Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld in der Stadt Rheine
Vorlage
075/06
Aktenzeichen
FB 3/32 ¿ fis-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld in der Stadt Rheine.

 

Gleichzeitig wird die Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld in der Stadt Rheine vom 22. Juli 1991, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 11.12.2001, außer Kraft gesetzt.

 


Begründung:

 

Der Regelungscharakter der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld in der Stadt Rheine vom 22. Juli 1991 ist für eine rechtlich einwandfreie Abwicklung der finanziellen Komponenten des Marktgeschehens in der Stadt Rheine nicht mehr ausreichend.

 

Erstmals wird nunmehr auch die Stromversorgung der stattfindenden Märkte nachvollziehbar geregelt.

 

Weiterhin dient die Satzung der Vereinfachung der Rechnungsabwicklung. Sie führt im Ergebnis zu einer erheblichen Verminderung des zu leistenden Arbeitsaufwandes. So entfällt z.B. die ständige Kontrolle der Anwesenheit der einzelnen Marktbeschicker zur Erfassung der Rechnungsgrundlagen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgelder