Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW – GV. NW. S. 1028, ber. in GV. NW. 1996 S. 81, 141, 216, 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NW. S. 708) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

               1.    Landersumer Weg von Rabinstraße/Karweg bis Rabinstraße/Schweitzerstraße

               2.    Fuß- und Radweg zwischen Rabinstraße und Landersumer Weg

               3.    Dutumer Straße von Zeppelinstraße bis Wagnerstraße

               4.    Weinstockstraße

               5.    Rosenbergstraße mit Stichwegen

               6.    Anschelstraße

               7.    Fuß- und Radweg zwischen Weinstockstraße und Rosenbergstraße

               8.    Stockels Kamp einschließlich der abzweigenden Fuß- und Radwege

               9.    Schleusenstraße von Walshagenstraße bis zum Listrupweg (Flurstück 616)

               10.  südliche Wehrstraße von Schleusenstraße bis Wendehammer

               11.  Listrupweg von Schleusenstraße (Flurstück 619) bis zur Straße „Kreyenesch“

               12.  Fuß- und Radweg zwischen Schleusenstraße und südlicher Wehrstraße

               13.  Weitkampweg von Moorstraße bis einschließlich Weitkampweg 19

               14.  Sandhaar

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die als Fuß- und Radweg dargestellte Straßenfläche wird nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.


Begründung:

 

Für den Ausbau der vg. Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan

Anlage 2:     Übersichtsplan

Anlage 3:     Übersichtsplan

Anlage 4:     Übersichtsplan

Anlage 5:     Übersichtsplan

Anlage 6:     Übersichtsplan

Anlage 7:     Übersichtsplan