Betreff
Erweiterung der Kita St. Lamberti in Altenrheine
Vorlage
199/19
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1)      Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird eine zusätzliche Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen. Dazu wird die Kita St. Lamberti, Notburgastr. 1 in 48429 Rheine, entsprechend erweitert.

 

2)      Der Träger der Kita St. Lamberti, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius zu Padua, Bevergerner Str. 25 in 48429 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend genannten Finanzierungsbedingung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 667.571 €.

 

3)      Der Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Erweiterungsmaßnahme mit Bundes- bzw. Landesmitteln in Höhe von 270.000 Euro gefördert wird.

 

 

 


Begründung:

 

In der letztjährigen Kindergartenbedarfsplanung war nochmals deutlich aufgezeigt worden, dass insbesondere im Planungsbezirk rechts der Ems weitere Betreuungsplätze für die U3-Kinder neu zu schaffen sind.

 

Mit dem größten Kita-Träger rechts der Ems, der kath. Kirchengemeinde St. Antonius zu Padua, hat das Jugendamt vereinbart, an den Kitas St. Lamberti, St. Ludgerus, St. Antonius und St. Bonifatius eine Gruppenform II zu schaffen. Die Erweiterung der anderen Kindertageseinrichtungen um eine Gruppenform II ist mangels ausreichender Grundstücksgrößen nicht möglich. Während bei den drei Kitas St. Ludgerus, St. Antonius und St. Bonifatius zunächst die mobilen Raumsysteme durch den Neubau der Kita an der Bergstr. abgelöst werden müssen, ist die Planung für eine zusätzliche Gruppenform II an der Kita St. Lamberti schneller umsetzbar.

 

Im Mai 2018 sind die ersten Vorentwürfe für eine mögliche Erweiterung der Kita St. Lamberti gezeichnet worden. Dabei stellte sich sehr schnell heraus, dass umfangreiche Änderungen im Bestand der Kita notwendig sind. Insbesondere reicht das derzeitige Raumprogramm nicht aus. Zwar hat das derzeitige Raumprogramm seinerzeit eine Betriebserlaubnis erhalten, es würde bei einer Erweiterung der Kita aber seinen Bestandsschutz verlieren.

 

Ende Oktober 2018 hat das Landesjugendamt dem als Anlage 1 beigefügten Raumplan für die Erweiterung zugestimmt. Die baufachliche Prüfung der städtischen Hochbauverwaltung hat ergeben, dass die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme angemessen und wirtschaftlich geplant sei und dass die veranschlagten Kosten im ortsüblichen Rahmen liegen.

 

In der Anlage 1 ist auch der Anbau des Lambertihauses an die Kita eingezeichnet. Die hierzu anfallenden Kosten sind nicht in den weiter unten aufgeführten Kosten enthalten.



Der Projektfortgang wurde dann mangels vorhandener Fördermittel des Bundes bzw. des Landes NRW unterbrochen. Erst im Februar 2019 wurde der Stadt Rheine signalisiert, wieder einen Förderantrag zu stellen. Zwar wurde bis heute vom Landesjugendamt noch nicht über diesen Antrag entschieden, es besteht aber die Aussicht, die maximale Förderung von 270.000 € zu erhalten.

 

 

 

Zur Finanzierung:

 

Die Gesamtkosten für die Erweiterung der Kita St. Lamberti um eine Gruppenform II bei gleichzeitig notwendiger Anpassung des bestehenden Raumprogrammes errechnen sich wie folgt:

 

Kosten für die Erweiterung um eine Gf II                  558.874 €

Kosten für die Bestandsverbesserung                    +222.604 €

Kostensumme                                                            781.478 €

 

 

Der Träger der Kita St. Lamberti, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius zu Padua, wird sich mit Mitteln des Bistums Münster in Höhe von 108.697 € an den Kosten der Bestandsverbesserung beteiligen.

 

Neben den oben genannten Investitionen sind weitere Sanierungsmaßnahmen im Bestand der Einrichtung notwendig, die der Träger vollständig aus der vorhandenen KiBiz-Rücklage finanzieren kann. Die dann noch verbleibende KiBiz-Rücklage von rund 5 T€ wird ebenfalls zur Bestandsverbesserung der Kita eingesetzt.

 

Unter Berücksichtigung der beantragten Bundes- bzw. Landesmittel für den U3-Ausbau verbleibt ein kommunaler Anteil für die Erweiterung der Kita St. Lamberti in Höhe von 397.571 €

 

Kosten für die Erweiterung um eine Gf II                  558.874 €

Kosten für die Bestandsverbesserung                    +222.604 €

abzgl. Mittel vom Bistum Münster                          - 108.697 €

abzgl. Einsatz der KiBiz-Rücklage                            -      5.210 €

Zwischensumme                                                        667.571 €

abzgl. Bundes-/Landesmittel                                               - 270.000 €

Summe kommunaler Anteil                                       397.571 €

 

 

Im Finanzplan des Jahres 2020 steht ein ausreichender Ansatz von 500 T€ zur Verfügung, für die der laufende Haushaltsplan eine Verpflichtungsermächtigung vorsieht.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: neuer Raumplan

Anlage 2: Kostenschätzungen