Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt beschliesst:

 

1.     gem. § 78 – 80 Gemeindeordnung (GO) die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007.

 

2.  die als Anlage 9 beigefügte Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplans“

 

2.     die als Anlage 10 beigefügte Rahmenleitlinie „Organisation des Rechnungswesens“ wird zur Kenntnis genommen. 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2007 wurde am 11. Dezember 2007 vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin festgestellt und in der Ratssitzung am 12. Dezember 2006 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (G0) öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Den Einwohnern oder Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 27. Dezember für die Dauer des Beratungsverfahrens (bis zum 06. März 2007) beim Fachbereich Finanzen einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen  wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Eckdaten für diesen Haushaltsplan (Budgetvorgaben, Realsteuerhebesätze, Kreditbedarf etc.) waren vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24. Oktober 2006 festgelegt worden. Die Eckdaten sind in den von der Bürgermeisterin am 12. Dezember 2006 in den Rat eingebrachten Haushaltsentwurf

übernommen worden. 

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 24. bis 31. Januar 2007 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachauschussberatungen sind dem Haupt- und Finanz-ausschuss in seiner Sitzung am 13. Februar 2007 (vgl. Vorlage Nr. 101/07) vorgelegt worden. Außerdem wurden ihm die notwendigen Ansatzveränderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen vorgeschlagen.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung noch verschiedene Beschlüsse zu Vorlagen gefasst, die von den Fachausschüssen zur Entscheidung an ihn verwiesen worden waren. Dabei handelte es sich um folgende Punkte:

 

● Öffnungszeit der neuen Stadtbibliothek – Vorlage Nr. 59/07 –

● Umzug der Volkshochschule in das Josef-Winckler-Zentrum – Vorlage Nr. 93/07-

● Umzug des Stadtarchivs – Kosten für Umbau u. Einrichtung – Vorlage Nr. 64/07-

● Budget Produkt „Zentrale Gebäudewirtschaft“ 2007 – Vorlage Nr. 18/07 –

● Mehrkosten für Energie- und Treibstoffe Fachbereich 6 – Vorlage Nr. 100/07 -.

 

Ferner sind vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung zwei neue Projekte beraten und deren Durchführung beschlossen worden. Zum einen handelt es sich um die Kaserne Gellendorf – Vorlage Nr. 110/07 – und zum anderen um die Bahnflächen „Rheine R und IV. Quadrant“ – Vorlage Nr. 69/07.

 

Die von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Veränderungen für den Ergebnisplan sind aus der Anlage 7 und für den Investitionsplan aus der Anlage 8 ersichtlich.

 

Die gesamten Ansatzveränderungen sind Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2007.

 

Mit der Einführung des Neuen Kommunale Finanzmanagements (NKF) sind auch die Anforderungen an die Finanzplanung geändert worden.

 

Zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde wird im § 84 GO folgendes ausgeführt:

       

        „Die Gemeinde hat ihrer Haushaltwirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und

Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Die Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahre soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Sie ist mit der Haushaltssatzung der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.“

 

In den vom Innenministerium des Landes Nordrhein- Westfalen vorgelegten Erläuterungen zu §  84 GO heißt es:

 

„Die Gemeinde kann ihre Aufgaben nur ordnungsgemäß erfüllen, wenn sie sich über die jährliche Planung hinaus einen Überblick über die weiteren Folgejahre verschafft und im Rahmen einer mittelfristigen Planung darüber klar wird, welche Erträge und Einzahlungen für die durch die Aufgabenerfüllung entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen benötigt werden. Dabei sind nicht nur die Erfordernisse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu betrachten, sondern gleichwertig auch die Erfordernisse aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit. Daher ist die bisherige Finanzplanung unter Beibehaltung des fünfjährigen Planungszeitraumes auf eine Ergebnis- und Finanzplanung erweitert worden.

 

Diese Planung ist in den Haushaltsplan integriert worden und unterliegt damit wegen des Budgetrechtes des Rates dessen Beschlussfassung. Der Stellenwert einer mittelfristigen Planung wird dadurch wesentlich erhöht, denn stärker als bisher kann damit eine dauerhafte Ordnung der Finanzen gesichert und ein Haushaltsausgleich gewährleistet werden. Diese Planung ist daher sorgsam, gewissenhaft und bezogen auf die einzelnen Haushaltspositionen im Ergebnisplan und Finanzplan sowie in den Teilplänen, durchzuführen. Sie ist jetzt so ausgestaltet worden, dass sie nicht mehr wie bisher oftmals mehr oder weniger eine „Wunschliste“ der Gemeinde darstellt, sondern mit Rücksicht auf die realen Möglichkeiten eine verbesserte Prognose für die künftige Haushaltswirtschaft der Gemeinde ist und damit auch die Beurteilung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan durch die Aufsichtsbehörden erleichtert. Auf die bisherige zusätzliche Erstellung eines gesonderten Investitionsprogrammes ist daher verzichtet worden.

 

Dabei wird nicht verkannt, dass auch bei der neu gestalteten mittelfristigen Planung die Schwierigkeiten für die Gemeinden bleiben, die Höhe der staatlichen Zuweisungen über mehrere Jahre im Voraus zu schätzen. Abhängig von der künftigen Gesetzgebung und von Ermessensentscheidungen der staatlichen Bewilligungsbehörden bleiben Unsicherheitsfaktoren, die sich auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung auswirken. Solche Unsicherheiten können auch nicht vollständig durch Orientierungsdaten des Landes beseitigt werden.“

     

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung eine höhere Bedeutung und auch Bindung zukommt, als das in der Vergangenheit der Fall war. Sie ist jetzt Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Noch stärker als bisher ist sie die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

Der nach Einarbeitung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses aktualisierte Gesamt-Ergebnis- und Gesamt-Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2010 ist als Anlage 2 und 3 beigefügt.

 

Die Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung sind als Anlage 4 und 5 beigefügt. Die Anlage 6 enthält die in 2007 für die Folgejahre veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen.

 

Im letzten Jahr hat die Vorlage des ersten NKF-Haushalts eine Änderung der seinerzeit vom Rat beschlossenen „Leitlinien zur Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen der Budgetierung“ notwendig gemacht. Die Rahmenleitlinie ist vom Rat mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 „vorläufig“ beschlossen worden. Daher ist nunmehr ein erneuter Beschluss über die als Anlage 9 vorgelegte Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplans“ notwendig.

 

Nach § 31 GO sind die örtlichen Regelungen über die Organisation des Rechnungswesens dem Rat zur Kenntnis zu geben. Auf die als Anlage 10 beigefügte Rahmenleitlinie „Organisation des Rechnungswesens“ wird verwiesen.

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern mit der Ratspost zugeleitet. Außerdem steht künftig der Haushaltsplan zur Einsicht im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Wie schon in den vergangenen Jahren wird der Haushaltsplan auch unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Haushaltssatzung 2007

Anlage 2: Gesamt-Ergebnisplan

Anlage 3: Gesamt-Finanzplan

Anlage 4: Fortschreibung Gesamt-Ergebnisplan

Anlage 5: Fortschreibung Gesamt-Finanzplanung

Anlage 6: Verpflichtungsermächtigungen

Anlage 7: Veränderungen Fachausschüsse und HFA – Ergebnisplan

Anlage 8: Veränderungen Fachausschüsse und HFA – Finanzplan

Anlage 9: Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplans“

Anlage 10: Rahmenleitlinie „Organisation des Rechnungswesens“