Betreff
Dorferneuerung in Mesum - Beantragung von Fördermitteln
hier: Antrag des Stadtteilbeirates Mesum vom 06.08.2018
Vorlage
065/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz befürwortet den Antrag des Stadtteilbeirates Mesum und beauftragt die Verwaltung, für den Planungsraum „Dorfmitte“ in einer ersten Planungsphase eine Vorentwurfsplanung für die Freiflächen des Planungsraumes erarbeiten zu lassen.

 


Begründung:

 

1.  Inhalt des Antrages

 

Mit Schreiben vom 06.08.2018 stellte der Stadtteilbeirat Mesum den Antrag, für die Dorfmitte Mesum einen Förderantrag für das Landesförderprogramm „Dorferneuerung 2018“ in NRW zu stellen (s. Anlage 1). Als argumentative Grundlage wurden dem Antrag eine ausführliche Sachstandsbeschreibung und Anforderungen für die funktionale und gestalterische Neuorientierung der im Bereich Dorfmitte gelegenen Plätze / Räume beigefügt.

Der Stadtteilbeirat Mesum bzw. der vom Stadtteilbeirat eingesetzte Arbeitskreis Ortsgestaltung haben sich seit Mai 2016 mit der Thematik beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Befragung aller Mesumer Vereine zu den Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des angedachten „Dorfplatzes“ westlich der alten Josefschule durchgeführt. Die Ergebnisse des Diskussionsprozesses sind in die Begründung zum Antrag eingeflossen.

 

Als Dorfmitte Mesum werden neben den zu erhaltenden, ortsbildprägenden alten Gebäuden die Freifläche 1 westlich der alten Johannesschule („Johannesschulplatz 1“), die Freifläche 2 zwischen der alten Johannesschule und dem alten Gemeindehaus („Johannesschulplatz 2“) und die Freifläche 3 zwischen dem alten Gemeindehaus und der alten Josefschule („Dorfplatz“) deklariert (s. Anlage 2). Aus Sicht des Stadtteilbeirates sollen die 3 Freiflächen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind in Ihrer Gestaltung, Nutzung und Funktionalität als Einheit zu bewerten. Als wesentliche Ziele werden für die Dorfmitte formuliert:

-          die historisch bedeutsamen und ortsbildprägenden Gebäude Alte Johannesschule, Gaststätte `Zum Schwan`, Altes Gemeindehaus und Alte Josefschule sind zu erhalten und sollen durch die Platzgestaltungen in ihrer Bedeutung und Funktion gestärkt werden;

-          die Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität;

-          die Schaffung von Möglichkeiten, verbindende Gemeinschaftsveranstaltungen durchführen zu können;

-          die Realisierung einer einheitlichen Befestigung (Pflasterung);

-          die Verbindung der Plätze über Fußwege;

-          die Vorhaltung ausreichender Parkplatzflächen (insbes. für größere und überörtlich bedeutsame Veranstaltungen;

Für die einzelnen Freiflächen werden konkrete Vorstellungen formuliert, die dem Antrag zu entnehmen sind.

 

2.  Bewertung des Antrages

 

Die im Antrag umschriebenen Defizite in funktionaler und gestalterischer Hinsicht sind im Dorfkern Mesum offensichtlich. Eine klassische Dorfmitte im Sinne eines Dorfplatzes o.ä. ist nicht vorhanden. Vielmehr übernehmen verschiedene Teilräume im Ortskern diese Funktion. Problematisch ist dabei, dass ein Zusammenhang zwischen diesen Teilräumen sowohl in funktionaler als auch gestalterischer Hinsicht nur unzureichend ablesbar ist.

Der als Dorfmitte identifizierte Bereich im Umfeld der vier für Mesum historisch bedeutsamen Gebäude weist sowohl hinsichtlich der Lage als auch der Größe ein interessantes Freiflächenpotential auf. Dieses eignet sich im Dorfkern noch am ehesten für die gewünschten Veranstaltungen. Allerdings wird dieser Bereich, wie im Antrag beschrieben, durch erhebliche funktionale und gestalterische Defizite, eine mangelnde Aufenthaltsqualität sowie fehlende innere strukturelle Verbindungen gekennzeichnet. Die im Antrag formulierten Ziele für die Neupositionierung und Aufwertung dieses Bereiches im Sinne der Schaffung einer attraktiven Dorfmitte sind daher nachvollziehbar. Die mit dem Antrag verfolgte Schaffung einer gestalterisch einladenden Dorfmitte Mesum mit hoher Aufenthaltsqualität und multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten würde dem Ortskern Mesum sicherlich eine neue Qualität bringen.

