Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses die privatrechtlichen
Entgelte für die Raumvermietung und die Gästezimmervermietung in der
kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage und der Saline Gottesgabe in der
als Anlage 1 zu dieser Vorlage angegebenen Höhe.
Begründung:
Die Kulturelle
Begegnungsstätte vermietet mit dem Ziel der materiellen und immateriellen
Wertschöpfung zur Förderung des Satzungszweckes verschiedene Räumlichkeiten in
den Gebäuden des Klosters Bentlage und der Saline Gottesgabe.
Bedingt durch den Wechsel der Betriebsform von gGmbH zu eigenbetriebsähnlicher Einrichtung sind die privatrechtlichen Entgelte durch den Rat (neu) zu beschließen. Hierbei sollen die bestehenden Tarife beibehalten werden.
Der
Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 die Vergabeordnung
einschließlich der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen
(Vorlage 045/19).
Durch den Übergang
des Betriebes von der Kloster Bentlage gGmbH zur eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung ist diese für 2019 in eine Reihe von bereits im Vorjahr durch die
Kloster Bentlage gGmbH abgeschlossenen Mietverträge eingetreten.
Rechtsgrundlagen:
Nach § 5 Abs. 5
EigVO sind die allgemeinen Lieferbedingungen für Lieferungen und Leistungen vom
Betriebsausschuss festzusetzen.
Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt Rheine zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1: Mietpreisliste