Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage beigefügte, überarbeitete „Nutzungsordnung“ und die dazu gehörige „Entgeltordnung“ für das Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“. Die „Nutzungsordnung“ und die „Entgeltordnung“ treten zum 01. Juni 2019 in Kraft.

 


Begründung:

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2019 dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, die überarbeitete „Nutzungs- und Gebührenordnung“ für das Begegnungszentrum Dorenkamp Mitte 51 zu beschließen.

 

Daraufhin hat der zuständige Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration eine entsprechende Beratungsvorlage für die Ratssitzung am 26. März 2019 gefertigt (Vorlage 140/19). Der Vorlage waren versehentlich nicht mehr aktuelle Anlagen beigefügt, so dass die Beratung des Tagesordnungspunktes in der Ratssitzung vertagt wurde.

 

Dieser Vorlage wurden nunmehr die dem aktuellen Baufortschritt entsprechenden Anlagen beigefügt und im Folgenden erläuterte Anpassungen vorgenommen.

 

 

  1. Redaktionelle Anpassung „Gebührenordnung“ oder „Entgeltordnung“

 

Bei der Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten im Begegnungszentrum Dorenkamp handelt es sich klassisch um ein privatrechtliches Vermietungsgeschäft, dafür ist keine „Nutzungsgebühr“, sondern ein „Nutzungsentgelt“ zu erheben.

Aus diesem Grunde wurden die „Nutzungs- und Gebührenordnung“ redaktionell entsprechend angepasst und die Begriffe „Nutzungsgebühr“, “Gebühr“ und „Gebührenordnung“ demzufolge ausgetauscht durch die Begriffe „Nutzungsentgelt“, „Entgelt“ und „Entgeltordnung“. 

 

Die Festlegung von privatrechtlichen Entgelten ist gemäß des § 41 der Gemeindeordnung NRW durch den Rat zu beschließen.

 

 

  1. „Entgeltordnung“ für den 1. Bauabschnitt des Begegnungszentrums

 

Das Begegnungszentrum Mitte 51 wird im Sommer 2019 mit dem 1. Bauabschnitt in Betrieb gehen. Der 2. Bauabschnitt befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung, so dass sich durchaus noch Maße und Räume ändern können. Darüber hinaus liegt noch keine Entscheidung bezüglich einer möglichen Landesförderung vor. Aus diesem Grunde regelt die jetzige „Entgeltordnung“ die Raumnutzung der momentan zur Verfügung stehenden Räume des 1. Bauabschnittes. Vor Inbetriebnahme des 2. Bauabschnittes wird die „Entgeltordnung“ entsprechend erweitert.

 


 

  1. Erläuterung der Stundensätze für die einzelnen Räume

 

Um eine Gleichbehandlung bei der Nutzung von städtischen Räumen zu erlangen, wurden die Stundensätze für die Räume des Begegnungszentrums in Anlehnung an die „Benutzungs- und Gebührenordnung für städtischen Schulräume, Schulhöfe und sonstige schulischen Einrichtungen der Stadt Rheine“ vom 28. November 2017 ermittelt. Danach beträgt die Gebühr für die Nutzung von Klassen-, Keller- und Nebenräumen je Zeitstunde 4 € (Tagessatz 32 €). Zwar sind die Klassenräume in den städtischen Schulen durchschnittlich größer als 30 qm, allerdings bietet das Begegnungszentrum Mitte 51 über die reine Raumnutzung hinaus, u.a. das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Managements, einen freien WLAN-Zugang, eine Telefonnutzung und Stauraum für Materialien der einzelnen Nutzer.

Die Stundenpauschale für die kleineren Räume bis 20 qm wurde um 1 € auf 3 € reduziert. Es sind zwei „Beratungsräume“, die aufgrund der Innenausstattung und Möblierung nicht ganz so flexibel nutzbar sind wie die größeren „Vereinsräume“.

