Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung die Mitgliedschaft im Zweckverband
Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) zum 1. Januar 2020 zu
beantragen.
Begründung:
Der
„Digitale Wandel“ stellt die Verwaltungen in den nächsten Jahren vor immense
Herausforderungen. Nicht nur die gesetzlichen Anforderung (Onlinezugangsgesetz
- OZG, E-Governmentgesetz NRW) sondern auch die Erwartungen von Einwohner/innen
und Unternehmen fordern die Bereitstellung von digitalen Diensten durch die
Verwaltungen. Hierbei kann es sich um die reine Bereitstellung von
Informationen (zum Beispiel interaktive Stadtkarten) oder von digitalen
Antragsprozessen (zum Beantragung von Personenstandsurkunden) handeln. Im
Leistungskatalog des Bundes (1. Auflage, April 2018) werden aktuell über 575
OZG-Leistungen für die Verwaltungsebenen definiert.
Besonders
durch interkommunale Kooperationen können gemeinsame Lösungen abgestimmt
(Wissensaustausch) und realisiert (gemeinsame Beschaffungen) werden. Dieses
bezieht sich nicht nur auf digitale Angebote der Kommunen, sondern auch auf
strukturelle kommunale Aufgaben wie die IT-Sicherheit, den Datenschutz oder den
Betrieb der elektronischen Datenverarbeitung. Durch ein gemeinsames,
arbeitsteiliges Vorgehen können in den Kommunen personelle und finanzielle
Ressourcen effizient eingesetzt werden.
Um in einer
starken regionalen kommunalen Gemeinschaft aktiv zu sein, beabsichtigt die
Verwaltung dem Zweckverband Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW)
beizutreten. In dem Zweckverband sind nahezu alle Städte und Gemeinden der
Kreise Steinfurt und Borken Mitglied. Die Stadtverwaltung Rheine kooperiert
bereits zum heutigen Zeitpunkt mit der KAAW, u. a. in einem Digitalisierungsnetzwerk
(gemeinsam mit den Kreisverwaltungen Steinfurt und Borken sowie den Städten
Emsdetten und Bocholt). Ebenfalls nimmt die Stadt Rheine an dem Projekt
"Auf- und Ausbau einer interkommunalen Prozessdatenbank" teil.
Mit der
angestrebten Mitgliedschaft im Zweckverband KAAW sind die nachstehenden
Vorteile für die Stadt Rheine verbunden:
§ Stärkung der
interkommunalen Zusammenarbeit im Westmünsterland
§ Realisierung von
gemeinsamen Beschaffungen (Bündelung führt zu Preisvorteilen und einer stärkeren
Marktposition)
§ Assoziierte
Mitgliedschaft im Zweckverband KDN* (Ausschreibungen werden durch den KDN
durchgeführt, die Stadt kann über Kataloge der KDN ihre Bedarfe anmelden und
dann ohne eigenen Ausschreibungsaufwand beziehen).
§ Partizipation an
Rahmenverträgen
§ Kostenfreier
Basis-Sicherheitscheck der IT alle 2 Jahre
§ Mitwirkung in
Entscheidungsgremien des Zweckverbands KAAW
§ Stärkung des
Westmünsterlandes im Regionalen Wettbewerb (z. B. gemeinsame Förderanträge als
Region)
§ Initiierung gemeinsamer Projekte,
die kostenteilig durch die teilnehmenden Kommunen finanziert werden (z. B.
Aufbau interkommunale Prozessdatenbank für digitale Leistungen, Bestellung von
IT-Sicherheitsbeauftragten, Bestellung von Datenschutzbeauftragten, gemeinsamer
Betrieb der Personalabrechnungssoftware P&I Loga etc.)
Der Beitritt
der Stadt Rheine zum Zweckverband KAAW ist nach Zustimmung durch die
Verbandsversammlung zum 1. Januar 2020 beabsichtigt. Die Verbandsumlage wird
voraussichtlich 0,30 Euro je Einwohnerin im Jahr betragen (Einwohnerstand
IT-NRW zum 30.06.18 betrug 76.023 Einwohner/innen). Die notwendigen
Haushaltsmittel in Höhe von 23.000 Euro sollen im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltsplans 2020 bereitgestellt werden.
Die
Mitgliedschaft der Stadt Rheine in der KAI (Kommunale Anwendergemeinschaft für
Informationstechnologien) ist von dem Beitritt aktuell nicht betroffen. Die
Stadt Rheine wird voraussichtlich bis zum Jahr 2022/23 die Finanzsoftware KIS
der KAI nutzen.
Herr Markus Egelkamp, Geschäftsführer des Zweckverbands KAAW, wird den Zweckverband und dessen Arbeit in der Sitzung vorstellen.
*Der Dachverband
kommunaler IT-Dienstleister KDN wurde im Jahr 2004 mit dem Ziel gegründet, eine
Leistungsgemeinschaft von Kommunen und kommunalen IT-Dienstleistern aufzubauen.
Mit dem KDN wurde ein rechtssicherer, institutioneller Rahmen für die
Zusammenarbeit in der kommunalen IT geschaffen. Ziel ist es, den
Leistungsaustausch zu fördern, gemeinsame Entwicklungen umzusetzen sowie die
Qualität und Wirtschaftlichkeit der Beschaffung und des Betriebs der kommunalen
IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen zu optimieren. Der Leistungsaustausch
wird nach dem Prinzip "Möglichst Wenige - für möglichst Viele"
organisiert. Zurzeit werden etwa 90% der Kommunen in NRW versorgt. Der
Zweckverband KAAW ist Mitglied der KDN. Mittelbar wird dann auch die Stadt
Rheine Mitglied der KDN und kann über den Zweckverband KAAW auf dessen
Leistungen zurückgreifen.