im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung -
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt
nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:
„Hildegard-von-Bingen-Straße“
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche,
bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem
bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Plateaupflasterungen
mit Unterbau und einer Umrandung aus Plateausteinen, mit einer
Innenfläche
aus Betonsteinpflaster
c) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbepflan-zung und mit Unterpflanzung
d) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung von der
Hildegard-von-Bingen-Straße hat in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 15.04.2019
in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau)
stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger
erschienen. Es wurde 1 Eingabe eingereicht. Die Eingabe ist als Anlage Nr. 1
beigefügt.
1.1
Eingabe:
Wegfall
der geplanten Stellplätze vor Haus Nr. 7
oder
Verlegung auf die gegenüberliegende Straßenseite
Abwägung zu 1.1:
Von
Anliegerseite wird um den Wegfall bzw. um die Verlegung der zwei Stellplätze
nördlich vor Haus 7 gebeten, da dieser Bereich zurzeit zum Abstellen von
Müllgefäßen verschiedener Anlieger dient.
Weiterhin
würden die geparkten Kfz das Gesamtbild stören und die Sicht auf den dort vom
Anlieger geplanten Grünstreifen mit Beleuchtung beeinträchtigen.
Zukünftig
würden dort auch ggf. Räder oder Motorräder abgestellt werden, was durch
Pkw-Stellplätze erschwert würde.
Zudem
hätten parkende Fahrzeuge wiederholt die Wand des Carports beschädigt.
Dem hohen Bedarf an Stellplätzen in
verkehrsberuhigten Straßen steht eine relativ geringe Anzahl tatsächlich
einplanbarer Stellplätze gegenüber. Da in diesem speziellen Fall aber durch die
Einplanung eines Parkstandes auf westlicher Seite bereits für die dort abgestellten Tonnen ein neuer
Standort gefunden werden muss, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen
der beiden nördlichen Parkstände entfallen zu lassen, so dass – nördlich von
dem Carport Haus 7 – genügend Ausweichfläche für alle Tonnen zur Verfügung
steht. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt, einen Stellplatz
oberhalb von Haus Nr. 7 entfallen zu lassen.
1.2 Eingabe:
Wegfall des Baumbeetes oberhalb
von Haus Nr. 7
Abwägung zu 1.2.:
Es
wird gewünscht, dass das Baumbeet vor Haus Nr. 7 östlich von den zwei geplanten
Stellplätzen entfallen soll, da die Beseitigung von Laub, das auf das private
Grundstück fällt, nicht als akzeptabel angesehen wird. Ferner soll angrenzend
auf Privatgrund ein Grünstreifen geschaffen werden und es wird befürchtet, dass
das öffentliche Beet das Gesamtbild stören würde.
Das Baumbeet hat neben der Begrünung hier auch
eine verkehrstechnisch wichtige Funktion, indem es die Autofahrer zur
Geschwindigkeitssenkung hinleitet und somit die kreuzenden Radfahrer besser
schützt.
Bei der Bepflanzung von verkehrsberuhigten
Anliegerstraßen, in denen meistens nur ein kleiner Freiraum für die Entwicklung
eines Straßenbaumes zur Verfügung steht, werden von der Fachabteilung für
Grünflächen grundsätzlich nur den Standortverhältnissen entsprechende, relativ
langsam wachsende, klein- bis mittelkronige Laubbäume verwendet. Gravierende
Beeinträchtigungen für den Anlieger sind daher nicht zu erwarten.
Um ein gutes optisches Gesamtbild zu
erzielen, kann das öffentliche Beet -
falls der Wunsch besteht - vom Anlieger gestaltet und somit in das private Beet
integriert werden.
Seitens der Verwaltung sollte aus
verkehrstechnischer Sicht nicht auf das Baumbeet verzichtet werden.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.:
Der Bauausschuss beschließt, das Baumbeet vor
Haus Nr. 7 beizubehalten.
Zu
II: Festlegung des Bauprogramms
Hildegard-von-Bingen-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)
Inzwischen sind die privaten
Grundstücksflächen am Straßenzug größtenteils bebaut, so dass ein Ausbau als
verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer
Breite von 6,00 m stattfinden kann. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich
gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich
abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, um so eine
optische Bremswirkung zu erreichen. Die Breite der befahrbaren Mischfläche
beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf.
Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird
die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 06) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m.
Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn
werden Grünbeete (i.d.R.) mit Baumbepflan-zungen angelegt, die durch eine
Rundbordanlage eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden
lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant. Das geplante Grünbeet mit
Strauch östlich der Radwegeinmündung wird auf 1,50 m Tiefe reduziert, um die
beiden gegenüberliegende Grundstückszufahrten nicht einzuschränken. Vor Haus
Nr. 16 dient das Beet ferner auch als Leuchtenstandort im Kurvenbereich, so
dass auf eine höhere Bepflanzung verzichtet werden muss.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen
Mischwasserkanal.
Beim geplanten Ausbau der
Hildegard-von-Bingen-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90%
Anliegeranteil).
Die Anlieger wurden bereits zur Offenlage
durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses
Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in den Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z.B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Anlagen:
Anlage 1: Eingabe
1
Anlage 2: Lageplan zur Abwägung