Der Stundensatz für Aulen und Mensen beträgt nach der Gebührenordnung für die Schulen 10 €. Die Nutzbarkeit des Foyers einschließlich des Kioskbereiches im Begegnungszentrum Mitte 51 ist mit den genannten Räumlichkeiten vergleichbar, aber mit knapp 150 qm kleiner als die meisten Aulen und Mensen, so dass ein Stundensatz von 8 € angemessen erscheint. Da die Toilettenräume im Begegnungszentrum nicht von außen zugänglich sind, ergibt sich für die zusätzlich Reinigung der innenliegenden Lauffläche ein höherer Kostenaufwand, so dass der Stundensatz von 3 € (1 € mehr als bei den Schultoiletten) als angemessen angesehen wird. Der jeweilige Tagessatz pro Raum errechnet sich unter Berücksichtigung von 8 Stunden täglich – angelehnt an die Gebührenordnung für die Schulräume.

 

Die in Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für den ersten Bauabschnitt entspricht der Höhe nach  im Wesentlichen der vom Sozialausschuss bewilligten Stunden- und Tagessätze, die Änderungen wurden entsprechend begründet, so dass aus Sicht der Verwaltung eine erneute Vorberatung im Sozialausschuss nicht zwingend notwendig erscheint. Ebenso spricht die im Juni 2019 anstehende Inbetriebnahme des Begegnungszentrums Mitte 51 für eine zeitnahe Verabschiedung der Nutzungs- und Entgeltordnung.

 

 

Chronologische Darstellung der bisherigen Beschlüsse:

 

Zur besseren Übersichtlichkeit verweist die Verwaltung auf die nachfolgend aufgeführte chronologische Darstellung der politischen Entscheidungen im Sozialausschuss:

 

Vorlage

Beratung

Inhalt/Ergebnis

001/17

27.11.2017

Kenntnisnahme der vorläufigen, auf zwei Jahre befristeten Übernahme der Trägerschaft für das Begegnungszentrum durch den Fachbereich Soziales, Migration und Integration

068/18

01.03.2018

Auftrag an die Verwaltung, ein Finanzierungs-, Nutzungs- und Betriebskonzept zu erarbeiten

221/18

12.06.2018

Zustimmung zur vorgelegten Nutzungs- und Gebührenordnung und Arbeits-auftrag, diese weiter zu konkretisieren sowie eine etwaige Defizitabdeckung in Höhe von 12.500 € vorzusehen (vgl. städtischer Betriebskostenzuschuss für das Begegnungszentrum Centro S. Antonio)

424/18

27.11.2018

Nochmalige Zustimmung zur Nutzungs- und Gebührenordnung sowie Auftrag an die Verwaltung, Vorschläge für eine Förderung stadtteilorientierter Aktivitäten zu erarbeiten sowie weitere Gespräche mit interessierten Vereinen und Initiativen zu führen, deren Organisationsstruktur und –Zweck die Zahlung von Nutzungsgebühren derzeit nicht zulässt

061/19

29.01.2019

Beauftragung der Verwaltung, das Management des Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“ für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Eröffnung zu übernehmen

Empfehlung an den Rat der Stadt Rheine die überarbeitete „Nutzungs- und Gebührenordnung“ für das Begegnungszentrum Dorenkamp „Mitte 51“ zu beschließen (einschließlich der Härtefallregelung, dass über Ausnahmen von der Gebührenordnung auf Antrag der Bürgermeister entscheidet – Nr. 7.5 der Nutzungsordnung)

Auftrag an die Verwaltung, die Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit zu überarbeiten und dem Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen, damit auch die Institutionen, die aufgrund der

124/19

12.03.2019

 

Beschlussvorlage für den Sozialausschuss, die Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit dahingehend abzuändern, dass sich der Förderumfang von 650 Euro auf 800 Euro erhöht und dass zukünftig auch Mietkosten und Nutzungsgebühren bei der Berechnung der Förderung Berücksichtigung finden können.

140/19

26.03.2019

Rücknahme der Ratsvorlage 140/19 Benutzungs- und Gebührenordnung

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Dorenkamp „Mitte 51“

Anlage 2 – Entgeltordnung des Begegnungszentrums Dorenkamp „Mitte 51“

Anlage 3 – Muster Hausordnung

Anlage 4 – Muster Nutzervertrag