Funktionserweiterung, Neustrukturierung und Modernisierung des Rathauszentrums einschließlich neuem Mulifunktionssaal und Stadtbibliothek (5942-005)
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt das Nutzungs- und Betriebskonzept zum Multifunktionssaal und das Konzept
2025 für die Stadtbibliothek zur Kenntnis.
Der Bauausschuss
beschließt, dass die Ergebnisse der vorgenannten Konzepte Grundlage der
weiteren Planungsleistungen zum Umbau des Rathauszentrums werden.
Der Bauausschuss
beauftragt die Verwaltung, die Gespräche mit der Bezirksregierung und dem
Ministerium bezüglich einer anteiligen Finanzierung durch die
Städtebauförderung anhand der Kosten, wie sie in der Entwurfsplanung weiter
konkretisiert werden, fortzusetzen.
Begründung:
Der Bauausschuss
hat in seiner Sitzung am 08.11.2018 die Verwaltung damit beauftragt, ein
europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in vier Losen zur
Vergabe der Planungsleistungen für den Umbau des Rathauszentrums durchzuführen.
Dieses
Verhandlungsverfahren steht derzeit kurz vor dem Abschluss. Die zu
beauftragenden Planungsbüros erhalten zunächst einen Auftrag für die
Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 nach HOAI.
Bislang liegt der
Stadt zu diesem Bauvorhaben eine Vorplanung gemäß Leistungsphase 2 nach HOAI
aus dem Februar 2018 vor, welche das Büros leistungsphaseARCHITEKTUR-BÜRO aus
Nordkirchen erstellte. Für die aktuell zu beauftragende Entwurfsplanung hat die
Stadt den Planungsbüros detailliertere und verbindlichere Vorgaben und
Grundlagen zu überreichen, als diese für die Vorplanung erforderlich waren. Die
Stadt hat diese Aussagen und Unterlagen parallel zum oben genannten
Verhandlungsverfahren entwickelt. Es handelt sich um Konzepte für einen
Multifunktionssaal und für die Stadtbibliothek, siehe dazu unten stehende
Erläuterungen und die Anlagen 1 bis 2.
Damit die Stadt in
die Lage versetzt wird, mit dem Landesministerium und der Bezirksregie-rung
konkret zu klären, ob und in welcher Höhe Fördermittel für den Umbau des
Rathauszentrums eingeworben werden können, sind die derzeit vorliegenden Kosten
im Zuge der Entwurfsplanung konkreter als bisher einzelnen Bauabschnitten und
Bauteilen zuzuweisen, um den Fördergegenstand klar definieren zu können.
Neben dem Bedarf
an Umbautätigkeiten, der aus dem Rathauszentrum selbst entsteht, wird das
bevorstehende Neubauvorhaben auf dem Grundstück von ehemals Hertie zeitnah
Handlungsbedarf der Stadt auslösen. Nach dem Abriss von Hertie durch den
Investor hat die Stadt am Rathauszentrum auf der Seite zu der neuen „Fuge“ eine
neue Fassade zu errichten.
Nicht zuletzt hat
der Rat der Verwaltung mit seinem Beschluss zum Ergebnis des Bieterver-fahrens
für ehemals Hertie am 09.04.2019 die Aufgabe erteilt, das weitere Verfahren trans-parent
zu gestalten und in regelmäßigen Abständen darüber zu informieren. Insofern ist
diese Vorlage auch ein Zwischenbericht zum Thema Rathauszentrum.
Zusammenfassung der
bisherigen Beschlusslage:
In dem bislang
zweijährigen Projektzeitraum für die Vorbereitung und Planung zum Umbau des
Rathauszentrums gab es folgende Beschlüsse:
Vorlage 223/17, Bauausschuss am
29.06.2017, nicht öffentlicher Teil
Beschlussfassung:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Raum- und Umbaukonzept für das Rathauszentrum
II zu erarbeiten. Gegenstand der Untersuchung soll auch eine Nutzung der
ehemaligen Mensing-Flächen durch die Stadtverwaltung sein.
