Betreff
Änderung der Richtlinien zur wirtschaftlichen Jugendhilfe
Vorlage
182/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung vom 01.06.2019 die als Anlage 1 (rechte Spalte der Synopse) beigefügten neugefassten „Gemeinsamen Richtlinien des Jugendamtes des Kreises Steinfurt sowie der Jugendämter der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine für die wirtschaftliche Jugendhilfe“ mit Wirkung vom 01.06.2019.

Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 01.07.2016 außer Kraft.

 


Begründung:

Die gemeinsamen Richtlinien des Jugendamtes des Kreises Steinfurt sowie der Jugendämter der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine für den o. a. Regelungsbereich hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine zuletzt in 2016 beraten und zum 01.07.2016 verabschiedet. Eine erforderliche Überarbeitung der Richtlinien wurde nun in Abstimmung mit allen Jugendämtern im Kreis Steinfurt vorgenommen.

In der Anlage 1 (Synopse) sind die Änderungen im Einzelnen dargestellt.

 

Die Jugendämter im Kreis Steinfurt streben im Interesse einer kreiseinheitlichen Vorgehensweise im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe bei der Leistungsgewährung und der Kostenheranziehung weiterhin einheitliche Regelungen und Verfahrensweisen an.

Im Hinblick auf die nunmehr vorgelegten neu gefassten Richtlinien haben sich die Jugendämter im Kreis Steinfurt auf diese gemeinsame Fassung geeinigt, die von allen Jugendhilfeausschüssen im Kreis Steinfurt in dieser Form verabschiedet werden sollen.

 

Neu in den Richtlinien ist, dass die Regelungen zur Kostenheranziehung aus den gemeinsamen Richtlinien in dieser Fassung herausgenommen worden sind. Die Kostenheranziehung musste in der Praxis in den letzten Jahren aufgrund von Grundsatzurteilen vermehrt angepasst werden. Da solche Anpassungen nach höchstrichterlichen Urteilen zwingend umzusetzen sind und insbesondere die Leistungen der Jugendhilfe dem Regelungsbereich von Richtlinien zuzuordnen sind, sind diese nun konsequent aus den gemeinsamen Richtlinien zu den Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe herausgenommen worden.

 

Um dennoch auch in der Kostenheranziehung einheitlich im Kreis Steinfurt vorzugehen, haben die Jugendämter eine verbindliche Verfahrensregelung verfasst, die dieses sicherstellt und im Arbeitskreis der wirtschaftlichen Jugendhilfe bei neuen Rechtsurteilen kurzfristig modifiziert werden kann.

 

Die geschätzten Mehraufwendungen/Mindereinnahmen wurden im Haushaltsentwurf 2019 bereits berücksichtigt.

 

Die Richtlinien treten am 1. Juni 2019 in Kraft.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: gem. WJH Richtlinien Synopse 2019