Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der ergänzenden
unabhängigen Teilhabeberatung zur Kenntnis.
Begründung:
Im Zuge des
Bundesteilhabegesetztes wurde im § 32 SGB IX die Förderung der ergänzenden
unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt. Im Zeitraum von Januar 2018 bis Ende
2022 fördert das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales diese Beratung mit 58 Millionen Euro.
Die EUTB
ist ergänzend zu anderen Beratungsangeboten und Leistungserbringern zu sehen,
sie ist trägerunabhängig und offen für alle Menschen mit einer
Teilhabeeinschränkung.
Aufgabe
ist es, eine niedrigschwellige Information und Beratung über Rehabilitations-
und Teilhabeleistungen anzubieten.
Flächendeckend
sind im gesamten Bundesgebiet seit Januar 2018 mehr als 500 Beratungsstellen
von Selbsthilfeinitiativen oder freien Trägern eingerichtet worden.
Für den Kreis
Steinfurt hat der CeBeeF e.V. die Trägerschaft der EUTB seit Sommer 2018
übernommen. Mit einem Förderumfang von 330.000 € sind drei Vollzeitstellen für
die Beratung des gesamten Kreises Steinfurt zuständig. Der Hauptsitz der
Beratungsstelle ist im CeBeeF Gebäude, an der Thiemauer 42 in Rheine. Um für
möglichst viele Personen im Kreisgebiet eine niedrigschwellige und erreichbare
Beratung anzubieten, finden regelmäßig offene Sprechstunden an verschiedenen
Orten im Kreis statt.
In der
Sitzung erfolgt durch die Berater/Innen der EUTB eine Vorstellung der Aufgaben
und Ziele der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.