(zwischen Max-Born-Str. und Catenhorner Str.)
- Anlegung von Schutzstreifen -
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Bauausschuss nimmt die Planungen zur Anlegung von Schutzstreifen für Radfahrer
auf der Lindenstraße / Tichelkampstraße (zwischen Max-Born-Straße und
Catenhorner Straße) zur Kenntnis und beschließt deren Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Allgemeines:
In seiner Sitzung am 26.09.2017 hat der Rat der Stadt Rheine der
Umsetzung der Fördermaßnahme KONRAD („Klimaschutz durch Optimierung der
Nahmobilität und des Radverkehrs in Rheine“) zugestimmt, die im Rahmen des Bundeswettbewerbs
„Klimaschutz durch Radverkehr“ in den nächsten 3 Jahren durchgeführt wird.
Hinter dem Projekt KONRAD verbirgt sich ein ganzes Paket von
Maßnahmen, wie z. B. die Installation von Service-Einrichtungen (Ladestationen
für Elektroräder, überdachte Radabstellstationen, Fahrradabstellbügel, usw.),
die Anschaffung elektrisch betriebener Lastenräder, die radverkehrsfreundliche
Umprogrammierung von Ampeln. Diese Maßnahmen werden vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit einer Förderquote von
70 % gefördert.
Größte Einzelmaßnahme des
Maßnahmenpakets ist die fahrradfreundliche Umgestaltung der Tichelkampstraße
und der Lindenstraße (zwischen der Max-Born-Straße und der Catenhorner Straße)
mittels Anlegung von beidseitigen Schutzstreifen.
2.
Bestandssituation:
Entlang der Lindenstraße verläuft ein
getrennter Geh-/Radweg, der stellenweise durch mittig liegende Baumstandorte
unterteilt ist. Die Breite des Radweges beträgt ca. 1,60 m, verringert sich im
Bereich der Bäume aber auf ca. 1,15 m. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA
2010) beträgt die Regelbreite von Radwegen 2,00 m (mindestens aber 1,60 m bei
geringer Nutzung). Erschwerend kommt durch die Lage der Baumstandorte hinzu,
dass der Gehweg hinter den Bäumen (< 1,00m) für Fußgänger kaum nutzbar ist
und diese auf den Radweg ausweichen. Somit entstehen häufig Konflikte mit
Radfahrern.
Ab der Einmündung Albert-Einstein-Straße bzw.
Neue Straße endet der getrennte Geh- und Radweg und der Radfahrer wird auf die
Fahrbahn geleitet. Diese Führung wird auch im weiteren Verlauf der
Tichelkampstraße bis zur Catenhorner Straße beibehalten.
3.
Beschreibung der Maßnahme:
Ziel der Maßnahme ist es, die
Verkehrssicherheit und die Qualität des Radfahrers zu gewährleisten oder zu
optimieren. Bei der Wahl der geeigneten Radverkehrsführung wurden verschiedene
Möglichkeiten durchgeplant und überprüft. Ausschlaggebende Kriterien bei der
gewählten Führungsform waren in diesem Fall der Erhalt der bestehenden Bäume
sowie die vorhandene Flächenverfügbarkeit.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen
Mindestbreiten sind die durchgehende Herstellung baulich angelegter Radwege
(durch Bordanlage von der Fahrbahn getrennt) oder die Markierung von
Radfahrstreifen (keine Befahrung von Kraftfahrzeugen) nicht möglich, so dass
sich als geeignete Radverkehrsführung die Anlegung von Schutzstreifen ergab.
Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn,
aber selbst keine eigenständigen Fahrstreifen. Die Schutzstreifen sind auch
nicht ausschließlich den Radfahrern vorbehalten, sondern die Leitlinie darf von
anderen Fahrzeug "bei Bedarf" (z. B. Begegnung mit LKW) überfahren
werden. Parken ist auf den Schutzstreifen verboten. Ohne Anordnung eines
Halteverbotes ist jedoch ein 3-minütiges Halten auf dem Schutzstreifen erlaubt.
Die Planung der Radverkehrsanlage erfolgt nach
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt-06) bzw. den Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA 2010).
3.1 Fahrbahn
Die heutige Fahrbahnbreite von ≥ 7,50 m
auf der Lindenstraße / Tichelkampstraße (zwischen der Max-Born-Straße und
der Catenhorner Straße) ermöglicht es, beidseitig jeweils die Regelbreite
in Höhe von 1,50 m für Schutzstreifen abzumarkieren und somit weiterhin die
erforderliche Mindestbreite von 4,50 m zwischen den beiden Schutzstreifen
einzuhalten, so dass ein Begegnen von PKW möglich ist. Lediglich im Bereich der
Tichelkampstraße von Hausnummer 16 bis 38
kann auf der nordöstlichen Fahrbahnseite aufgrund der zur Verfügung
stehenden Fläche nur ein Schutzstreifen mit Mindestbreite von 1,25 m angelegt
werden.
