Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des
Sozialausschusses mit Wirkung vom 1. Mai 2019 die als Anlage beigefügte
„Nutzungs- und Gebührenordnung“ für das Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“.
Begründung:
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2019 dem Rat der Stadt Rheine mehrheitlich empfohlen, die als Anlage beigefügte, überarbeitete „Nutzungs- und Gebührenordnung“ für das Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“ zu beschließen.
Das Begegnungszentrum wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 in Betrieb gehen können. Die Nutzungs- und Gebührenordnung stellt die Grundlage für die Vergabe von Räumlichkeiten dar. Sofern sich aus dem Echtbetrieb Änderungsbedarfe ergeben, wird dem Sozialausschuss bzw. dem Rat eine entsprechende Vorlage vorgelegt.
Ansonsten wird auf die Vorlage und den Beschluss des Sozialausschusses vom 29. Januar 2019 - 061/19 - und die nachfolgende aufgeführte chronologische Darstellung der politischen Entscheidungen im Sozialausschuss verwiesen.
Chronologie politischer
Entscheidungen im Sozialausschuss:
Vorlage Beratung |
Inhalt/Ergebnis |
001/17 27.11.2017 |
Kenntnisnahme der
vorläufigen, auf zwei Jahre befristeten Übernahme der Trägerschaft für das
Begegnungszentrum durch den Fachbereich Soziales, Migration und Integration |
068/18 01.03.2018 |
Auftrag an die Verwaltung,
ein Finanzierungs-, Nutzungs- und Betriebskonzept zu erarbeiten |
221/18 12.06.2018 |
Zustimmung zur vorgelegten
Nutzungs- und Gebührenordnung und Arbeits-auftrag, diese weiter zu
konkretisieren sowie eine etwaige Defizitabdeckung in Höhe von 12.500 €
vorzusehen (vgl. städtischer Betriebskostenzuschuss für das Begegnungszentrum
Centro S. Antonio) |
424/18 27.11.2018 |
Nochmalige Zustimmung zur
Nutzungs- und Gebührenordnung sowie Auftrag an die Verwaltung, Vorschläge für
eine Förderung stadtteilorientierter Aktivitäten zu erarbeiten sowie weitere
Gespräche mit interessierten Vereinen und Initiativen zu führen, deren Organisationsstruktur
und –Zweck die Zahlung von Nutzungsgebühren derzeit nicht zulässt |
061/19 29.01.2019 |
Beauftragung der Verwaltung,
das Management des Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“ für einen Zeitraum
von 2 Jahren ab Eröffnung zu übernehmen Empfehlung an den Rat der
Stadt Rheine die überarbeitete „Nutzungs- und Gebührenordnung“ für das
Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“ zu beschließen (einschließlich der Härtefallregelung, dass über Ausnahmen von der
Gebührenordnung auf Antrag der Bürgermeister entscheidet – Nr. 7.5 der
Nutzungsordnung) Auftrag an die Verwaltung,
die Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit zu überarbeiten und dem
Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen, damit auch die
Institutionen, die aufgrund ihrer Finanzierungs- und Organisationsstruktur
nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang Nutzungsgebühren leisten können,
dass Begegnungszentrum mit ihren Angeboten nutzen und bereichern können. |
124/19 12.03.2019 |
Beschlussvorlage für den Sozialausschuss, die Richtlinien
zur Förderung der Integrationsarbeit dahingehend abzuändern, dass sich der Förderumfang
von 650 Euro auf 800 Euro erhöht und dass zukünftig auch
Mietkosten und Nutzungsgebühren bei der Berechnung der Förderung
Berücksichtigung finden können. |
Anlagen:
Anlage 1: Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Dorenkamp „Mitte 51“
Anlage 2: Gebührenordnung des Begegnungszentrums Dorenkamp „Mitte 51“