Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die
Erschließungsstraße im neuen Baugebiet Elter Straße / Schlehdornweg wird neu
benannt in „Schlehdornweg“. Die Anträge, die Straße in „Alte Ems“ zu
benennen, werden abgewiesen.
Begründung:
Der Verwaltung
liegen drei Anträge vor, die neue Erschließungsstraße neu zu benennen in „Alte
Ems“. Diese Anträge sind als Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung
steht den Anträgen kritisch gegenüber, insbesondere werden 3 Punkte gesehen,
die gegen eine Benennung in „Alte Ems“ sprechen, und zwar:
1.
Im
Ortsteil Elte gibt es schon eine Straße mit der Bezeichnung „Zur Alten Ems“.
Diese Namensähnlichkeit kann schnell zu Verwechselungen führen, was
insbesondere in Notfällen zu Problemen führen könnte.
2.
Die im
Lageplan (Anlage 2) gelb gekennzeichnete Straße führt die amtliche
Straßenbezeichnung „Schlehdornweg“. Lediglich die neue Erschließungsstraße in
das neue Baugebiet, im Lageplan in rot dargestellt, soll gemäß den vorliegenden
Anträgen die neue Bezeichnung „Alte Ems“ führen. Dies führt dazu, dass zwei
kurze Straßenabschnitte, die in der Örtlichkeit als eine Straße wahrgenommen
werden, mit zwei Straßenbezeichnungen gekennzeichnet werden sollen. Dies führt
nicht zu einer besseren Orientierung. Da die Straßenbezeichnung Schlehdornweg
bereits etabliert ist, trägt die Erweiterung der Benennung auf die neue
Erschließungsstraße einer wesentlich besseren Orientierung bei.
3.
Die
ersten Bauanträge liegen bereits vor und sind positiv beschieden worden. Im
Baugenehmigungsverfahren sind auch für Grundstücke an der neuen
Erschließungsstraße die neue amtliche Straßenbezeichnung Schlehdornweg vergeben worden. Einer Umbenennung in „Alte
Ems“ würde einen größeren Verwaltungsaufwand auf sich ziehen und ggf. könnten
Anlieger Entschädigungsansprüche gegenüber der Stadt Rheine stellen für bereits
erstellte Briefköpfe, Visitenkarten, etc.
Der zu
beteiligende Heimatverein wurde mit Anschreiben vom 07.03.2019 angehört. Auch
der Heimatverein Rheine spricht sich gegen die Anträge aus und befürwortet eine
Benennung in Schlehdornweg. Die Stellungnahme ist als Anlage 3 beigefügt.
Aus den
vorgenannten Gründen sollten die vorliegenden Anträge zurück gewiesen werden
und der neue Straßenzug, der in das neue Baugebiet führt, sollte auch die
Straßenbezeichnung Schlehdornweg führen.
Anlagen:
Anlage 1: Anträge auf Neubenennung
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Stellungnahme Heimatverein