• Vorlage 264/17, Bauausschuss am
07.09.2017, nicht öffentlicher Teil
Beschlussfassung:
Der Bauausschuss nimmt das vorgestellte Raum- und Umbaukonzept für das
Rathauszentrum II (ehemals Treveria) zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, eine Vorplanung auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie
für den Umbau des Rathauszentrums durch ein externes Architekturbüro erstellen
zu lassen.
Bauausschuss am 23.11.2017
Auftrag an
die Verwaltung, eine Trennung der Verfahren für Hertie und das RHZ zu prüfen.
• Vorlage 110/18, Bauausschuss am,
15.03.2018, öffentlicher Teil
(Ergebnis des
Prüfauftrages vom 23.11.2017)
Beschlussfassung:
Der Bauausschuss nimmt die Ergebnisse zu seinem Prüfauftrag vom 23.11.2017 und
die daraus resultierende Empfehlung der Verwaltung zur Trennung der Verfahren
zur Entwicklung des Standortes ehemals „Hertie“ und der ehemaligen
„Mensing-Flächen“ im Rathauszentrum II sowie die Empfehlungen der Verwaltung
zur Entwicklung der „Mensing“-Flächen zur Kenntnis.
• Vorlage 108/18, Bauausschuss am
15.03.2018, öffentlicher Teil
Beschlussfassung:
Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Vorplanung des Büros LPH
leistungsphaseARCHITEKTURBÜRO zur Maßnahme B5 Erarbeitung eines
Zukunftskonzepts zur Attraktivierung des Rathauszentrums zur Kenntnis.
• Vorlage 101/18, Bauausschuss am
15.03.2018, nicht öffentlicher Teil
Beschlussfassung: aufgrund
Beratungsbedarf zunächst zurückgestellt
• Vorlage 101/18/1, Bauausschuss am
26.04.2018, nicht öffentlicher Teil
Beschlussfassung:
1. Der Rat
beschließt, das mehrstufige, strukturierte Bieterverfahren zur Entwicklung des
ehemaligen Hertie Standortes von einer Entwicklung der städtischen Flächen im
Rathauszentrum II zu trennen.
2. Der Rat
beschließt, dass die vorgeschlagenen inhaltlichen Eckpunkte Grundlage für das
mehrstufige, strukturierte Bieterverfahren und die damit verbundenen
Zielsetzungen für die Entwicklung des ehemaligen Hertie Standortes sind. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das mehrstufige, strukturierte
Bieterverfahren einzuleiten.
3. Der Rat
beschließt, dass die Besetzung der Fachjury für das mehrstufige, strukturierte
Bieterverfahren gemäß den vorgeschlagenen Vorgaben festzulegen ist.
Vorlage 111/18/1, Bauausschuss am
26.04.2018, nicht öffentlicher Teil
Beschlussfassung:
Der
Bauausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Beschlusses des Rates
der Stadt Rheine am 08. Mai 2018 zur Vorlage 101/18, die notwendigen Arbeiten
zur Planung und Umsetzung der Maßnahme B5 Erarbeitung eines Zukunftskonzepts
zur Attraktivierung des Rathauszentrums fortzuführen:
a. Auf der
Grundlage der vorliegenden Vorplanung des Büros leistungsphaseARCHITEKTURBÜRO
ist eine Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 nach HOAI zu erstellen.
b. In die zu
konkretisierenden Planungsprozesse und zur Umsetzung der Gesamtmaß-nahme ist
eine externe Projektsteuerung einzubinden.
c. Mit der
Bezirksregierung und dem zuständigen Ministerium sind Gespräche zu führen, in
wie weit die gemäß vorliegender Vorplanung geschätzten Kosten dieser Maßnahme
förderfähig sind. Das Ziel soll es sein, diese Kosten im Rahmen einer Änderung
der bisherigen Maßnahme B5 „Erarbeitung eines Zukunftskonzepts zur
Attraktivierung des Rathauszentrums“ hin zu „Erarbeitung und Umsetzung eines
Zukunftskonzepts zur Attraktivierung des Rathauszentrums“ in die Ablauf-,
Kosten- und Finanzierungsplanung der Städtebaufördermaßnahme des Rahmenplans
Innenstadt einzubinden und die Kosten in die Förderanträge der kommenden Jahre
zum Rahmenplan Innenstadt und in die entsprechenden Haushaltsplanungen der
Stadt Rheine zum Sonderprojekt „Rahmenplan Innenstadt“ aufzunehmen.
