Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Caritasverband Rheine e. V. in den Aufgabenbereichen der sozialen Dienstleitungen vertragliche Verhandlungen zu führen und mit Wirkung zum 01.01.2019 mit nachfolgend aufgeführten Stellenanteilen und Förderquoten in den dargelegten Leistungen zum Abschluss zu bringen.
1. Psychosoziale Beratung 2,0 Stellenanteile
50% Förderquote
2. Schuldner- und Wohnungslosenberatung 2,5 Stellenanteile
90% Förderquote
3. Suchtberatung
a. ambulante Suchtkrankenhilfe 1,0 Stellenanteil
50% Förderquote
b. Prävention pathologisches Glücksspiel 1,0 Stellenanteil
90% Förderquote
4. Wohnraumberatung 1,0 Stellenanteil
25% Förderquote
5. Seniorenberatung 1,0 Stellenanteil
50% Förderquote
6. Sozialplan Alter 0,5 Stellenanteil
70% Förderquote
7. Projekt zur Akquise, Ausbildung und
Begleitung von Ehrenamtlichen in der Hilfe von Menschen in Notsituationen
0,25 Stellenanteil
97% Förderquote
- Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Regelung so abzuschließen, dass der Träger Caritasverband Rheine e. V. zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese Mittel bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.
- Die vertragliche Vereinbarung zur Höhe der Sach- und Gemeinkosten ist mit 20% der Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe SuE 12 (derzeit 13.440,-€) anteilig zu vereinbaren
- Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 zu fixieren. Eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund soll vor dem 31.12.2020 nicht vorgesehen werden.
Begründung:
Die Verträge zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine e. V. in den Aufgabenbereichen der sozialen Dienstleitungen waren mit Wirkung zum 01.01.2014 vereinbart worden. Nach der Regelung des § 6 der Verträge „Laufzeit und Kündigungsregelung“ ist eine Laufzeit bis zunächst 31.12.2018 fixiert worden. Diese Regelung beinhaltet die Verpflichtung beider Vertragspartner neue bilaterale Verhandlungen mit dem Ziel einer Vertragsverlängerung im ersten Halbjahr 2018 aufzunehmen.
Die bis zum 31.12.2018 laufenden Verträge regeln folgende
Leistungsbereiche:
Nr. |
Bezeichnung des Vertrags |
Produkt |
Stellen VZÄ |
% Förd. |
1. |
Psychosoziale Beratung |
2402 |
3 |
50% |
2. |
Schuldner- und
Wohnungslosenberatung |
2101 |
2,28 |
50% |
3. |
Suchtberatung |
2402 |
1,67 |
50% |
4. |
Wohnberatung |
2401 |
1,0 |
25% |
5. |
Seniorenberatung |
2401 |
1,0 |
50% |
6. |
Sozialplan Alter |
2401 |
0,5 |
70% |
Ein erstes Gespräch der Geschäftsführung des CV Rheine und dem Beigeordneten hat am 15.03.2018 stattgefunden. In diesem Gespräch waren einige grundlegende Vertragspunkte benannt und eine Arbeitsvereinbarung zur Erstellung von differenzierten Leistungsbeschreibungen in den einzelnen Leistungsbereichen als Grundlage der inhaltlichen Ausrichtung und Berichterstattung der Arbeit getroffen worden. Die Verwaltung hat dazu ein Gliederungsmuster mit entsprechenden Ausfüllhinweisen für eine Leistungsbeschreibung erarbeitet.
Vereinbart wurde, dass zunächst der Träger aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit in den Aufgabenbereichen Leistungsbeschreibungen nach diesem Muster als Grundlage für die weiteren fachlichen Verhandlungen aufbereitet.
Hintergrund dieser Arbeitsvereinbarung war die Bezugnahme der Verwaltung auf eine gemeinsam Publikation der Landesjugendämter Westfalen und Rheinland mit der
Landesarbeitsgemeinschaft
Öffentliche und Freie Wohlfahrtspflege in NRW aus Februar 2017. In dieser
Publikation wird für Aushandlungsprozesse zwischen öffentlichen und freien
Trägern der Jugendhilfe zunächst die Erstellung von aussagefähigen
Leistungsbeschreibungen als Grundlage von Vertrags- und Entgeltverhandlungen
empfohlen.
Die
Verhandlungspartner vereinbarten für die sozialen Dienstleistungen eine analoge
Anwendung für die weiteren Verhandlungen.
