Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bau- und Betriebsausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss
zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße:
Schlüterstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer ca. 4,75 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster sowie aus einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge aus grauem Betonsteinpflaster. Generell Verwendung von Betonsteinpflaster mit d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b) Parken:
Pflasterung von mindestens 2,00 m breiten Parkständen in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c)
Begrünung:
Anlegung eines Grünbeetes mit Unterpflanzung zur Begrenzung der öffentlichen Parkplätze im Bereich der Wendeanlage
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne in Straßenabläufe mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal
e) Straßenbeleuchtung:
elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m
Beschluss des
Rates:
Zu III:
Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gemäß der § § 7
Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW
S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende
Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Schlüterstraße im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“
erlassen.
Die o. g. Straße
ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z.
geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen
sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Schlüterstraße
- Mischfläche bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche einschließlich einer Wendeanlage mit Unterbau und einer
Decke aus Betonsteinpflaster
b)
Parkstände
mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster
c)
Grünbeet
mit Unterpflanzung
- Straßenentwässerung mit Anschluss an die
öffentliche Kanalisation
- betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der
Ausbauplanung der Schlüterstraße fand in der Zeit vom 08. Januar bis 23. Januar
2007 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / 5.3 statt.
Während der
Offenlage gingen keine Änderungswünsche bzw. Einwände seitens der Anlieger ein.
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Die an die Schlüterstraße
angrenzenden Grundstücke sind größtenteils bebaut.
Der
Straßenendausbau ist für das Investitionsprogramm 2007 vorgesehen.
Die Planung sieht
für die Schlüterstraße einen Ausbau als Verkehrsberuhigten Bereich vor, wobei
die Verkehrsberuhigung durch die gekrümmte Linienführung und die geringe Länge
der Schlüterstraße von ca. 50 m erfolgt.
Die
Oberflächenbefestigung der Mischfläche ist mit grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
vorgesehen, die Stellplätze werden mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
angelegt.
Der Belag und die
Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von
Verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung
erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den
vorhandenen Mischwasserkanal.
Zu III:
Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die
Ausbaumerkmale der Schlüterstraße von der Erschließungsbeitragssatzung der
Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die
anschließend bekanntzumachen ist.
Anlagen:
- Lageplanverkleinerung ohne Maßstab