Betreff
Ausbau der Schlüterstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: "Hohenkampstraße/Timmermanufer" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
116/07
Aktenzeichen
FB 5.3 - LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:          Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße:

 

          Schlüterstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)            Befahrbarer Bereich:

Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer ca. 4,75 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster sowie aus einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge aus grauem Betonsteinpflaster. Generell Verwendung von Betonsteinpflaster mit d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)            Parken:

Pflasterung von mindestens 2,00 m breiten Parkständen in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)             Begrünung:

Anlegung eines Grünbeetes mit Unterpflanzung zur Begrenzung der öffentlichen Parkplätze im Bereich der Wendeanlage

 

d)            Entwässerung:

Straßenentwässerung über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne in Straßenabläufe mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

e)            Straßenbeleuchtung:

elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m


Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:  Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gemäß der § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

          Schlüterstraße

 

  1. Mischfläche bestehend aus

 

a)   niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche einschließlich einer Wendeanlage mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster

 

b)   Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster

 

c)   Grünbeet mit Unterpflanzung

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation

 

  1. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Schlüterstraße fand in der Zeit vom 08. Januar bis 23. Januar 2007 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / 5.3 statt.

 

Während der Offenlage gingen keine Änderungswünsche bzw. Einwände seitens der Anlieger ein.

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die an die Schlüterstraße angrenzenden Grundstücke sind größtenteils bebaut.

 

Der Straßenendausbau ist für das Investitionsprogramm 2007 vorgesehen.

 

Die Planung sieht für die Schlüterstraße einen Ausbau als Verkehrsberuhigten Bereich vor, wobei die Verkehrsberuhigung durch die gekrümmte Linienführung und die geringe Länge der Schlüterstraße von ca. 50 m erfolgt.

 

Die Oberflächenbefestigung der Mischfläche ist mit grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster vorgesehen, die Stellplätze werden mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster angelegt.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

Zu III:  Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Schlüterstraße von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                         ohne Maßstab