Die
Leistungsbeschreibungen des Caritasverbandes Rheine e. V. liegen in diesen
Leistungsbereichen seit Sommer 2018 vor. In der Folge haben verschiedene
Gespräche zwischen den fachlich verantwortlichen Leitungskräften in den
Aufgabenbereichen stattgefunden. Dabei
sind aufgrund von sich stetig verändernden Bedarfen in einigen Bereichen noch
Konkretisierungen, Veränderungen und im Rahmen einer sozialpolitischen
Schwerpunktsetzung neue Teilleistungen vereinbart worden.
Im
Ergebnis werden die fertiggestellten und vereinbarten Leistungsbeschreibungen
zur Konkretisierung der Leistungserbringung verwendet. Die auch darin fixierten
Vereinbarungen zu den Inhalten der jährlichen Berichte des Trägers und zu den
gemeinsamen Qualitätsdialogen sollen die zukünftige Steuerung der
Leistungserbringung im Vertragszeitraum unterstützen.
Der
Beschlussvorlage ist die Mustergliederung als Anlage beigefügt. (Anlage 1)
In
den folgenden Ausführungen sind weitere Informationen zu den jeweiligen
Leistungsbereichen dargestellt und erläutert.
1. Psychosoziale Beratung
Beschreibung
der Leistung:
§ Beratung bei allen Fragen in Zusammenhang mit seelischen Krisen und Störungen
§ Clearing: Klärung des Hilfebedarf s Begleitung und Vermittlung in passende regionale Angebote im Gesundheits- und Sozialbereich
§ kurzzeittherapeutische Interventionen
§ längerfristige Beratung/Psychotherapie für Klient/inn/en mit Psychoseerkrankungen
§ Beratung von Angehörigen in Einzel- und Familiengesprächen
§ Beratung und Begleitung von Flüchtlingen und Zugewanderten/Migranten in psychischen Krisen und Notlagen
§ gruppentherapeutische Angebote
§ Begleitung und Vermittlung von Selbsthilfe
§ Hilfestellung bei der Regelung finanzieller und behördlicher Angelegenheiten
§ enge Zusammenarbeit insbesondere mit den tagesstrukturierenden Angeboten des Tageszentrums sowie weiteren ambulanten und stationären psychiatrischen Hilfen und anderer Leistungserbringer
Ziele
der Leistung:
§ bedarfsgerechte Unterstützung bei der Bewältigung der psychischen Erkrankung, sowie deren Folgen
§ Information für betroffene Menschen und für Angehörige über die Krankheitsbilder der psychischen Erkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten
§ Förderung des selbstverantwortlichen Umganges des Betroffenen mit der psychischen Erkrankung
§ Psychoedukation zu dem individuellen Störungsbild
§ Klärung von persönlichen Erhaltungs- und Veränderungszielen
§ Ressourcenanalyse und –aktivierung
§ Aufbau und Training von funktionalen Copingstrategien
§ Einbezug des sozialen Umfeldes
Seit
1982 fördert die Stadt Rheine die psychosoziale Beratungsstelle des
Caritasverbandes Rheine als freiwillige Leistung. In der letzten
Vertragsperiode wurden 3 Stellen dieses Angebotes, 2 Psychologenstellen und 1
Stelle Sozialarbeit, mit einer Förderquote von 50% von der Stadt Rheine teilfinanziert. In der
Vergangenheit haben sich die Kommunen Neuenkirchen und Wettringen anteilig nach
ihrer Einwohnerzahl an der Personalkostenförderung beteiligt.
Die
Psychosoziale Beratungsstelle definiert sich als Teil des Netzwerkes des
Gemeindepsychiatrischen Dienste für psychisch erkrankte Menschen. Insbesondere
richtet sich das Angebot an Menschen in seelischen Krisen, denen zeitweilig
keine Angebote aus dem Bereich der
Krankenhilfe zur Verfügung oder nicht weiter zur Verfügung stehen.
Nach
interner Umorganisation des Trägers und nach veränderter sozialpolitischer
Schwerpunktbildung der Stadt Rheine sollen zukünftig 2 Stellen (eine Stelle
Psychologie, eine Stelle Sozialarbeit) zu einer Förderquote von 50% mit einem
Volumen von ca. 78.000 € gefördert werden.
2. Schuldner- und
Wohnungslosenberatung
a. Schuldnerberatung
Beschreibung
der Leistung:
Der Weg in die Schuldnerberatungsstelle ist oft weit und
steinig. Schulden zu haben ist gesellschaftlich kein Problem, doch wer sie
nicht mehr bezahlen kann, gerät ins Abseits. Daher versuchen Betroffene auf
unterschiedlichste Weise das aufrecht zu erhalten, was finanziell eigentlich
schon nicht mehr möglich ist. Diesen Teufelskreis zu durchbrechen gelingt in
der Regel nicht ohne kompetente Hilfe.
