Betreff
Technische Betriebe Rheine AöR - Neuwahl des Verwaltungsrates in 2019
Vorlage
138/19
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der „Technische Betriebe Rheine AöR“ nachfolgende Personen zu weiteren Mitgliedern bzw. zu deren persönlichen Stellvertreter/innen.

 

Mitglied

Persönliche/r Stellvertreter/in

(1)       Kahle, Dennis

                Willers, Helena

(2)       Overesch, Birgitt

                Gude, Jürgen

(3)       Theismann, Friedrich

                Konietzko, Manfred, Dr.

(4)       Beckmann, Paul

                Lenz, Fabian

(5)       Jansen, Paul

                Schwerdt, Alexander

(6)       Auth, Mathias

                Tombült, Rolf

(7)       Oechtering, Thomas

                Beckmann, Helmut

(8)       Roscher, Jürgen

                Kölker, Peter

(9)       Berardis, Antonio

                Kleene, Bernhard

(10)    Kleene, Michael

                Weßling, Detlef

(11)    Storm, Anna-Lena

                Brauer, Karl-Heinz

(12)    Radau, Kurt

                Mau, Siegfried

(13)    Willems, Johannes

                Niehoff, Jörg

(14)    Winkelhaus, Heinrich

                Rieke, Willi

 

(Bei den „kleingeschriebenen“ Namen handelt es sich um die bisherigen Mitglieder und Stellvertreter/-innen im Verwaltungsrat, deren Amtszeit in diesem Jahr endet.)

 


Begründung:

 

Bis zum Inkrafttreten eines Gesetztes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften zum 04.07.2015 wurden die Verwaltungsratsmitglieder von Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) für die Dauer von fünf Jahren gewählt (§ 114a Abs. 8 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) a. F.). Durch die einmalige Verlängerung der Wahlperiode für die am 25.05.2014 gewählten Räte auf über sechs Jahre war diese Regelung nicht mehr stimmig.

 

Im Zuge der o.g. Gesetzesänderung ist § 114 a Abs. 8 GO NRW dahingehend geändert worden, dass künftig die Mitglieder des Verwaltungsrates einer AöR vom Rat für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden, wobei diese Regelung sowohl für die Verwaltungsratsmitglieder, die dem Rat angehören, als auch für solche Verwaltungsratsmitglieder gilt, die dem Rat nicht angehören.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 03.11.2015 die Satzung der Technische Betriebe Rheine AöR an die aktuelle Regelung des § 114 a Abs. 8 GO NRW angepasst.

 

Für die nach der bisherigen Regelung im Jahre 2014 auf fünf Jahre gewählten Mitglieder muss nach Ablauf ihrer fünfjährigen Wahlzeit im Jahr 2019 eine Neuwahl zur Besetzung der entsprechenden Verwaltungsratsmandate für den Rest der bis zum 31.10.2020 laufenden Amtsperiode erfolgen.

 

Da die Verwaltungsratsmitglieder Kurt Radau und Paul Jansen als auch das stellvertretende Verwaltungsratsmitglied Willi Rieke nach der Neufassung des § 114 a Abs. 8 GO NRW bestellt wurden, sind diese hiervon nicht betroffen.