Betreff
Bericht zur Weiterentwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes
Vorlage
237/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Weiterentwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes im Flüchtlingsbereich durch die Fachbereiche Planen und Bauen (FB 5) und Schulen, Soziales, Migration und Integration (FB 8) zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Aktuelle Wohnraumsituation

Derzeit stehen über das Stadtgebiet Rheine verteilt weiterhin eine notwendige Anzahl von Wohnungen zur Unterbringung von Migranten/innen angemietet und insgesamt 4 mobile Wohneinheiten zur Verfügung. Die Anzahl der Unterkünfte wurde in den Jahren 2015/2016 aufgrund der massiv gestiegenen Flüchtlingszahlen erheblich ausgebaut. Seit Anfang 2017 stagniert die Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten bzw. nahm zuletzt kontinuierlich ab, so dass die Anzahl der Unterkünfte wieder reduziert werden konnte.

 

Die Anzahl der angemieteten Wohnungen konnte seit Anfang 2017 um insgesamt 34 reduziert werden.

 

Übersicht:

01.01.2017

31.07.2017

30.04.2018

31.05.2019

Wohneinheiten gesamt

194

180

170

160

angemietete Unterkünfte

131

117

  96

  88(davon 25 WGR)

städtische Unterkünfte

63

63

   74

72

untergebrachte Personen

700

630

  554

511

davon anerkannte Personen

-(nicht erfasst)

210

239

285

                                                                                                                                    *WGR (Wohnungsgesellschaft Rheine)     

 

 

Durch den hohen Anteil von alleinstehenden Personen unter den Flüchtlingen (Stand 31.05.2019 103 Personen) ist häufig die Maximalauslastung einer Wohnung, die mit Familien genutzt werden könnte, nicht zu erreichen.

 

Prognose

In freien Wohnungen besteht derzeit eine Aufnahmekapazität für ca. 100 Flüchtlinge. Mit der  Vorlage 184/18 wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, freie Unterkünfte in einer Größenordnung von 15 % (somit ca. 77 Personen) der in den Wohnungen untergebrachten Personen vorzuhalten.

Derzeit wird dieser Wert geringfügig überschritten, jedoch wurden aktuell einige Wohnungen von Vermietern gekündigt, die in den nächsten 2-3 Monaten zurückgegeben werden müssen, so dass dann die vorgesehene Zahl der vorzuhaltenden Unterkunftsplätze wieder erreicht wird. 

Die Anzahl von 77 Wohnplätzen wird jedoch aus folgenden Gründen weiterhin als erforderlich angesehen:

 

- Die Stadt Rheine erfüllt mit Stand 19.05.2019 bei der Aufnahme von anerkannten

  Flüchtlingen mit einer Wohnsitzauflage die entsprechende Quote lediglich in Höhe von

  60,51 % (-299 Personen). Hier ist mit Zuweisungen zu rechnen, wo aus der Erfahrung der 

  Vergangenheit die Anzahl nur schwer vorhersehbar ist.

  Grundsätzlich ist die Kommune zur Unterbringung von nach der Wohnsitzauflage

  zugewiesenen, anerkannten Flüchtlingen nicht verpflichtet. Die Praxis zeigt jedoch, dass

  diese Personen im Regelfall direkt aus einer ZUE des Landes zugewiesen werden.

  Insofern besteht  keine Chance, auf dem Wohnungsmarkt privat eine Wohnung zu

  akquirieren, so dass der FB 8 diese Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und

  zur Anbindung an das Soziale Betreuungssystem zunächst in städtischen Wohnunter-

  künften unterbringt. Trotz der niedrigen Erfüllungsquote von 60,51 % bei den Personen mit

  Wohnsitzauflage ist nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Zuweisungen zu rechnen,

  da hier ggf. mit der Bezirksregierung Zielvereinbarungen  über die Aufnahmen  geschlossen

  werden können.

 

- Immer wieder werden vorhandene Wohnungen durch Vermieter gekündigt (z.B. aufgrund

  Eigenbedarf etc.). Hierfür ist Wohnraum vorzuhalten, da eine alternative  Neuanmietung

  meist nicht kurzfristig realisierbar ist.

 

- Durch das Jugendamt Rheine werden im Moment ca. 27 unbegleitete minderjährige bzw.

  ehemalige minderjährige Asylbewerber betreut. Mit Beendigung der Jugendhilfe

  sind diese ebenfalls in  Wohnungen des FB 8 unterzubringen. Neben den dem Jugendamt

  Rheine zugewiesenen Jugendlichen, sind in Rheine auch viele andere wohnhaft, die hier

  durch auswärtige Jugendämter untergebracht wurden. Auch diese verbleiben anschließend

  häufig in Rheine und müssen untergebracht werden.

 

- Immer wieder erfolgt in den Unterkünften auch eine Unterbringung von Personen für das

  Ordnungsamt (z. B. von Personen, die durch Brandereignisse obdachlos geworden sind).

 

Zum 19.05.2019 hat die Stadt Rheine die Aufnahmequote von Flüchtlingen im Asylverfahren zu  100,79 %  erfüllt. Mit einer nennenswerten Zuweisung entsprechender Flüchtlinge ist hier derzeit nicht zu rechnen. Aufgrund nationaler und internationaler politischer Entwicklungen kann es hier jederzeit zu erheblichen Abweichungen kommen, die eine Anpassung dieses Konzeptes erforderlich machen. 

 

Rückblick

1).Das Gebäude 5 der Damloup-Kaserne, welches ursprünglich zur Unterbringung von der Stadt Rheine zugewiesenen Flüchtlingen geplant war, wurde ab dem 01.05.2019 der Bezirksregierung im Rahmen eines Untermietvertrages zur Erweiterung der bestehenden ZUE überlassen. Vertragliche Regelungen stehen hier kurz vor der Unterzeichnung.  Die Kapazität der ZUE wird seitens der Bezirksregierung von 400 auf 500 ausgeweitet. Neuer Betreiber der ZUE ist ab dem 01.05.2019 das DRK.

 

2).Die Höhe der monatlichen Nutzungsentschädigung wurde zum 01.03.2019 von bis dahin 132,96 € auf nun 161,33 € monatlich/Person angehoben. Hinsichtlich der Kostendeckung ist eine laufende Anpassung der Pauschale durch den Fachbereich Planen und Bauen vorgesehen.

Im Vergleich zu Nachbarkommunen ist die Höhe der Nutzungsentschädigung als moderat zu sehen. Folgende Pauschale monatliche Nutzungsentschädigungen werden erhoben:

Greven              153,00 €

Emsdetten        228,20 €

Steinfurt            229,00 €

Neuenkirchen   Spitzabrechnung der tatsächlichen Kosten + Energiepauschale

                            (Pauschalisierung geplant)

 

Dem Sozialausschuss wird zum Sommer 2020 ein erneuter Bericht vorgelegt.