Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt
den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f)
Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2018 Entlastung.
2. beschließt
gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe
von 1.317.443,62 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend
§ 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag in Höhe von
717.443,62 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt, welcher in Höhe
von 234.590 Euro einer Ausschüttungssperre unterliegt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Begründung:
Der Jahresabschluss der
Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von
1.534.520.495,52 Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn
beträgt 1.317.443,62 Euro.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW soll ein
Teilbetrag in Höhe von 717.443,62 Euro in die Sicherheitsrücklage
eingestellt werden, welcher in Höhe von 234.590 Euro einer Ausschüttungssperre
unterliegt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW soll ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW ausgeschüttet werden.
Der Jahresabschluss 2018 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2019 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss zum 31.12.2018