefährdende Inhalte hat.

Grund: Anpassung der Formulierung hinsichtlich der Ausschlussregelungen.

 

7.5       Über Ausnahmen von der Gebührenordnung entscheidet auf Antrag der Bürgermeister.

Grund: Anpassung zugunsten einer Ausnahmeregelung von der Gebührenordnung.

 

 

10.  Räumliche Struktur

 

Hier wird auf die Vorlage 62/19 verwiesen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Nutzungs- und Gebührenordnung