Die Schuldnerberatung bietet diese:
Nach eingehender Analyse der persönlichen Situation wird
durch existenzsichernde Maßnahmen (Sicherung Miete, Energieversorgung,
Lebensunterhalt, Erhalt/Einrichtung Girokonto) die aktuelle Situation
stabilisiert, um im weiteren Beratungsverlauf Entschuldungsperspektiven zu
entwickeln und umzusetzen.
Ziele der
Leistung:
§ Sicherung der Existenzgrundlage
§ Stabilisierung der wirtschaftlichen und sozialen/familiären Situation
§ Entwicklung von Strategien, um künftig Schulden zu vermeiden
§ Regulierung der Schulden
§ Prävention
§ Überleitung und Begleitung in oder durch andere Fachdienste
§ Hilfe zur Selbsthilfe
b. Wohnungsnotfallhilfe und allgemeine
Sozialberatung
Beschreibung
der Leistung:
§ Beratung zur Beseitigung und Verhinderung von Wohnungslosigkeit
§ Allgemeine Beratung bei verschiedenen sozialen Problemstellungen, die in Verbindung mit der drohenden Wohnungslosigkeit entstehen
§ Sicherung von angemessenem Wohnraum
§ Zusammenarbeit mit den lokalen Wohnungsgesellschaften
Ziele der
Leistung:
§ Verhinderung drohender Wohnungslosigkeit
§ Unterstützung bei vorliegender Wohnungslosigkeit
§ Unterstützung bei der Wohnungssuche
§ Krisenintervention bei drohendem Verlust von Wohnraum und Energiesperre
§ Sicherung der materiellen Existenzgrundlage
§ Stabilisierung der wirtschaftlichen und sozialen Situation
§ Orientierung im Spektrum vielfältiger Hilfen und gesetzlicher Ansprüche (Clearing)
Die
Angebote der existenzsichernden Hilfe des Caritasverbandes Rheine e. V. ,
Schuldner- und Insolvenzberatung, sowie die Wohnungsnotfallhilfe richten sich
an die Menschen in der Stadt Rheine, die akut finanziell existenzbedroht sind,
oder real mit dem Verlust ihrer Wohnung rechnen. Nicht selten handelt dabei es
um dramatische Problemlagen von Familien, in denen auch Kinder und Jugendliche
von den Folgen einer Verschuldung oder eines Wohnungsverlustes betroffen sind.
Um
präventiv mittels Beratung der Entwicklung in diesem Familien entgegenwirken zu
können, soll eine erste sozialpolitische Schwerpunktsetzung im Rahmen eines
Ausbaus der existenzsichernden Hilfen erfolgen.
Für
die Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung, sowie der
Wohnungsnotfallhilfe, sollen die Stellenanteile auf 2,5 Fachkraftstellen bei
einer veränderten Förderquote von 90%
mit einem Fördervolumen von 199.000 € ausgebaut werden.
3. Suchtberatung
a. ambulante Suchtkrankenhilfe
Beschreibung
der Leistung:
§ Niederschwellige Informations- und Beratungsangebote
§ Gruppenangebote und Freizeitmaßnahmen
§ Beratung bei Angebote der Arbeitserprobung und Teilhabe am Arbeitsleben für suchterkrankte Menschen
§ Gremien-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
Ziel der
Leistung:
§ Suchtmittelfreie Zeiten und „Raum“
§ Begegnung und Austausch
§ Förderung der sozialen Teilhabe für suchterkrankte Menschen
§ Förderung von Freizeitinteressen u. aktiver Freizeitgestaltung
§ Förderung und Stabilisierung des abstinenten Verhaltens
§ Wissensvermittlung zum Thema Sucht
b. Prävention pathologisches
Glückspiel
Beschreibung
der Leistung:
§ Suchtvorbeugende Angebote
§ Einzelfall- und Paarberatung
§ Onlineberatung
§ Psychosoziale Behandlung
§ Gruppenangebote
§ Angehörigenberatung
§ Fallbezogene Kooperation und Vernetzung
§ Bedarfsgerechte Vermittlung in weiterführende Hilfemaßnahmen
§ Nachsorge nach stationärer Behandlung und Überleitung zur Rehabilitation
§ Fachliche Begleitung der Suchtselbsthilfe
§ Zielgruppenbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Ziel
der Leistung:
Zielsetzung der Beratung
§ Glücksspielabstinenz, begleitende Förderung und Stabilisierung
§ Vermittlung in ambulante und stationäre Behandlung
§ Wissensvermittlung zum Krankheitsbild Glücksspiele/ pathologisches Glücksspielen
Zielsetzung Prävention
§ Allgemeine Wissensvermittlung zum Thema Sucht
§ Aufklärung über Risikofaktoren
§ Fortbildung, Beratung und Vernetzung von Multiplikatoren
§ Beratung fachlicher Gremien der Gesundheits-, Sozial- u. Jugendhilfe
§ Lokale Öffentlichkeitsarbeit
Seit
1969 bietet der Caritasverband Rheine e. V. Angebote der ambulanten
Suchtkrankenhilfe an. Das Angebot richtet sich an Betroffene selbst, wie auch
an deren Angehörige und deren soziales Umfeld. Die Stadt Rheine fördert seit
1982 als freiwillige Leistung die
Angebote der ambulanten Suchtkrankenhilfe.
