Betreff
Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
Vorlage
224/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat/der Sozialausschuss

 

1.      nimmt die Ausführungen zu den Neuerungen des § 27 der Gemeindeordnung NW „Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ zur Kenntnis.

2.      empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiterhin in Form des Integrationsrates sicherzustellen.

3.      empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die in der Vorlage dargestellte Änderung des § 6 der Hauptsatzung in einer seiner nächsten Sitzungen zu beschließen.

 


Begründung:

 

Integrationsrat / Integrationsausschuss

 

In Nordrhein-Westfalen wie auch in der Stadt Rheine hat die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine lange Tradition.

 

Seit dem Jahr 2009 sieht die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Bildung von Integrationsräten vor.

 

Im Jahr 2018 wurde der § 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erneut geändert und trägt statt wie bisher die Überschrift „Integration“ nunmehr die Überschrift „Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“.

 

Für die Stadt Rheine bleibt mit über 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern die Verpflichtung, einen Integrationsrat zu bilden. Die gesetzliche Änderung offeriert nunmehr die alternative Option, per Ratsbeschluss die Bildung eines Integrationsausschusses festzulegen.

 

Die wesentlichen Änderungen sowie Vor- und Nachteile der Gremien Integrationsrat/Integrationsausschuss werden in der als Anlage beigefügten Präsentation dargestellt sowie in der Sitzung erläutert.

 

Wie der Präsentation zu entnehmen ist, spricht sich die Verwaltung für die Beibehaltung des bewährten Systems Integrationsrat aus.

 

 

Änderung der Hauptsatzung

 

Geplant ist eine Erhöhung der Mitgliederzahl des Integrationsrates, sowohl bei den direkt gewählten Mitgliedern (+2), als auch bei den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern (+1).

Es verbliebe bei dem bisherigen Verhältnis von 2/3-„Migrantenvertretern“ zu 1/3-Ratsmitgliedern, und zwar insgesamt 12 „Migrantenvertretern“ und 6 Ratsmitgliedern.

Ziel ist es, nach der Wahl einen (politisch) noch breiteren Diskurs zu ermöglichen.

Hierfür ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

 

Ferner wurde der Wunsch geäußert, dass jede Fraktion ein Mitglied entsenden dürfe. Dies kann in der Hauptsatzung nicht verankert werden, da u. a. die Anzahl der Fraktionen vor der Wahl nicht bekannt ist und sich innerhalb der Wahlperiode noch ändern kann. Sofern sich der „neue Rat“ nach der Wahl entscheiden sollte, jeder Fraktion einen Sitz im Integrationsrat zu geben, stünden hierfür künftig 6 Sitze zur Verfügung – dies würde zumindest der aktuellen Anzahl an Fraktionen entsprechen.

 

Synopse Hauptsatzung

 

Bisher

Neu

§ 6

Integrationsrat

 

1.            Der Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern, davon 10 direkt gewählte Mitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO und 5 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 4 GO.

 

2.            Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich bei
der/dem Bürgermeister(in) einzureichen. Die zuständigen Gremien haben sich innerhalb von 3 Monaten damit zu befassen.

 

§ 6

Integrationsrat

 

1.            Der Integrationsrat besteht aus 18 Mitgliedern, davon 12 direkt gewählte Mitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO und 6 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 4 GO.

 

2.            Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich bei
der/dem Bürgermeister(in) einzureichen. Die zuständigen Gremien haben sich innerhalb von 3 Monaten damit zu befassen.

 

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Für die Bildung eines Integrationsrates – also der Beibehaltung des Status Quo - ist kein gesonderter Ratsbeschluss erforderlich.

 

Sofern sich der Integrationsrat sowie der Sozialausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen können, wird für eine der nächsten Ratssitzungen die Änderung der Hauptsatzung vorbereitet.

 

 

Ausblick: Wählbarkeit/Zeitplan zur Vorbereitung der Integrationsratswahl etc.

 

Derzeit steht nur fest, dass die Integrationsgremien auf Landesebene im Herbst 2020 gemeinsam mit der Kommunalwahl gewählt werden sollen. Sobald ein Wahltermin feststeht, wird die Verwaltung mit einer gesonderten Vorlage über Wahl- und Wählbarkeitsmodalitäten etc. informieren.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Präsentation „Politische Beteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“