Betreff
Nachtragsantrag FC Eintracht Rheine:
Umgestaltung eines Rasenplatzes zu einem Kunststoffrasenplatz
Vorlage
257/19
Aktenzeichen
BM - 0.20 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt:

1.      Dem FC Eintracht Rheine e. V. wird (ggf.  vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2020) für die Schaffung eines Kunststoffrasenplatzes eine zusätzliche Zuwendung von maximal 21.450 € gewährt.

 

2.      Für mögliche weitere Mehrkosten im Rahmen dieser Maßnahme werden keine Zuwendungen gewährt.

 


Begründung:

 

§  Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November 2018 beschlossen, dem FC Eintracht Rheine für die Schaffung eines Kunststoffrasens eine Zuwendung i. H. v. 356.646 € (= 55 % der Gesamtkosten) zu gewähren (Vorlage 444/18).

§  Mit Datum vom 24. Mai 2019 beantragt der Verein eine zusätzliche Förderung für Mehrkosten, die bei der damaligen Antragstellung nicht bekannt waren:

 

1.       Eine Untersuchung des Bodens hat Mängel in den Tragfähigkeitswerten ergeben, so dass ein erhöhter Bodenaustausch notwendig ist.    

ca. 7.500 €

2.       Nach genauer Einmessung des neuen Spielfeldes ist festgestellt worden, dass die vorhandenen Flutlichtmasten versetzt werden müssen.

ca. 8.000 €

3.       Für die Pflege des neuen Kunststoffrasenplatzes werden ein Pflegegerät, eine Zugmaschine und einen Unterstand nah am Kunstrasen benötigt.

ca. 23.500 €

Mehrkosten Gesamt

ca. 39.000 €

 

§  Die Positionen 1 und 2 sind unmittelbar der Umgestaltung des Rasenplatzes zu einem Kunststoffrasenplatz zuzuordnen. Die Position 3 einer Neubaumaßnahme (Unterstand) bzw. einer Geräteinvestition (Pflegegerät / Zugmaschine).

§  Alle Positionen werden als notwendig beurteilt. Sie stehen im direkten Bezug zueinander und können somit als Teile der gesamten Baumaßnahme betrachtet werden. Daher wird, wie schon beim Erstbeschluss, ein Fördersatz von 55 % vorgeschlagen. Da es sich bisher um geschätzte Kosten handelt, hat der Verein zuvor entsprechende Angebote einzureichen.

§  Darüber hinaus wird vorgeschlagen, festzuschreiben, dass – über die Nachtragsförderung hinaus – keine weiteren Zuwendungen gewährt werden.

Finanzierung

§  Soweit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, könnte eine Auszahlung der Zuwendung noch in diesem Jahr aus den Budgets „Investitionszuschüsse für Sportvereine“ oder „Unterhalt Platzanlagen“ erfolgen.

§  Andernfalls könnte eine unmittelbare Vormerkung für das Budget „Investitionszuschüsse für Sportvereine“ für das Haushaltsjahr 2020 erfolgen. 

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.