Betreff
Arbeitsprogramm Stadtplanung 2019 (PB 5.1)
Vorlage
128/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen und die zeitliche Perspektive der Projekt- und Arbeitsplanung des PB 5.1 Stadtplanung für 2019 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Im Produktbereich Stadtplanung werden zwei wichtige Säulen für die Entwicklung der Stadt Rheine bearbeitet: Stadtentwicklung und Bauleitplanung.

Informelle Planungsinstrumente der Stadtentwicklung sind z.B. Rahmenpläne oder Integrierte Handlungskonzepte. Mit ihrer Hilfe können u.a. strategische Ziele entwickelt, neue räumliche oder thematische Lösungsansätze aufgezeigt und private sowie öffentliche Interessenlagen und Investitionen zusammengeführt werden.

Die Instrumente der Bauleitplanung sind im Wesentlichen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Diese formellen Planungsinstrumente sind Grundlage für viele bauliche Investitionen, da mit ihnen die notwendigen Baurechte vorbereitet (FNP) bzw. geschaffen (B-Pläne) werden.

 

Um der Dynamik der Siedlungsentwicklung begegnen zu können, benötigen Investitionen Planungssicherheit, die in Form von Zusagen gegeben werden kann. Neue private oder öffentliche Planungs- und Investitionsideen und akut auftretende Handlungsbedarfe im Rahmen von städtebaulichen Planungen müssen frühzeitig mit einer realistischen Zeitperspektive versehen werden können, die aus einer Projekt- und Arbeitsplanung abgeleitet werden muss. Die als Anlage beigefügte Projekt- und Arbeitsplanung des PB Stadtplanung für 2019 (mit Ausblick auf 2020) soll diesem Zweck dienen.

Die Projekt- und Arbeitsplanung berücksichtigt dabei, dass die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung, hier des PB Stadtplanung, insbesondere aufgrund der sehr umfangreichen und personalintensiven Großprojekte (z.B. Entwicklung der militärischen Konversionsflächen, Rahmenplan Innenstadt, Reaktivierung Hertie-Immobilie / Rathauszentrum, Soziale Stadt Dorenkamp und Soziale Stadt Schotthock (geplant)), die einer längerfristigen Bearbeitung bedürfen, begrenzt sind.

 

Für das Jahr 2018 ist rückblickend festzuhalten, dass von den 49 aufgelisteten Bauleitplanungsprojekten (B-Pläne, B-Plan-Änd., FNP-Änd.) aus der Projekt- und Arbeitsplanung 2018 38 aktiv inhaltlich bearbeitet wurden und dass sich hiervon 24 Projekte im Verfahren befunden haben. 8 Bauleitplanverfahren aus der Liste konnten abgeschlossen werden. Über die Projektliste hinaus wurden 4 weitere Bebauungspläne / B-Plan-Änderungen ins Verfahren gegeben. 1 Verfahren wurde bereits in 2018 beendet. Des Weiteren konnte ein seit Jahren ruhendes B-Plan-Verfahren zum Abschluss gebracht werden. Insgesamt konnten im Jahr 2018 somit 10 Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden.

 

In der beiliegenden Projektübersicht sind nur die Projekte und Verfahren aufgeführt, die im Jahr 2019 ein für sich definierbares Arbeitsfeld ergeben. Daueraufgaben bzw. fortlaufende planerische Tätigkeiten, die im PB Stadtplanung ebenfalls erledigt werden, sind nicht dargestellt.

In die Projekt- und Arbeitsplanung für 2019 aufgenommen wurden Bauleitplanungsprojekte,  die sich bereits im Verfahren befinden, für die ein Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung des Verfahrenseinstiegs vorliegt und für die aufgrund ihrer gesamtstädtischen Bedeutung (z.B. Wohngebietsentwicklungen) im Laufe des Jahres ein Verfahrenseinstieg vorbereitet werden soll. 

Über die vorliegende Projektliste hinaus werden im Zusammenhang mit der Thematik „Steuerung der Nachverdichtung in Wohngebieten“ diverse Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen ins Verfahren gehen. Hierzu wird derzeit an einer Projektliste mit entsprechenden Priorisierungen gearbeitet.

 

Die aufgelisteten Projekte und Verfahren sind mit (internen) Prioritäten versehen. Hierdurch soll ausgedrückt werden, wo aus fachlicher Perspektive oder aufgrund der Beschlusslage zeitliche Verzögerungen kaum verträglich sind. Des Weiteren ist die gesamtstädtische Bedeutung der einzelnen Projekte und Verfahren in die Priorisierung eingeflossen.

 

Insgesamt ist zu beachten, dass

  • stadtplanerische Prozesse und hier insbesondere Bauleitplanverfahren in starkem Maße von der Zuarbeit und/ oder den Stellungnahmen Dritter abhängen,
  • Zeitpläne in Planungsverfahren immer wieder an neue Erkenntnisse oder an notwendige Verfahrensschleifen angepasst werden müssen und
  • neue dringliche planerische Themenstellungen andere Prioritäten bei der Bearbeitung der einzelnen Projekte und Verfahren zur Folge haben können.

In diesem Sinne ist die beiliegende Projekt- und Arbeitsplanung nur eine Momentaufnahme.


Anlagen:

 

Anlage: Projekt und Arbeitsplanung PB 5.1 für 2019