Umgestaltung eines Rasenplatzes zu einem Kunststoffrasenplatz
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt:
1. Dem FC Eintracht Rheine e. V. wird
(ggf. vorbehaltlich der
Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2020) für die Schaffung eines
Kunststoffrasenplatzes eine zusätzliche Zuwendung von maximal 21.450 € gewährt.
2. Für mögliche weitere Mehrkosten im
Rahmen dieser Maßnahme werden keine Zuwendungen gewährt.
Begründung:
§
Der
Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November 2018 beschlossen, dem FC
Eintracht Rheine für die Schaffung eines Kunststoffrasens eine Zuwendung i. H.
v. 356.646 € (= 55 % der Gesamtkosten) zu gewähren (Vorlage 444/18).
§
Mit
Datum vom 24. Mai 2019 beantragt der Verein eine zusätzliche Förderung für
Mehrkosten, die bei der damaligen Antragstellung nicht bekannt waren:
1. Eine Untersuchung des Bodens hat Mängel in den Tragfähigkeitswerten ergeben, so dass ein erhöhter Bodenaustausch notwendig ist. |
ca. 7.500 € |
2. Nach genauer Einmessung des neuen Spielfeldes ist festgestellt worden, dass die vorhandenen Flutlichtmasten versetzt werden müssen. |
ca. 8.000 € |
3. Für die Pflege des neuen Kunststoffrasenplatzes werden ein Pflegegerät, eine Zugmaschine und einen Unterstand nah am Kunstrasen benötigt. |
ca. 23.500 € |
Mehrkosten Gesamt |
ca. 39.000 € |
§
Die
Positionen 1 und 2 sind unmittelbar der Umgestaltung des Rasenplatzes zu einem
Kunststoffrasenplatz zuzuordnen. Die Position 3 einer Neubaumaßnahme
(Unterstand) bzw. einer Geräteinvestition (Pflegegerät / Zugmaschine).
§
Alle
Positionen werden als notwendig beurteilt. Sie stehen im direkten Bezug
zueinander und können somit als Teile der gesamten Baumaßnahme betrachtet
werden. Daher wird, wie schon beim Erstbeschluss, ein Fördersatz von 55 %
vorgeschlagen. Da es sich bisher um geschätzte Kosten handelt, hat der Verein
zuvor entsprechende Angebote einzureichen.
§
Darüber
hinaus wird vorgeschlagen, festzuschreiben, dass – über die Nachtragsförderung
hinaus – keine weiteren Zuwendungen gewährt werden.
Finanzierung
§
Soweit
ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, könnte eine Auszahlung der Zuwendung
noch in diesem Jahr aus den Budgets „Investitionszuschüsse für Sportvereine“
oder „Unterhalt Platzanlagen“ erfolgen.
§
Andernfalls
könnte eine unmittelbare Vormerkung für das Budget „Investitionszuschüsse für
Sportvereine“ für das Haushaltsjahr 2020 erfolgen.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag
wird gebeten.