Betreff
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH - Zuführung zur Kapitalrücklage
Vorlage
209/19
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 3,0 Mio. Euro zuzuführen.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 zur finanziellen Absicherung von zwei Projekten (Errichtung einer Kindertagesstätte am Deisterweg und von Mehrfamilienhäusern an der Gisele-Freund-Straße) eine Erhöhung des Stammkapitals der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH um 1,5 Mio. Euro beschlossen (Vorlage Nr. 388/15). Darüber hinaus hat der Rat sowohl in seiner Sitzung am 4. April 2017 als auch am 10. Juli 2018 einer Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 4,0 Mio. Euro zur Errichtung weiterer Kindertagesstätten beschlossen (Vorlage Nr. 111/17 und 278/18).

 

Um eine wirtschaftliche Ausgestaltung der Finanzierung weiterer Investitionen abzusichern, ist eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 3,0 Mio. Euro notwendig.

 

Aktuell sind weitere Investitionen in Kindertagesstätten vorgesehen. Zu diesem Zweck will die Wohnungsgesellschaft das Gebäude mit der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in der ehemaligen Josefschule in Mesum erwerben. Hierfür sollen 700.000 Euro des zugeführten Kapitals eingesetzt werden. Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 einen entsprechenden Ankaufsbeschluss unter dem Vorbehalt der Eigenkapitalerhöhung gefasst.

 

Eine weitere Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft soll durch die Errichtung von zwei Gebäuden an der Kollwitzstraße, hier entsteht u. a. eine Kombination aus einer Kindertagesstätte und aus ca. 30 Wohnungen. Darüber hinaus sollen an der Catenhorner Straße 118/120 anstelle der bisherigen Obdachlosenunterkünfte zwei neue Gebäude mit insgesamt bis zu 18 Wohnungen errichtet werden.

 

Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 die Geschäftsführung mit der Konkretisierung der Planung der beiden vorgenannten Projekte beauftragt. Ggfs. sind in diesem Jahr hierfür weitere Mittel zur Erhöhung des Eigenkapitals erforderlich.