• Vorlage 101/18/1, Rat am
08.05.2018, nicht öffentlicher Teil
Beschlussfassung:
Unter
Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. 101/18 wird der Beschlussvorschlag in
Nr. 2 um einen Satz 2 wie folgt ergänzt:
1. Der Rat
beschließt, das mehrstufige, strukturierte Bieterverfahren zur Entwicklung des
ehemaligen Hertie Standortes von einer Entwicklung der städtischen Flächen im
Rathauszentrum II zu trennen.
2. Der Rat
beschließt, dass die vorgeschlagenen inhaltlichen Eckpunkte Grundlage für das
mehrstufige, strukturierte Bieterverfahren und die damit verbundenen
Zielsetzungen für die Entwicklung des ehemaligen Hertie Standortes sind. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das mehrstufige, strukturierte
Bieterverfahren einzuleiten.
3. Der Rat
beschließt, dass die Besetzung der Fachjury für das mehrstufige, strukturierte
Bieterverfahren gemäß den vorgeschlagenen Vorgaben festzulegen ist.
• Vorlage 396/18, Bauausschuss am
08.11.2018, öffentlicher Teil
Beschlussfassung:
Der
Bauausschuss nimmt das vorgestellte Vergabekonzept für die Planungsleistun-gen
zur Maßnahme B5 Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes zur Attraktivierung des
Rathauszentrums zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, ein europaweites
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in vier Losen zur Vergabe der
Planungsleistungen durchzuführen.
• Vorlage 242/19, Schulausschuss am
19.06.2019, öffentlicher Teil
Beschlussfassung:
1. Der
Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum inhaltlichen und baulichen Konzept
der Stadtbibliothek im umgebauten Rathauszentrum 2 zur Kenntnis.
2. Die
kooperative Nutzung von Flächen für bürgerschaftliche Aktivitäten wird
aus-drücklich begrüßt.
3. Der
Schulausschuss empfiehlt dem Bauausschuss, die Ausführungen des
Biblio-thekskonzepts bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Sachstände zur
Umsetzung der Beschlüsse und der Aufgaben:
Vergabe der Entwurfsplanung und Projektsteuerung:
Die Planungs- und
Projektsteuerungsleistungen sind im Zuge einer EU-weiten Ausschreibung zu
vergeben.
Bei den in diesem
Verfahren zu vergebenden Leistungen handelt es sich um die Vergabe
freiberuflicher Leistungen oberhalb der für die Anwendung der Vergabeverordnung
(VgV) maßgeblichen Schwellenwerte.
Das
Vergabeverfahren erfolgte daher nach den allgemeinen Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren
mit Teilnahmewettbewerb.
Bei diesem
Verfahren handelt es sich lediglich um die Auswahl der Büros. Es erfolgen in
dieser Phase noch keine inhaltlichen Festlegungen.
Mit der Begleitung
in diesem Verfahren wurde die Kommunal Agentur NRW beauftragt, die die
Leitlinien für das geplante Verfahren entwickelt haben.
In dem Verfahren
waren vier Lose zu vergeben:
Los 1:
Objektplanung einschließlich Fassadeningenieurwesen
Los 2:
Technische Gebäudeausstattung
Los 3:
Tragwerksplanung
Los 4: Projektsteuerung
Die Vergabe wurde
in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. In einem EU-weit bekanntgemachten
Teilnahmewettbewerb konnten sich alle interessierten Büros bewerben. Aus diesen
Büros wurden nach vorher festgelegten Mindestanforderungen geeignete Bewerber
ausgesucht und zur Abgabe eines Initialangebotes aufgefordert. Nach einem
anschließenden Verhandlungsverfahren und einem Präsentationstermin erfolgten
die finalen Angebote.
Die entsprechenden
Verfahrensschritte und zeitlichen Abläufe wurden von der Kommunal Agentur NRW
durchgeführt.
Im Juni 2019
werden die nun feststehenden Büros beauftragt und mit den entsprechenden
Leistungsphasen der Entwurfsplanung beginnen.
