I. Abwägungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlage 1).
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 341 , Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich
dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Nordosten: durch die nördliche Grenze des
Flurstücks 211,
im Südosten: durch den westlichen Rand des
angrenzend verlaufenden Weges,
im Südwesten: durch den nördlichen Rand des
angrenzenden Hertaweges,
im Nordwesten: durch die südliche Gebäudegrenze des
Vereinsheimes.
Die Planfläche befindet sich innerhalb des Flurstückes 211, Flur 110, Gemarkung Rheine-Stadt. Zwei Begrenzungslinien können weder anhand der Flurstückssituation noch anhand von Topografie- oder Gebäudemerkmalen beschrieben werden. Diese sowie der gesamte Geltungsbereich sind in der Planzeichnung geometrisch eindeutig festgelegt.
Begründung:
Rheine, die Stadt am Wasser, verfügt bislang über keinen Wohnmobilstellplatz. Bedingt durch die Lage am Gewässer und dem Vorhandensein weiterer touristischer Potentiale ist die Nachfrage nach Möglichkeiten zur Platzierung von Wohnmobilen in der Stadt groß. Bisherige und langjährige Bemühungen zur Realisierung eines Stellplatzes haben aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zum Ziel geführt. Mit der auf dem Vereinsgelände des Kanu Club Rheine e.V. befindlichen Fläche steht nun erstmalig ein Platz zur Verfügung, der eine herausragende Eignung aufweist und den gesuchten Qualitätsansprüchen von Wohnmobilisten entspricht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 08.01.2018 bis einschließlich 29.01.2018 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) bis zum 29.01.2018. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 3a und 3b) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind. Ein Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 2a und 2b).
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2a: Bebauungsplanentwurf
Anlage 2b: Legende
Anlage 3a: Begründung
Anlage 3b: Umweltbericht
Anlage 4: Textliche Festsetzungen
Anlage 5: FFH-Vorprüfung
Anlage 6: Artenschutzrechtliche Prüfung