Im
zukünftigen Vertragszeitraum sollen zum einen die etablierten Angebote der
ambulanten Suchtkrankenhilfe mit einem Stellenvolumen von 1,0 und der
bisherigen Förderquote von 50% weitergeführt werden. Zum anderen soll den
gesellschaftlichen Entwicklungen der Verbreitung des pathologischen Glückspiels
und den damit verbundenen Folgen für Familien Rechnung getragen werden, und das
Angebot der spezialisierten Prävention und Beratung in diesem Segment deutlich
auf eine weiter 1,0 Stelle mit einem geänderten Fördervolumen von 90% ausgebaut
werden.
Die
Verwaltung sieht darin eine weitere sozialpolitisch intendierte
Schwerpunktsetzung im Bereich der sozialen Hilfen. Das Fördervolumen für beide
Bereiche wird von der Verwaltung mit ca.106.000 € kalkuliert.
4. Wohnberatung
Beschreibung der
Leistung:
Viele Wohnungen entsprechen nicht den Anforderungen bei altersbedingten Bewegungseinschränkungen, Behinderungen oder bei Pflegebedürftigkeit. Oft können selbst kleine und alltägliche Verrichtungen beschwerlich werden und Unfälle im Haushalt sind vorprogrammiert.
Eine barrierefreie Umgestaltung der Wohnung und/oder die Ausstattung mit angemessenen Hilfsmitteln sichert die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit, beugt Unfällen vor und ermöglicht den längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit.
Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenlos und erfolgt
trägerneutral.
Ziele der Leistung:
§ möglichst langer Verbleib älterer, behinderter, und demenziell erkrankter Menschen in der häuslichen Umgebung durch die individuelle Beratung, Planung und Begleitung barrierefreier und pflegegerechter Wohnungsanpassungen und Neubauvorhaben,
§ Beratung zu angemessenen Hilfsmitteln
§ Beratung zur Finanzierung von Wohnungsanpassungen und Hilfsmitteln
§ Vermeidung oder Verzögerung von Heimunterbringungen
§
Vorbeugung von häuslichen Unfällen
§
Bedarfsgerechte Vernetzung mit anderen Hilfs-
und Unter-stützungsangeboten
Die Wohnberatung
für Menschen und deren Angehörigen bei altersbedingen Bewegungseinschränkungen
im Rahmen einer Stelle soll auch weiterhin
mit einer 25% Förderquote gefördert werden, um auch in der Zukunft
sicherzustellen, dass die Wohn- und
Pflegeberatungen in ausreichendem Volumen für Menschen aus Rheine angeboten
werden können.
Das
Fördervolumen kalkuliert die Verwaltung mit ca. 19.000 € im Jahr.
5. Seniorenberatung
Beschreibung der Leistung:
Angebot zur Beratung älterer Menschen und deren Angehöriger in allen Fragen rund um das Altern.
Die Beratungsstelle berät in persönlichen Angelegenheiten des Alterns, in Fragen des Zusammenlebens mit einem pflegebedürftigen Angehörigen und in der Entwicklung von bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten im Alter.
Die Leistungen der Beratung gehen über die Beratung der Pflegestützpunkte des Kreises hinaus.