In der Sitzung des
Bauausschusses wird mündlich zum Stand berichtet werden.
Nutzungs- und Betriebskonzept für einen
Multifunktionssaal (siehe Anlage 1)
In der Bauausschusssitzung am 07.09.2017 wurde anhand der Vorlage 264/17
dargestellt, dass ein gut zugänglicher und multifunktional nutzbarer Saal ein
zentraler Bestandteil des Raum- und Umbaukonzeptes für das Rathauszentrum II
sein wird. Dieser barrierefreie Multifunktionssaal wird neben der Nutzung für
kommunale Veranstaltungen insbesondere auch ermöglichen, dass ehrenamtlich
Tätige aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und aus inhaltlich
unterschiedlichen Bereichen (Kultur, Vereine, Bürgerschaft) hier aktiv werden
können. Der Multifunktionssaal erfüllt somit auch die Funktion eines
kulturellen Zentrums der Innenstadt.
Gemeinsam mit der Stadtbibliothek bildet der multifunktionale
Veranstaltungssaal im Rathauszentrum die Grundlage für ein bürgernahes,
kommerzfreies Kultur- und Kommunikationszentrum in einer offenen
Stadtgesellschaft. Er ist insofern ein wichtiges Element, um das im Rahmenplan
Innenstadt formulierte Entwicklungsziel 14 „Verstetigung von Aktivitäten der
Innenstadtakteure!“ zu erreichen. Kulturorte wie
dieser sind Orte der Identifikation für die Bürgerinnen und Bürger, denen sie
als Dialog- und Verweilort dienen. Dies ist eine Grundlage für eine starke
Ortsverbundenheit und Standorttreue der Menschen.
Das Potenzial, das sich aus der Symbiose von
Veranstaltungssaal und Stadtbibliothek ergibt und das auf einer ganzheitlichen
Betrachtung des Erdgeschosses im Rathauszentrum II (Qualität bei Aufenthalt,
Angebot, Nutzung) basiert, ist vielfältig und wird maßgeblich zur Verbesserung
und Aufwertung des gesamten Quartiers (Bahnhof – ZOB – Rathauszentrum –
Staelscher Hof – Innenstadt) beitragen. Als offener, ganztägig zugänglicher
Raum mit transparenter architektonischer Gestaltung wird die Einheit
Veranstaltungssaal und Stadtbibliothek als einladender Ort wahrgenommen und
wirkt darüber hinaus als freundliche „Visitenkarte“ der Stadt Rheine.
Der neue, zukünftige Veranstaltungssaal verfügt neben der zentralen und
äußerst günstigen Lage (innerstädtische und (über-)regionale Verkehrsanbindung)
über das außergewöhnliche Potenzial, nach der Umgestaltung des Gebäudes eine
kulturelle Achse und Verbindung zwischen den Flächen für den ÖPNV und der
Innenstadt zu werden und im Kontext des Stadtgefüges eine deutliche Aufwertung
zu erlangen.
Durch flexible Teilungen im zukünftigen Veranstaltungssaal können
zusätzliche Räume den Bedarf an kleineren temporären Räumen ergänzen. Aber auch
eine Verschmelzung mehrerer Räume zu einem großen Veranstaltungssaal ist
möglich. Der Veranstaltungsbereich sollte sich harmonisch in das Erdgeschoss
des Rathauszentrums II mit seinen weiteren Angeboten und Funktionen einfügen.
Insgesamt ergibt sich für den Veranstaltungssaal ein
Nutzungsmix aus städtisch organisierten und ehrenamtlich organisierten
Veranstaltungen. Die Stadtverwaltung wird die Raumvergabe eigenständig
durchführen. Ggf. kann die Betriebswirtschaftlichkeit des Veranstaltungssaals
verbessert werden, wenn ausschließlich in nicht öffentlich oder ehrenamtlich
genutzten Betriebszeiten eine kommerzielle Nutzung ermöglicht wird. Diese würde
nicht nur nachrangig, sondern auch nur in einem geringen Anteil der möglichen
Betriebsstunden ermöglicht werden, damit der allgemeine Eindruck eines
grundsätzlich kommerzfreien Raumes nicht verloren geht. Eine entsprechende
Nachfrage wäre insbesondere durch das neue angrenzende Hotel (ehemaliges
Karstadt- / Hertie-Gebäude) vorstellbar.
