Betreff
Begegnungszentrum Dorenkamp: Benutzungs- und Gebührenordnung
Vorlage
140/19
Aktenzeichen
II-8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Sozialausschusses mit Wirkung vom 1. Mai 2019 die als Anlage beigefügte „Nutzungs- und Gebührenordnung“ für das Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“.

 


Begründung:

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2019 dem Rat der Stadt Rheine mehrheitlich empfohlen, die als Anlage beigefügte, überarbeitete „Nutzungs- und Gebührenordnung“ für das Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“ zu beschließen.

 

Das Begegnungszentrum wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 in Betrieb gehen können. Die Nutzungs- und Gebührenordnung stellt die Grundlage für die Vergabe von Räumlichkeiten dar. Sofern sich aus dem Echtbetrieb Änderungsbedarfe ergeben, wird dem Sozialausschuss bzw. dem Rat eine entsprechende Vorlage vorgelegt.

 

Ansonsten wird auf  die Vorlage und den Beschluss des Sozialausschusses vom 29. Januar 2019 -  061/19 -  und die nachfolgende aufgeführte chronologische Darstellung der politischen Entscheidungen im Sozialausschuss verwiesen.

 

Chronologie politischer Entscheidungen im Sozialausschuss:

Vorlage

Beratung

Inhalt/Ergebnis

001/17

27.11.2017

Kenntnisnahme der vorläufigen, auf zwei Jahre befristeten Übernahme der Trägerschaft für das Begegnungszentrum durch den Fachbereich Soziales, Migration und Integration

068/18

01.03.2018

Auftrag an die Verwaltung, ein Finanzierungs-, Nutzungs- und Betriebskonzept zu erarbeiten

221/18

12.06.2018

Zustimmung zur vorgelegten Nutzungs- und Gebührenordnung und Arbeits-auftrag, diese weiter zu konkretisieren sowie eine etwaige Defizitabdeckung in Höhe von 12.500 € vorzusehen (vgl. städtischer Betriebskostenzuschuss für das Begegnungszentrum Centro S. Antonio)

424/18

27.11.2018

Nochmalige Zustimmung zur Nutzungs- und Gebührenordnung sowie Auftrag an die Verwaltung, Vorschläge für eine Förderung stadtteilorientierter Aktivitäten zu erarbeiten sowie weitere Gespräche mit interessierten Vereinen und Initiativen zu führen, deren Organisationsstruktur und –Zweck die Zahlung von Nutzungsgebühren derzeit nicht zulässt

061/19

29.01.2019

 

Beauftragung der Verwaltung, das Management des Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“ für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Eröffnung zu übernehmen

Empfehlung an den Rat der Stadt Rheine die überarbeitete „Nutzungs- und Gebührenordnung“ für das Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“ zu beschließen (einschließlich der Härtefallregelung, dass über Ausnahmen von der Gebührenordnung auf Antrag der Bürgermeister entscheidet – Nr. 7.5 der Nutzungsordnung)

Auftrag an die Verwaltung, die Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit zu überarbeiten und dem Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen, damit auch die Institutionen, die aufgrund ihrer Finanzierungs- und Organisationsstruktur nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang Nutzungsgebühren leisten können, dass Begegnungszentrum mit ihren Angeboten nutzen und bereichern können.

124/19

12.03.2019

 

Beschlussvorlage für den Sozialausschuss, die Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit dahingehend abzuändern, dass sich der Förderumfang von 650 Euro auf 800 Euro erhöht und dass zukünftig auch Mietkosten und Nutzungsgebühren bei der Berechnung der Förderung Berücksichtigung finden können.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Dorenkamp „Mitte 51“

Anlage 2: Gebührenordnung des Begegnungszentrums Dorenkamp „Mitte 51“