§ Psychosoziale Beratung oder Lebensberatung für ältere Menschen und Angehörige,
§ Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (Gesprächskreis für pflegende Angehörige, Betreuungsgruppe, Familienentlastender Dienst),
§ Vorträge und Schulungen zu seniorenspezifischen Themen,
§ Informationen über weitere Hilfearten,
§ Sozialrechtliche Beratung,
§ Kooperation mit und Weitervermittlung an andere Institutionen und Fachdienste, (ggfls. auch im Rahmen einer Verweisung an die Pflegestützpunkte)
§ Beratung zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügungen und Betreuungsrecht,
§ Infogespräche mit Angehörigen zur Situation des Betroffenen
Die Beratung ist individuell, trägerneutral und kostenlos.
Ziele der Leistung:
Strategisches Leitbild
§ Vorrang: Stärkung und Nutzung der eigenen, der familiären und der im Gemeinwesen vorhandenen Unterstützungspotentiale
§ Erhaltung der Lebensqualität der (pflegenden) Ehepartner sowie der (pflegenden) Angehörigen
§ Erhaltung von Lebensqualität im Alter, unter Achtung der Würde, der Selbstbestimmung und der Sicherung der Teilhabe (älterer) Menschen
§ Vorrang: Erhaltung der eigenen Häuslichkeit und des bekannten sozialen Nahraumes
Zielsetzungen:
§ Schaffung, Erhalt und/oder Weiterentwicklung bedarfsgerechter Unterstützungssettings (Wohnen, Betreuung, Pflege) für Pflegedürftige und/oder deren Angehörige, möglichst in der eigenen Häuslichkeit
§ Erhalt der Leistungsfähigkeit betreuender/pflegender Angehöriger (Information, Beratung und Entlastung)
§ Absicherung der betreuungs- und pflegebedingten Kosten (sozialrechtliche Beratung)
Kosteneffektive Hilfegestaltung
Wie bereits in der vergangenen
Vertragsperiode soll auch zukünftig die Seniorenberatung in einem Volumen von
1,0 Stellenanteilen mit einer Förderquote von 50% und einer Gesamtsumme von ca.
38.000 € gefördert werden.
6. Sozialplan Alter
Beschreibung
der Leistung:
Der
Caritasverband Rheine unterstützt die Umsetzung des Sozialplans Alter der Stadt
Rheine über die Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige.
Schwerpunktmäßig unterstützt sie die Entwicklung sozialräumlicher Strukturen im
Quartier, vorrangig die Weiterentwicklung und konzeptionelle Neuausrichtung der
Seniorenbegegnungsstätten sowie die Entwicklung selbstbestimmter Bürgertreffs.
Sie
ist Ansprechpartner für alle Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Rheine und
berät in Fragen der Weiterentwicklung.
Die
Vernetzung aller relevanten Akteure im Quartier, insbesondere unter dem Aspekt
des Aufbaus ehrenamtlicher Unterstützungsstrukturen, ist handlungsleitend.
Ziele
der Leistung:
Umsetzung der Handlungsempfehlung 10.1: Offene Altenarbeit:
§ Teilhabestrukturen und bürgerschaftliches Engagement in den Stadteilen festigen und ausbauen
§ Bildungs- und Kulturangebote für Senioren ausbauen
§ älteren Bürgerinnen und Bürgern ein interessantes Engagementfeld ermöglichen
§ Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil Begegnungsmöglichkeiten erschließen
§ Vorrangig: Unterstützung des Aufbaus und der Weiterentwicklung des Bürgertreffs Rheine Süd-West
o neue Angebote und Aktivitäten entwickeln
o bestehende Angebote integrieren
o Kooperationspartner beteiligen
engagiertes Bürgerteam gewinnen
In
einer der letzten Sitzungen des Sozialausschusses wurde unlängst die Umsetzung
des Sozialplans Alter und die damit verbundene Entwicklung von Strukturen
offener Altenarbeit dargestellt. Dabei wurde deutlich, dass sich die Umsetzung
der Zielsetzungen des Sozialplanes Alter in der dynamischen Umsetzung befindet
und längst noch nicht abgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund soll der
bisherige Stellenanteil einer 0,5 Stelle mit einer Förderquote von 70% wie
bisher fortgeschrieben und neu vertraglich fixiert werden.
Die
Verwaltung kalkuliert ein Fördervolumen von 27.000 €.
7. Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von
Ehrenamtlichen in der Hilfe von Menschen in Notsituationen
Beschreibung der Leistung:
Menschen in Rheine, die in Not geraten und deren Existenz durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Flucht,
Trennung und Scheidung oder auch seelische Krisen bedroht ist, erhalten
unterschiedliche Hilfen in ihrer Notsituation.