Konzept 2025 für die Stadtbibliothek (siehe Anlage
2)
Die
Stadtbibliothek hat einen großen Raumanteil am Rathauszentrum II und liegt im
Zentrum der geplanten Funktionserweiterung, Neustrukturierung und
Modernisierung des Rathauszentrums. Vor
dem Beginn der architektonischen Entwurfsplanung war daher ein aktuelles
Bibliothekskonzept zu erstellen.
Das Büro
„nachvorndenken – Strategieberatung“ mit dem ausgewiesenen Bibliotheksexper-ten
Andreas Mittrowann erhielt den Auftrag, in enger Zusammenarbeit mit der
Bibliothek ein zukunftweisendes Konzept zu erarbeiten.
Herr Mittrowann
führte einen Workshop mit Nutzern und Nichtnutzern der Bibliothek, sowie einen
Workshop mit den Mitarbeiterinnen der Bibliothek durch. In dieser
Zusammenarbeit wurden Hinweise und Anregungen erfasst, die in das Konzept
einflossen.
Für die
Stadtbibliothek bietet sich in der notwendigen Umbaumaßnahme im Rathauszentrum
eine Chance, sich auf neue Anforderungen auszurichten und sich zukunftsfähig
aufzustellen. Gravierende gesellschaftliche und technische Veränderungen haben
das Leben der Menschen und damit auch die Aufgabe und die Bedeutung von
Bibliotheken verändert. Bibliotheken müssen sich im digitalen Raum
präsentieren, neue technologie- und wissenschaftsgeprägte Angebote erstellen,
neben Lese- auch Medienkompetenz bieten und vermitteln. Sie werden als Ort für
Kommunikation und Kontemplation immer wichtiger und müssen länger zugänglich
sein als bisher – in Rheine gilt das besonders in Hinblick auf die Funktion als
Fachhochschulbibliothek, die die Stadtbibliothek seit 2017 ausübt.
Der Umbau des
gesamten Rathauszentrums bietet somit die Chance, den Paradigmenwechsel von der
Bibliothek der Medien hin zur Bibliothek der Menschen und Medien aktiv zu
gestalten. Die modernisierte Bibliothek wird im Zusammenspiel mit dem geplanten
Multifunktionsraum ihre Rolle als Frequenzbringerin für den Innenstadtbereich
erheblich ausbauen können.
Das vorliegende
Bibliothekskonzept soll den planenden Architekten Hinweise für die Umsetzung in
Raumplanung geben. Die Grundlage für die Überlegungen bildete die
Vorentwurfsplanung, wie sie im Bauausschuss 108/18 vorgestellt worden ist.
Erarbeitet wurde das Konzept von dem ausgewiesenen Bibliotheksexperten Andreas
Mittrowann („nach vorn denken – Strategieberatung“) in enger Zusammenarbeit mit
der Leiterin der Stadtbibliothek. Es wurden Workshops mit Nutzern und
Nichtnutzern sowie mit den Mitarbeiterinnen der Bibliothek durchgeführt, um
Wünsche und Vorstellungen aufzunehmen und in das Konzept einfließen lassen zu
können.
Workshops mit Teileigentümern
Die
nichtstädtischen Teileigentümer im Rathauszentrum I (Mall) und II (Bäckerei,
Fleische-rei) wurden bereits frühzeitig zu den Entwicklungen und Planungen zum
Rathauszentrum und zum Standort ehemals Karstadt/Hertie informiert.
In zwei
Zukunftsworkshops am 19.05.2017 und
05.07.2018 wurden die jeweiligen Sach- und Entwicklungsstände zu den Projekten
Rathauszentrum und „Hertie“ vorgestellt und erörtert.
Schwerpunkt der
Workshops war die Erarbeitung gemeinsamer Ideen und Strategien der
Eigentümergemeinschaft für eine Mitwirkung und Teilhabe an diesen
Entwicklungen.
