Betreff
1. Änderung der Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit
Vorlage
124/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt die erste Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen.

 


Begründung:

 

  1. Neue Richtlinien ab 01. Januar 2018

 

Die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen sind durch Beschluss des Sozialausschusses (386/17) zum 01. Januar 2018 in Kraft getreten.

 

Entsprechend des Leitziels 1 des Migrations- und Integrationskonzeptes

 

  • „In Rheine sind viele Menschen in unterschiedlichsten Aufgabenfeldern ehrenamtlich aktiv. Gesellschaftliches Engagement findet in Vereinen, Migrationsorganisationen, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Betrieben und Verbänden in Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen oder auch selbstorganisiert und autonom statt. In Rheine ist es erklärter politischer Wille, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und die ehrenamtlichen Leistungen der Menschen anzuerkennen und wertzuschätzen.

 

und des Handlungsziels 4 Pkt. 10 des Migrations- und Integrationskonzeptes

  • „Die Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen und Projekten mit Integrationsbezug werden aktualisiert und vereinfacht“

 

wurden die neuen Richtlinien dahingehend geändert, dass neben Veranstaltungen auch Projekte und Maßnahmen, sowie Sachkosten, die mit der beantragen Maßnahmen, mit dem beantragten Projekt oder mit der beantragten Veranstaltung verbunden sind, gefördert werden die die gesellschaftliche und soziale Integration von zugewanderten Menschen fördern, bezuschusst werden können. Die jeweilige maximal mögliche Zuschusshöhe beträgt aktuell 650,00 Euro pro Maßnahme, Projekt und Veranstaltung (bis zu 75 % der Maßnahme) und 300,00 Euro für Sachkosten (bis zu 50 % des entstehenden Defizits). Pro Antragsteller können maximal zwei Anträge im Jahr gestellt werden.

 

 

  1. Anlass zur Änderung der Richtlinien:

 

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 29. Januar 2019 wurde die Nutzungs- und Gebührenordnung für das Begegnungszentrum Dorenkamp durch den Sozialausschuss bestätigt (061/19) und dem Rat empfohlen, die überarbeitete „Nutzungs- und Gebührenordnung“ zu beschließen. Gleichzeitig  wurde die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit zu überarbeiten und dem Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Anlass für die Änderung der seit Januar 2018 geltenden Richtlinien ist das Interesse aller an einer aktiven und vielfältigen Nutzung des Begegnungszentrums Dorenkamp. Es sollen auch die Aktivitäten und Angebote der Institutionen, die keine Gebühren oder nur durch die Beantragung von Fördermitteln Gebühren entrichten könnten, die Möglichkeit erhalten, die Angebotspalette des Begegnungszentrums (Angebote für Zugewanderte und Einheimische, Angebote für Alt und Jung) zu bereichern.

 

 

Wie unter Pkt. 1. bereits erläutert, werden nach den derzeitigen Richtlinien neben Veranstaltungen auch Projekte und Maßnahmen, sowie Sachkosten, die mit der beantragen Maßnahmen, mit dem beantragten Projekt oder mit der beantragten Veranstaltung verbunden sind, gefördert, wenn dadurch die gesellschaftliche und soziale Integration von zugewanderten Menschen gefördert wird.

Die jeweilige maximal mögliche Zuschusshöhe beträgt derzeit 650,00 Euro pro Maßnahme, Projekt und Veranstaltung (bis zu 75 % der Maßnahme) und 300,00 Euro für Sachkosten (bis zu 50 % des entstehenden Defizits). Pro Antragsteller können maximal zwei Anträge im Jahr gestellt werden.

Bislang konnten bei der Antragsstellung nach den geltenden Richtlinien Mietkosten und Nutzungsgebühren bei der Berechnung der Förderung keine Berücksichtigung finden. Die Verwaltung schlägt vor, den Förderumfang die Richtlinien zum 01. April 2019 dahingehend zu ändern,

dass die Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen einschließlich der anfallenden Raummiete

gefördert werden können und gleichzeitig der Förderumfang von 650,00 Euro auf 800 Euro angehoben wird.

 

  1. Haushaltsrechtliche Voraussetzungen

 

Für die Bezuschussung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen standen im Haushaltsjahr Jahr 2018 10.000 Euro zur Verfügung. Unterstützt wurden insgesamt sieben Maßnahmen im Jahr 2018, insgesamt wurden 6.068,24 Euro Fördergelder ausgezahlt.

 

Die Ausgaben des letzten Jahres zeigen, dass bei einer gleichbleibenden bzw. auch leicht ansteigenden Antragstellung der Haushaltsansatz 2019 in Höhe von 10.000,00 Euro ausreicht, um die vorgeschlagene Förderungserhöhung zu decken. Die Verwaltung wird zukünftig die weitere Entwicklung der Förderanträge beobachten und gegeben falls eine Budgetanpassung einleiten.

 

Die notwendigen Änderungen sind in den als Anlage beigefügten Förderrichtlinien eingearbeitet und entsprechend gelb hinterlegt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:  Förderrichtlinien mit eingearbeiteten Änderungen