 

Mit dem Antrag wurden für die drei Freiflächen inhaltliche Funktionen vorgeschlagen und Umgestaltungsvorschläge unterbreitet (s. Anlage 1). Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Arbeitskreises Ortsgestaltung am 13.12.2018 wurden die Problempunkte ausführlich diskutiert.  Dabei wurde einerseits deutlich, dass die Initiative, wie bereits dargelegt, für den Ortskern Mesum neue Qualitäten eröffnen kann. Andererseits wurde den Beteiligten auch klar, dass die angedachten teilräumlichen Funktionszuweisungen und Gestaltungsvorschläge nur Ideenansätze für den gewünschten Planungsprozess sein können und die konkrete Planung durchaus zu anderen Lösungen für die drei Freiflächen kommen kann. Des Weiteren wurde den Beteiligten bewusst, dass ein Erfolg der angedachten Maßnahmen auch sehr stark von einer qualitätsvollen Aktivierung und Nutzung der vier historischen Gebäude abhängt. Dies betrifft derzeit insbesondere das alte Gemeindehaus und die alte Johannesschule.

 

3.  Fördervoraussetzungen

 

Das Land NRW hat im Sommer 2018 einen Entwurf für das Dorferneuerungsprogramm 2018 veröffentlicht, nach dem die Voraussetzungen für die Fördermittelbeantragung bei Dorferneuerungsmaßnahmen (für Orte oder Ortsteile < 10.000 Ew) erleichtert werden. Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte sind zukünftig keine zwingende Fördervoraussetzung mehr, so dass nun auch gemeindliche Einzelmaßahmen, wie z.B. „… die Herstellung oder Änderung und Einrichtung dörflicher Plätze, Straßen und Wege zur dorfgemäßen Gestaltung des Ortsbildes ……..“, oder andere Dorferneuerungsprojekte gefördert werden können. Die Förderung eines Dorfmitte-Projektes in Mesum wäre also vom Grundsatz her förderfähig.

Die Förderhöchstgrenze für eine Maßnahme der Gemeinde beträgt 250.000 €, bei einem Fördersatz von 65 % (das entspricht förderfähigen Gesamtkosten – incl. Planungskosten – in Höhe von ca. 384.000 €). Für 2018 gab es ein Fördervolumen von 12,25 Mio €. Nach derzeitigem Stand wird das Programm für die Jahre 2019 und 2020 fortgesetzt.

Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung ist die Vorlage einer umsetzungsfähigen Planung mit belastbarer Kostenberechnung, da eine zügige Umsetzung der Maßnahme im Förderzeitraum gewährleistet sein muss. Für den Förderzeitraum 2018 lag keine konkrete Planung vor und für 2019 war diese aufgrund der kurzfristigen Antragsfrist (28.02.2019) auch nicht leistbar. Sollte dem Antrag gefolgt werden, müssten die Aktivitäten auf eine Beantragung für das Programmjahr 2020 gelenkt werden.

 

4.  Weiteres Vorgehen

 

Es wird empfohlen, dem Antrag des Stadtteilbeirates Mesum aufgrund der dargestellten Gründe stattzugeben und im Rahmen eines freiraumplanerischen Auftrages für den Planungsraum „Dorfmitte“ Mesum (s. Anlage 2) konzeptionelle Ideen zur angestrebten Entwicklung und Neugestaltung des Bereiches Dorfmitte zu erarbeiten. Hierauf aufbauend kann nach einer inhaltlichen Beratung entschieden werden, in welcher Form für den Planungsraum oder für Teilflächen eine konkrete Entwurfsplanung zur Beantragung von Fördermitteln erfolgen soll.

Da die Fördersumme für ein Projekt max. 250.000 € beträgt (s. Pkt. 3), wird man sich nach der ersten Planungsstufe, angesichts der Größe des Planungsraumes, voraussichtlich auf die Realisierung einer Teilfläche fokussieren müssen. Gleichwohl ist es wichtig, zumindest im ersten Planungsschritt ein Konzept für den Gesamtraum zu entwickeln, da sichergestellt werden sollte, dass die drei Teilflächen, wie bereits im Antrag formuliert, in ihrer Funktionalität, Nutzung und Gestaltung als Einheit betrachtet und entwickelt werden.

In diesem Sinne wird vorgeschlagen, in einer ersten Stufe kurzfristig einen Planungsauftrag für den gesamten Planungsraum bis zur Vorentwurfsplanung incl. einer Kostenschätzung zu erteilen. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit wird integrativer Bestandteil dieser ersten Planungsphase.

Die für diese erste Planungsphase geschätzten Kosten in Höhe von ca. 15.000 € sind im Haushalt abgebildet. Die Aufwendungen innerhalb der Verwaltung (i.W. Personalkosten) werden nach den Erfahrungen mit ähnlichen externen Planungsaufträgen ca. ein Drittel der Auftragssumme, d.h. ca. 5.000 € umfassen. Die Personalaufwendungen fallen in der ersten Planungsphase i.W. im PB Stadtplanung an.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag des Stadtteilbeirates Mesum vom 06.08.2018

Anlage 2: Planungsraum Dorfmitte Mesum