Neben einer
aktiven Beteiligung an den Feierlichkeiten zu 40 Jahren Rathauszentrum und
Neueröffnung des ZOB in 2017 und einer Mitwirkung bei Regelungserfordernissen
bezüglich der Rechte und Pflichten im Gesamtkontext der Entwicklungen wurde
herausgearbeitet, dass auch eigene Anstrengungen für eine zukunftsfähige
Aufstellung der Mall im Rathauszentrum unternommen werden müssen.
Diese sind im
inhaltlichen wie zeitlichen Zusammenhang mit den Planungen der Stadt zu
entwickeln, so dass nun ein dritter Workshop für den 02.07.2019 terminiert ist,
bei dem die aktuellen Entwicklungsstände erörtert und die Mitwirkungs- und
Handlungserfordernisse weiter vertieft werden.
Stand Regelungen mit Teileigentümern RHZ II
Da die
Teileigentümer im Rathauszentrum II (Bäckerei, Fleischerei) von den
Überlegungen zu den baulichen Maßnahmen im Rathauszentrum II (ehemalige
Treveria-Flächen inkl. „Mensing“) und am Standort ehemals Karstadt/Hertie
direkt betroffen sind, werden mit diesen zur Zeit darüber hinaus Gespräche
geführt, um konkrete, belastbare Regelungen und Vereinbarungen sowohl für den
Zeitraum der Abbruch- und Baumaßnahmen als auch für eine zukunftsfähige
Aufstellung nach Abschluss der baulichen Umsetzung zu treffen. Auch diese
Regelungen sind im zeitlichen wie inhaltlichen Zusammenhang mit den jeweiligen
Planungen und Entwicklungen im Gesamtkontext weiter zu vertiefen und
auszuhandeln.
Sachstand zur Finanzierung der Maßnahme mit Fördermitteln
Die vorhandene
Kostenschätzung ist – entsprechend der noch fehlenden Detailschärfe auf dem
Stand der vorliegenden Vorplanung gemäß Leistungsphase 2 der HOAI – noch zu
grob gegliedert, als dass die Stadt die Kosten klar in förderfähige und nicht
förderfähige Kostenanteile trennen und den vom Ministerium gewünschten
Prioritäten zuordnen kann.
Das Ministerium
konnte daher in den bisherigen Gesprächen keine verbindliche Zusage zur
Finanzierbarkeit durch die Städtebauförderung machen. Zu diesem Zweck und für
einen konkreten Förderantrag zu einem späteren Zeitpunkt ist der
Bezirksregierung – gemäß dem „üblichen“ vom Fördermittelgeber vorgegebenen
Prozedere - eine fertige Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 nach HOAI mit
einer Kostenberechnung, aufgeschlüsselt nach DIN 276, vorzulegen.
Weiteres Vorgehen:
In der nun
anstehenden Planung werden zunächst verschiedene Varianten einschließlich
Kostenermittlung erarbeitet und dem Bauausschuss zum Beschluss zu einer
Variante vorgelegt. Anschließend wird zu der beschlossenen Variante eine
vollständige Entwurfsplanung erstellt und dem Bauausschuss für einen
Umsetzungsbeschluss vorgelegt.
Daneben ist es
erforderlich, die Maßnahme B5 des Rahmenplans Innenstadt mit der bisherigen
Bezeichnung ‚Erarbeitung eines Zukunftskonzepts zur Attraktivierung des
Rathauszentrums‘ umzubenennen, da der Inhalt der Maßnahme sich durch den
städtischen Erwerb von Hertie und von Großteilen des Rathauszentrums II
wesentlich geändert hat.
Die Verwaltung
wird parallel zu der Entwurfsplanung für das Rathauszentrum eine
Beschlussvorlage für den Bauausschuss erarbeiten, wonach die Projektblätter
sämtlicher zwischenzeitlich inhaltlich geänderter Maßnahmen des Rahmenplans
überarbeitet werden.
Nach den
Beschlüssen des Bauausschusses zu der Entwurfsplanung und zur Änderung des
Rahmenplans wird die Stadt bei der Bezirksregierung einen Förderantrag für die
förderfähigen Kosten dieser Baumaßnahme einreichen.
Anlagen:
Anlage 1: Nutzungs- und Betriebskonzept für einen Multifunktionssaal
Anlage 2: Konzept 2025 Stadtbibliothek Rheine