Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine bestellt gem. § 5
Abs. 1 der Satzung der „Technische Betriebe Rheine AöR“ nachfolgende Personen
zu weiteren Mitgliedern bzw. zu deren persönlichen Stellvertreter/innen.
Mitglied |
Persönliche/r Stellvertreter/in |
(1) Kahle,
Dennis |
Willers,
Helena |
(2) Overesch,
Birgitt |
Gude,
Jürgen |
(3) Theismann,
Friedrich |
Konietzko,
Manfred, Dr. |
(4) Beckmann,
Paul |
Lenz,
Fabian |
(5) Jansen, Paul |
Schwerdt,
Alexander |
(6) Auth,
Mathias |
Tombült,
Rolf |
(7) Oechtering,
Thomas |
Beckmann,
Helmut |
(8) Roscher,
Jürgen |
Kölker,
Peter |
(9) Berardis,
Antonio |
Kleene,
Bernhard |
(10) Kleene,
Michael |
Weßling,
Detlef |
(11) Storm,
Anna-Lena |
Brauer,
Karl-Heinz |
(12) Radau, Kurt |
Mau,
Siegfried |
(13) Willems,
Johannes |
Niehoff,
Jörg |
(14) Winkelhaus,
Heinrich |
Rieke, Willi |
(Bei den „kleingeschriebenen“ Namen handelt
es sich um die bisherigen Mitglieder und Stellvertreter/-innen im
Verwaltungsrat, deren Amtszeit in diesem Jahr endet.)
Begründung:
Bis
zum Inkrafttreten eines Gesetztes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
zum 04.07.2015 wurden die Verwaltungsratsmitglieder von Anstalten des
öffentlichen Rechts (AöR) für die Dauer von fünf Jahren gewählt (§ 114a Abs. 8
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) a. F.). Durch die einmalige Verlängerung der
Wahlperiode für die am 25.05.2014 gewählten Räte auf über sechs Jahre war diese
Regelung nicht mehr stimmig.
Im
Zuge der o.g. Gesetzesänderung ist § 114 a Abs. 8 GO NRW dahingehend geändert
worden, dass künftig die Mitglieder des Verwaltungsrates einer AöR vom Rat für
die Dauer der Wahlperiode gewählt werden, wobei diese Regelung sowohl für die
Verwaltungsratsmitglieder, die dem Rat angehören, als auch für solche
Verwaltungsratsmitglieder gilt, die dem Rat nicht angehören.
Der Rat der Stadt
Rheine hat in seiner Sitzung am 03.11.2015 die Satzung der Technische Betriebe
Rheine AöR an die aktuelle Regelung des § 114 a Abs. 8 GO NRW angepasst.
Für die nach der
bisherigen Regelung im Jahre 2014 auf fünf Jahre gewählten Mitglieder muss nach Ablauf ihrer fünfjährigen
Wahlzeit im Jahr 2019 eine Neuwahl zur Besetzung der
entsprechenden Verwaltungsratsmandate für den Rest der bis zum 31.10.2020
laufenden Amtsperiode erfolgen.
Da
die Verwaltungsratsmitglieder Kurt Radau und Paul Jansen als auch das
stellvertretende Verwaltungsratsmitglied Willi Rieke nach der Neufassung des §
114 a Abs. 8 GO NRW bestellt wurden, sind diese hiervon nicht betroffen.