Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine
beschließt mit Wirkung vom 01.06.2019 die als Anlage 1 (rechte Spalte der Synopse) beigefügten
neugefassten „Gemeinsamen Richtlinien des Jugendamtes des Kreises Steinfurt
sowie der Jugendämter der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine für
die wirtschaftliche Jugendhilfe“ mit Wirkung vom 01.06.2019.
Gleichzeitig treten die Richtlinien vom
01.07.2016 außer Kraft.
Begründung:
Die gemeinsamen Richtlinien des
Jugendamtes des Kreises Steinfurt sowie der Jugendämter der Städte Emsdetten,
Greven, Ibbenbüren und Rheine für den o. a. Regelungsbereich hat der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine zuletzt in 2016 beraten und zum 01.07.2016
verabschiedet. Eine erforderliche Überarbeitung der Richtlinien wurde nun in
Abstimmung mit allen Jugendämtern im Kreis Steinfurt vorgenommen.
In der Anlage 1 (Synopse) sind die
Änderungen im Einzelnen dargestellt.
Die Jugendämter im Kreis Steinfurt streben
im Interesse einer kreiseinheitlichen Vorgehensweise im Bereich der
wirtschaftlichen Jugendhilfe bei der Leistungsgewährung und der
Kostenheranziehung weiterhin einheitliche Regelungen und Verfahrensweisen an.
Im Hinblick auf die nunmehr vorgelegten
neu gefassten Richtlinien haben sich die Jugendämter im Kreis Steinfurt auf
diese gemeinsame Fassung geeinigt, die von allen Jugendhilfeausschüssen im
Kreis Steinfurt in dieser Form verabschiedet werden sollen.
Neu in den Richtlinien ist, dass die Regelungen
zur Kostenheranziehung aus den gemeinsamen Richtlinien in dieser Fassung
herausgenommen worden sind. Die Kostenheranziehung musste in der Praxis in den
letzten Jahren aufgrund von Grundsatzurteilen vermehrt angepasst werden. Da
solche Anpassungen nach höchstrichterlichen Urteilen zwingend umzusetzen sind
und insbesondere die Leistungen der Jugendhilfe dem Regelungsbereich von
Richtlinien zuzuordnen sind, sind diese nun konsequent aus den gemeinsamen
Richtlinien zu den Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe herausgenommen
worden.
Um dennoch auch in der Kostenheranziehung
einheitlich im Kreis Steinfurt vorzugehen, haben die Jugendämter eine
verbindliche Verfahrensregelung verfasst, die dieses sicherstellt und im
Arbeitskreis der wirtschaftlichen Jugendhilfe bei neuen Rechtsurteilen
kurzfristig modifiziert werden kann.
Die geschätzten
Mehraufwendungen/Mindereinnahmen wurden im Haushaltsentwurf 2019 bereits
berücksichtigt.
Die Richtlinien treten am 1. Juni 2019 in
Kraft.
Anlagen:
Anlage 1: gem. WJH Richtlinien Synopse 2019