Die Querschnittsform mit beidseitigen
Schutzstreifen ist auch bereits im Zuge der Sanierung der Görresstraße /
Hauenhorster Straße ( K 77) in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt als
Straßenbaulastträger gewählt worden, so dass mit der Umgestaltung der
Lindenstraße / Tichelkampstraße ein durchgehendes Verkehrssystem für den
Radfahrer entsteht.
Vor Markierung der Schutzstreifen ist eine
Deckensanierung auf gesamter Fahrbahnbreite vorgesehen. Ein Bodengutachten wird
derzeit angefertigt; Ergebnisse zum vorhandenen Asphaltaufbau liegen aber noch
nicht vor.
Die Erneuerung der beidseitigen
Entwässerungsrinnen ist ebenso wie die Neupflasterung des vorhandenen Parkstreifens
vor den Hausnummern 16 – 38 in der Tichelkampstraße vorgesehen. Dieser
Parkstreifen wird im Zuge der Baumaßnahme in einer regelkonformen Breite von
2,00 m neu angelegt und somit um ca. 25 cm gegenüber dem derzeitigen Bestand
erweitert. Aus Mangel an zur Verfügung stehender Fläche kann der Schutzstreifen
auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite nur mit Mindestbreite von 1,25 m
angelegt werden. Entlang des Parkstreifens bleibt die empfohlene
Schutzstreifenbreite von 1,50 m eingehalten. Die wenigen Parkvorgänge und
beengte straßenräumliche Situation ermöglichen somit den Verzicht auf einen
gesonderten Sicherheitstrennstreifen.
Der bestehende Gehwegbereich und die
vorhandenen Bäume werden beibehalten und bleiben während der Bauarbeiten
unberührt.
In Höhe der Max-Born-Straße bzw. Krumme Straße
sind separate Radwege vorhanden, an die die Schutzstreifen anschließen.
Die Kreuzung Lindenstraße / Breite Straße /
Tichelkampstraße / Laugestraße steht mit auf der Liste ausgewählter
Knotenpunkte im Stadtgebiet, die im Hinblick auf die Realisierbarkeit aber auch
der Notwendigkeit eines möglichen Kreisverkehrsplatzes untersucht werden. Diese
Liste wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 15.11.2018 vorgestellt. Eine
mögliche Kreisverkehrsplanung ist daher bei der Planung der Schutzstreifen im
Bereich der Kreuzung Lindenstraße / Breite Straße / Tichelkampstraße /
Laugestraße berücksichtigt worden.
Es ist daher vorgesehen, die Deckensanierung
und die Markierung der Schutzstreifen - soweit wie es der derzeitig bestehende
Straßenverlauf bzw. die aktuelle Markierung zulässt - an den Kreuzungsbereich
heranzuziehen. Bei einer Realisierung des Kreisverkehrsplatzes und Anpassung
der Knotenpunktarme wird die Linienführung der Schutzstreifen weiter
aufgenommen und bis an die Kreisfahrbahn herangeführt. Im Kreisverkehr wird der
Radfahrer dann auf der Kreisfahrbahn geführt, da Schutzstreifen aus
Sicherheitsgründen auf Kreisfahrbahnen nicht angelegt werden dürfen.
Sollte im Laufe des Jahres ein Beschluss zum
Ausbau des Kreisverkehres erfolgen, könnten die Maßnahmen gemeinsam umgesetzt
werden.
Vor der Lichtsignalanlage an der
Tichelkampstraße / Catenhorner Straße ist - vorbehaltlich einer
signaltechnischen Überprüfung der Signalanlage - vorgesehen, die vorhandenen
Abbiegespuren zu demarkieren und einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen
auszubilden. Dadurch kann der Radfahrer an den wartenden Kraftfahrzeugen
vorbeifahren und sich vor den motorisierten Fahrzeugen aufstellen.
3.2 Entwässerung
Im Zuge der Deckenerneuerung werden auch die
Entwässerungsrinnen instand gesetzt. Im Bereich des Parkstreifens an der
Tichelkampstraße wird die Rinne aufgrund der Verbreiterung des Parkstreifens um
ca. 25 cm in Richtung der Fahrbahn versetzt. Da die Entwässerungsrinne
verkehrstechnisch gesehen mit zur Fahrbahn und somit auch mit zur nutzbaren
Fläche des Schutzstreifens gerechnet wird, wird die Rinnenbreite von aktuell 50
cm auf 30 cm reduziert. Auch werden entsprechend schmalere Straßenabläufe
eingebaut.
3.3 Ausstattung
Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsbeschilderung
sind entsprechend dem geplanten Ausbau zu erneuern bzw. anzupassen.
4.
Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der
Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den
Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zur Umgestaltung zu geben.
5.
Ausbauzeitpunkt:
Der Beginn der Baumaßnahme wird nach Abschluss des Planverfahrens
voraussichtlich noch im 4. Quartal 2019 beginnen und dann in der ersten
Jahreshälfte 2020 abgeschlossen.
6.
Finanzierung:
Die Finanzierung dieser Maßnahme ist zu 70 %
durch Erträge aus dem Förderprogramm KONRAD abgedeckt. Der Eigenanteil in Höhe
von 90.000 € ist in der Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt sowie in Höhe von
105.000 € für das Folgejahr 2020 eingeplant.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab