Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
1)
Im Rahmen der
Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird eine zusätzliche Gruppenform II
im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen. Dazu wird die Kita St. Lamberti,
Notburgastr. 1 in 48429 Rheine, entsprechend erweitert.
2)
Der Träger der
Kita St. Lamberti, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius zu Padua, Bevergerner
Str. 25 in 48429 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend genannten
Finanzierungsbedingung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 667.571 €.
3)
Der
Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die
Erweiterungsmaßnahme mit Bundes- bzw. Landesmitteln in Höhe von 270.000 Euro
gefördert wird.
Begründung:
In der letztjährigen
Kindergartenbedarfsplanung war nochmals deutlich aufgezeigt worden, dass
insbesondere im Planungsbezirk rechts der Ems weitere Betreuungsplätze für die
U3-Kinder neu zu schaffen sind.
Mit dem größten
Kita-Träger rechts der Ems, der kath. Kirchengemeinde St. Antonius zu Padua,
hat das Jugendamt vereinbart, an den Kitas St. Lamberti, St. Ludgerus, St.
Antonius und St. Bonifatius eine Gruppenform II zu schaffen. Die Erweiterung
der anderen Kindertageseinrichtungen um eine Gruppenform II ist mangels
ausreichender Grundstücksgrößen nicht möglich. Während bei den drei Kitas St.
Ludgerus, St. Antonius und St. Bonifatius zunächst die mobilen Raumsysteme
durch den Neubau der Kita an der Bergstr. abgelöst werden müssen, ist die Planung
für eine zusätzliche Gruppenform II an der Kita St. Lamberti schneller
umsetzbar.
Im Mai 2018 sind die
ersten Vorentwürfe für eine mögliche Erweiterung der Kita St. Lamberti
gezeichnet worden. Dabei stellte sich sehr schnell heraus, dass umfangreiche
Änderungen im Bestand der Kita notwendig sind. Insbesondere reicht das
derzeitige Raumprogramm nicht aus. Zwar hat das derzeitige Raumprogramm
seinerzeit eine Betriebserlaubnis erhalten, es würde bei einer Erweiterung der
Kita aber seinen Bestandsschutz verlieren.
Ende Oktober 2018
hat das Landesjugendamt dem als Anlage 1 beigefügten Raumplan für die
Erweiterung zugestimmt. Die baufachliche Prüfung der städtischen
Hochbauverwaltung hat ergeben, dass die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme
angemessen und wirtschaftlich geplant sei und dass die veranschlagten Kosten im
ortsüblichen Rahmen liegen.
In der Anlage 1 ist
auch der Anbau des Lambertihauses an die Kita eingezeichnet. Die hierzu
anfallenden Kosten sind nicht in den weiter unten aufgeführten Kosten
enthalten.
Der Projektfortgang
wurde dann mangels vorhandener Fördermittel des Bundes bzw. des Landes NRW
unterbrochen. Erst im Februar 2019 wurde der Stadt Rheine signalisiert, wieder
einen Förderantrag zu stellen. Zwar wurde bis heute vom Landesjugendamt noch
nicht über diesen Antrag entschieden, es besteht aber die Aussicht, die
maximale Förderung von 270.000 € zu erhalten.
Zur Finanzierung:
Die Gesamtkosten für
die Erweiterung der Kita St. Lamberti um eine Gruppenform II bei gleichzeitig
notwendiger Anpassung des bestehenden Raumprogrammes errechnen sich wie folgt:
Kosten für die
Erweiterung um eine Gf II 558.874 €
Kosten für die
Bestandsverbesserung +222.604
€
Kostensumme 781.478 €
Der Träger der Kita
St. Lamberti, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius zu Padua, wird sich
mit Mitteln des Bistums Münster in Höhe von 108.697 € an den Kosten der
Bestandsverbesserung beteiligen.
Neben den oben
genannten Investitionen sind weitere Sanierungsmaßnahmen im Bestand der
Einrichtung notwendig, die der Träger vollständig aus der vorhandenen
KiBiz-Rücklage finanzieren kann. Die
dann noch verbleibende KiBiz-Rücklage von rund 5 T€ wird ebenfalls zur
Bestandsverbesserung der Kita eingesetzt.
Unter
Berücksichtigung der beantragten Bundes- bzw. Landesmittel für den U3-Ausbau
verbleibt ein kommunaler Anteil für die Erweiterung der Kita St. Lamberti in
Höhe von 397.571 €
Kosten für die
Erweiterung um eine Gf II 558.874 €
Kosten für die
Bestandsverbesserung +222.604
€
abzgl. Mittel vom
Bistum Münster -
108.697 €
abzgl. Einsatz
der KiBiz-Rücklage - 5.210 €
Zwischensumme 667.571 €
abzgl.
Bundes-/Landesmittel -
270.000 €
Summe kommunaler
Anteil 397.571 €
Im Finanzplan des
Jahres 2020 steht ein ausreichender Ansatz von 500 T€ zur Verfügung, für die
der laufende Haushaltsplan eine Verpflichtungsermächtigung vorsieht.
Anlagen:
Anlage 1: neuer Raumplan
Anlage 2: Kostenschätzungen