Diese Hilfen sind dauerhaft im notwendigen Umfang nur umsetzbar, wenn
sich viele Bürger/innen der Stadt Rheine ehrenamtlich in diesem Feld der
Notfallhilfen engagieren.
In diesem Projekt sollen regelmäßig neue Ehrenamtliche geworben, für
ihre Einsatztätigkeiten in der Notfallhilfe geschult und so begleitet werden,
dass sie dauerhaft den Herausforderungen in der Notfallhilfe gewachsen sind und
für ihr Engagement Wertschätzung erfahren.
Der Einsatzort ist das Caritas-Sozialkaufhaus „Brauchbar & Co.“ mit
folgenden Diensten:
- Tafel
- Kleiderladen für Groß und Klein
- Möbel und Hausrat
Zielsetzung
des Projektes:
§ Neue Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in den Angeboten Notfallhilfe engagieren wollen, sind gefunden worden.
§ Die Ehrenamtlichen sind auf ihre Tätigkeiten in der Notfallhilfe vorbereitet und geschult worden.
§ Die aktiven Ehrenamtlichen erhalten zu ihren Anliegen und Problemen regelmäßig Angebote zur Unterstützung ihrer Arbeit.
§ Die Ehrenamtlichen fühlen sich für Ihr Engagement wertgeschätzt.
§ Die Notfallhilfen für Menschen in Not sind im ausreichenden Maß sichergestellt.
Der
Caritasverband Rheine e. V. engagiert sich seit vielen Jahren in der Hilfe von
Menschen in Notsituationen. Beispiele dafür sind die Angebote des
Sozialkaufhauses „Brauchbar Co“ mit der
Tafel, dem Kleiderladen und dem Möbel- und Hausratslager. Der Träger ist neben den
Spenden aus der Bevölkerung und aus der Wirtschaft insbesondere bei der
Umsetzung und Ausgabe der Hilfe auf die Hilfe von Ehrenamtlichen angewiesen.
Zur
Unterstützung im Aufbau, der Schulung und zur Pflege dieser notwendigen
ehrenamtlichen Strukturen soll als weitere sozialpolitische Schwerpunktsetzung
ein Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der
Hilfe von Menschen in Notlagen eingerichtet werden.
Dazu
sollen ein 0,25 Stellenanteil mit einer Förderquote von 97% zum Support dieser
ehrenamtlichen Strukturen, nach dem Motto Ehrenamt benötigt Hauptamt,
eingesetzt werden.
Die
Verwaltung kalkuliert mit einem Fördervolumen von ca. 20.000 €.
Abweichend
von den anderen vertraglichen Regelungen soll für dieses Projekt zunächst ein Projektförderzeitraum
von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption auf 5 Jahre vereinbart werden.
Weitere Informationen zu den
Verträgen
In
den Verhandlungen zwischen dem Caritasverband Rheine e. V. und der Stadt Rheine
waren insbesondere die Vereinbarungen in den Leistungsbeschreibung zu den
quantitativen und qualitativen Berichtsdaten als Grundlage für differenzierte
Qualitätsdialoge ein neues Thema. Hierdurch sollen zukünftig die
Voraussetzungen für eine wirkungsvollere Steuerung der Hilfen und Dienstleistungen
geschaffen werden.
Die
angestrebte Vereinbarung zu der Höhe der Sach- und Gemeinkosten in Höhe von 20%
des KGST-Tabellenwertes SuE 12 (derzeit: 13.440 €) stellt einen
Verhandlungskompromiss dar, der sich an analogen Regelung des Kreises
orientiert und der vor dem Hintergrund real steigender Sach- und Gemeinkosten
in dieser Höhe angemessen und nach Auffassung der Verwaltung gut vertretbar
ist.
In
die Verträge wird neu eine Regelung zur Öffentlichkeitsarbeit mit aufgenommen,
nach der bei allen Publikationen der Hinweis „gefördert durch die Stadt Rheine“
integriert werden soll.
Darüber
hinaus ist geplant eine Regelung zur Altersteilzeit zu fixieren.
Der
Bereitschaft des Caritasverbandes Rheine e. V. zur Einbringung entsprechender
Trägeranteile und Eigenmittel, sowie durch dessen Engagement zur Einwerbung von
Drittmitteln, ist es zu verdanken, dass
die Kostenentwicklung insgesamt im Rahmen gehalten werden kann.
Anlagen:
Anlage 1: Muster Leistungsbeschreibung