Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit - Beitritt der Stadt Rheine zur Kommunalen ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW)
Vorlage
247/19
Aktenzeichen
FB 7 - gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung die Mitgliedschaft im Zweckverband Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) zum 1. Januar 2020 zu beantragen.

 


Begründung:

 

Der „Digitale Wandel“ stellt die Verwaltungen in den nächsten Jahren vor immense Herausforderungen. Nicht nur die gesetzlichen Anforderung (Onlinezugangsgesetz - OZG, E-Governmentgesetz NRW) sondern auch die Erwartungen von Einwohner/innen und Unternehmen fordern die Bereitstellung von digitalen Diensten durch die Verwaltungen. Hierbei kann es sich um die reine Bereitstellung von Informationen (zum Beispiel interaktive Stadtkarten) oder von digitalen Antragsprozessen (zum Beantragung von Personenstandsurkunden) handeln. Im Leistungskatalog des Bundes (1. Auflage, April 2018) werden aktuell über 575 OZG-Leistungen für die Verwaltungsebenen definiert.

 

Besonders durch interkommunale Kooperationen können gemeinsame Lösungen abgestimmt (Wissensaustausch) und realisiert (gemeinsame Beschaffungen) werden. Dieses bezieht sich nicht nur auf digitale Angebote der Kommunen, sondern auch auf strukturelle kommunale Aufgaben wie die IT-Sicherheit, den Datenschutz oder den Betrieb der elektronischen Datenverarbeitung. Durch ein gemeinsames, arbeitsteiliges Vorgehen können in den Kommunen personelle und finanzielle Ressourcen effizient eingesetzt werden.

 

Um in einer starken regionalen kommunalen Gemeinschaft aktiv zu sein, beabsichtigt die Verwaltung dem Zweckverband Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) beizutreten. In dem Zweckverband sind nahezu alle Städte und Gemeinden der Kreise Steinfurt und Borken Mitglied. Die Stadtverwaltung Rheine kooperiert bereits zum heutigen Zeitpunkt mit der KAAW, u. a. in einem Digitalisierungsnetzwerk (gemeinsam mit den Kreisverwaltungen Steinfurt und Borken sowie den Städten Emsdetten und Bocholt). Ebenfalls nimmt die Stadt Rheine an dem Projekt "Auf- und Ausbau einer interkommunalen Prozessdatenbank" teil.

 

Mit der angestrebten Mitgliedschaft im Zweckverband KAAW sind die nachstehenden Vorteile für die Stadt Rheine verbunden:

 

§  Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit im Westmünsterland

§  Realisierung von gemeinsamen Beschaffungen (Bündelung führt zu Preisvorteilen und einer stärkeren Marktposition)

§  Assoziierte Mitgliedschaft im Zweckverband KDN* (Ausschreibungen werden durch den KDN durchgeführt, die Stadt kann über Kataloge der KDN ihre Bedarfe anmelden und dann ohne eigenen Ausschreibungsaufwand beziehen).

§  Partizipation an Rahmenverträgen

§  Kostenfreier Basis-Sicherheitscheck der IT alle 2 Jahre

§  Mitwirkung in Entscheidungsgremien des Zweckverbands KAAW

§  Stärkung des Westmünsterlandes im Regionalen Wettbewerb (z. B. gemeinsame Förderanträge als Region)

§  Initiierung gemeinsamer Projekte, die kostenteilig durch die teilnehmenden Kommunen finanziert werden (z. B. Aufbau interkommunale Prozessdatenbank für digitale Leistungen, Bestellung von IT-Sicherheitsbeauftragten, Bestellung von Datenschutzbeauftragten, gemeinsamer Betrieb der Personalabrechnungssoftware P&I Loga etc.)

 

Der Beitritt der Stadt Rheine zum Zweckverband KAAW ist nach Zustimmung durch die Verbandsversammlung zum 1. Januar 2020 beabsichtigt. Die Verbandsumlage wird voraussichtlich 0,30 Euro je Einwohnerin im Jahr betragen (Einwohnerstand IT-NRW zum 30.06.18 betrug 76.023 Einwohner/innen). Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 23.000 Euro sollen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 bereitgestellt werden.

 

Die Mitgliedschaft der Stadt Rheine in der KAI (Kommunale Anwendergemeinschaft für Informationstechnologien) ist von dem Beitritt aktuell nicht betroffen. Die Stadt Rheine wird voraussichtlich bis zum Jahr 2022/23 die Finanzsoftware KIS der KAI nutzen.

 

Herr Markus Egelkamp, Geschäftsführer des Zweckverbands KAAW, wird den Zweckverband und dessen Arbeit in der Sitzung vorstellen.

 

 

 

 

*Der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister KDN wurde im Jahr 2004 mit dem Ziel gegründet, eine Leistungsgemeinschaft von Kommunen und kommunalen IT-Dienstleistern aufzubauen. Mit dem KDN wurde ein rechtssicherer, institutioneller Rahmen für die Zusammenarbeit in der kommunalen IT geschaffen. Ziel ist es, den Leistungsaustausch zu fördern, gemeinsame Entwicklungen umzusetzen sowie die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Beschaffung und des Betriebs der kommunalen IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen zu optimieren. Der Leistungsaustausch wird nach dem Prinzip "Möglichst Wenige - für möglichst Viele" organisiert. Zurzeit werden etwa 90% der Kommunen in NRW versorgt. Der Zweckverband KAAW ist Mitglied der KDN. Mittelbar wird dann auch die Stadt Rheine Mitglied der KDN und kann über den Zweckverband KAAW auf dessen Leistungen zurückgreifen.