Betreff
Antrag von Anliegern der Akazienstraße auf Zustimmung zur Beseitigung der Eichen-Baumreihe und Baumgruppen entlang der Akazienstraße
Vorlage
123/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, den Antrag der Anlieger der Akazienstraße, vom 5. Januar 2007, auf Zustimmung zur Entfernung der Eichen entlang der Akazienstraße abzulehnen und das im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. L32, Kennwort „Nienkamp“ für diese Bäume festgesetzte Erhaltungsgebot weiter aufrecht zu erhalten.


Begründung:

 

Grundstückseigentümer und Anwohner an der Akazienstraße in Hauenhorst haben Anfang Januar 2007 einen Antrag auf Zustimmung der Stadt Rheine zur Entfernung einer Eichenreihe und von Eichengruppen im östlichen Teil der Akazienstraße gestellt. Hiervon betroffen sind insgesamt 21, etwa 70-90-jährige und ca. 20-25 m hohe Eichen, die sich auf sechs privaten Grundstücken, entlang der Akazienstraße befinden.

Unterzeichnet wurde der Antrag von den Eigentümern und Bewohnern von insgesamt 10 Grundstücken an der Akazienstraße, wobei auf 4 dieser Grundstücke tatsächlich Eichen vorhanden sind, während 6 Grundstücke als Nachbarn und Nutzer der Akazienstraße betroffen sind.

Die Antragsteller begründen ihr Anliegen mit Verkehrssicherheitsrisiken, die sie sowohl für ihre eigenen Grundstücke als auch für den öffentlichen Straßenraum sehen. Nach den Ausführungen der Anwohner ist es in den letzten Jahren, bedingt durch starken Schneefall oder die vermehrt aufgetretenen Stürme, häufiger schon zu Astausbrüchen gekommen. Bei Stürmen oder starkem Schneefall sei ein Erreichen der Akazienstraße oder die Wahrnehmung der Räumpflicht für die Bewohner auf der Südseite der Straße ohne Gefährdung des eigenen Lebens nicht mehr möglich. Auch seien Verkehrsteilnehmer auf der Akazienstraße durch den Baumbestand potenziell gefährdet. Zudem werden hohe Unterhaltungskosten angeführt, die für die Baumeigentümer aus der Beauftragung notwendiger Baumpflegemaßnahmen aber auch aus der Beseitigung der hohen Mengen von Falllaub entstehen. Auch kein hinreichender Versicherungsschutz bzw. mögliche Haftungsrisiken in Schadensfällen, werden von den Antragstellern als Grund für Ihr Anliegen vorgebracht.

Die Antragsteller haben angeboten, als Ersatz für die zu entfernenden, Eichen in Abstimmung mit der Stadt Rheine, geeignete Ersatzanpflanzungen mit niedriger wachsenden Gehölzen, z. B. in Form von frei wachsenden Hecken oder Vogelschutzgehölzen zu schaffen.

Der in Rede stehende Baumbestand ist in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. L32, Kennwort „Nienkamp“ mit einem Erhaltungsgebot belegt. Zudem weisen alle Eichen Stammumfänge von mehr als 80 cm auf, womit sie auch nach der geltenden Baumschutzsatzung der Stadt Rheine geschützt sind.

In den letzten 3 Jahren wurden für einige Einzelbäume auf den Grundstücken Nr. 24 und Nr. 26 bereits Anträge auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung gestellt. Dabei ist die Entfernung von 2 schwächer entwickelten, nicht mehr ausreichend vitalen und einer nicht mehr standsicheren Eiche auf dem Grundstück Nr. 24 genehmigt und ein Antrag auf Entfernung einer Eiche auf dem Grundstück Nr. 26 abgelehnt worden. Zudem waren an den Eichen auf den beiden genannten Grundstücken Kronenpflegemaßnahmen, nach Schneebruchschäden Ende November 2005 erforderlich. Bei dem letzten Sturmereignis am 18. Januar diesen Jahres (Orkan „Kyrill“) sind nach einer anschließenden Inaugenscheinnahme der Bäume, mit Ausnahme kleinerer Zweige und einzelner Totholzäste, keine wesentlichen Astausbrüche oder sonstigen Beschädigungen der Bäume festzustellen gewesen.

Nach fachlicher Beurteilung sind die in Rede stehenden Eichen insgesamt als gut bis mäßig vital, bzw. gering bis schwach geschädigt  und als ausreichend verkehrssicher zu beurteilen. Größere Defizite in Form geringerer Vitalität und höheren Totholzanteils weisen 2 Eichen auf dem Grundstück Nr. 28 und eine Eiche auf dem östlich angrenzenden Grundstück auf. Eine südlich stehende Eiche auf dem Grundstück Nr. 28 ist aufgrund einer nur einseitig entwickelten Krone und einer Kopflastigkeit in Richtung des Wohnhauses als nicht ausreichend verkehrssicher anzusehen. An den anderen drei Bäumen sind Kronenpflegemaßnahmen erforderlich, um insbesondere einige stärkere Trockenäste zu beseitigen. Nach Beseitigung des Totholzes wären diese Bäume aber wieder als verkehrssicher zu beurteilen.

In den Kronen der anderen Eichen sind nur vereinzelt bruchgefährdete Trockenäste vorhanden. Um Gefährdungen auszuschließen sollten diese jedoch auch möglichst kurzfristig beseitigt werden. Aufgrund der Höhe der Bäume, ist hierfür eine Beauftragung von Fachbetrieben erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf etwa 120-200 €/Baum bzw. 600-1.200 €/Grundstück (bei 3-6 Bäumen/Grundstück) geschätzt. 

Durch diese Kronenpflegemaßnahmen lassen sich Gefährdungen sowohl für den Bereich der privaten Grundstücke und Gebäude als auch für die öffentliche Verkehrsfläche mit zumutbarem Aufwand beseitigen. Allerdings lassen sich potenzielle Gefahren durch Wetterextreme wie das Schneechaos Ende 2005 oder Orkanstürme nicht generell ausschließen. Dies trifft aber generell auf vorhandenen Großbaumbestand im bebauten Bereich zu.

Insgesamt sollte aus Sicht der Verwaltung, in Anbetracht der hohen Bedeutung des hier in Rede stehenden Altbaumbestandes und der erheblichen Präzedenzwirkung dieser Entscheidung, eine generelle Beseitigung des Eichenbestandes an der Akazienstraße nicht gestattet werden. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Zustimmung zu dem Antrag auch Anwohner die von einem vergleichbaren Baumbestand betroffen sind, einen Beseitigungsanspruch durchsetzen wollen. Vergleichbare Situationen finden sich noch im gleichen Wohngebiet, unmittelbar südöstlich der Akazienstraße, am Hainbuchenweg oder nördlich davon am Platanenweg. Auch lässt die Baumschutzsatzung eine solche pauschale Entscheidung bei im Grunde verkehrssicheren Bäumen nicht zu. In begründeten Fällen wird nach wie vor eine Beseitigung von Einzelbäumen nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung auf Antrag möglich sein.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Eingabe der Anwohner der Akazienstraße, vom 05. Januar 2007
einschl. 2 beigefügte Fotos und Unterschriftenliste

Anlage 2:     Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. L32 „Nienkamp“ 4. Änderung (rechtskräftig seit 1979) mit Markierung des in Rede stehenden Eichenbestandes

Anlage 3:     Lageplan (Luftbild) mit Angabe der Baumstandorte und Kennzeichnung der Grundstücke, deren Bewohner die Eingabe unterzeichnet haben

Anlage 4:     2 Fotos des Eichenbestandes an der Akazienstraße