Betreff
Rheiner Bäder GmbH – Neubau Hallenbad, weiteres Vorgehen nach Aufhebung des Planungsstopps
Vorlage
289/19
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass sich laut der Kostenprognose des Projektsteuerers agn eine Kostensteigerung von rd. 1,3 Mio. Euro ergibt.

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Geschäftsführer der Stadtwerke Rheine wird angewiesen, als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Rheiner Bäder GmbH, den Geschäftsführer anzuweisen, nunmehr die Ausschreibungen für den Neubau des Hallenbades zu starten und die Vergabeverfahren gemäß Vergabeplan unabhängig von der weiteren Kostenentwicklung durchzuführen.

 


Begründung:

 

Aufgrund der Beantragung von Fördermitteln und dem damit einhergehenden Planungsstopp, um eine Förderschädlichkeit zu vermeiden, ist eine Verzögerung von ca. einem Jahr eingetreten.

 

Mit E-Mail vom 11.04.2019 hat der Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums des Innem, für Bau und Heimat, mitgeteilt, dass die geförderten Kommunen im Rahmen einer Pressemitteilung in einer Übersichtsliste veröffentlicht wurden. Da Rheine nicht in dieser Liste verzeichnet ist, ist davon auszugehen, dass eine Förderung für das Kombibad ausgeschlossen ist.

Der Sachgrund für den Bau- und Planungsstopp für den Neubau Hallenbad Rheine ist damit entfallen.

 

Die Koordinationsgespräche wurden durch die Rheiner Bäder GmbH sodann wieder aufgenommen und der Bauantrag eingereicht. Der Bebauungsplan ist mittlerweile rechtskräftig geändert. Ebenso ist die verbindliche Auskunft zum steuerlichen Querverbund antragsgemäß vom Finanzamt Steinfurt am 03.06.2019 erteilt worden.

 

Folglich können nunmehr die Ausführungsplanungen und Vergabevorbereitungen beginnen. Ein Vergabeplan wurde erstellt und die ersten Gewerke, wie Abbruch- und Erdarbeiten, sollen demnächst ausgeschrieben werden. Sobald diese Gewerke ausgeschrieben und auch ausgeführt werden, werden im Freibad bauliche Maßnahmen (Abriss) vorgenommen, die den Betrieb des Freibades unmöglich machen und auch nicht rückgängig gemacht werden können. Daher muss vorab entschieden werden, ob die Ausschreibungsverfahren trotz einer Kostensteigerung aufgrund des Planungsstopps und ggf. Marktpreissteigerungen für die auszuschreibenden Leistungen durchgeführt werden sollen. Ein späteres Eingreifen bzw. Aufheben von Vergabeverfahren hat zur Folge, dass das Freibad aufgrund von Abrissarbeiten mehr als eine Saison nicht betrieben werden kann.

 

Die aktualisierte Kostenprognose liegt laut des von der Rheiner Bäder GmbH beauftragten Projektsteuerers agn derzeit bei 20,9 Mio. Euro netto, welche als Anlage 1 beigefügt ist. Die Kostensteigerung bei Nicht-Wohnraum liegt zurzeit durchschnittlich bei ca. 5,4 %, welche in den Kostengruppen 300-700 berücksichtigt wurde.

 

Nach alledem ist es erforderlich, zum jetzigen Zeitpunkt über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Es besteht die Möglichkeit, auf eine Beruhigung des Marktes für Bau-, Technik- und Handwerkerleistungen zu hoffen und die Ausschreibungen um einige Jahre nach hinten zu verschieben mit der Hoffnung, dass die Preise am jeweiligen Markt wieder fallen.

 

Sofern nicht davon ausgegangen wird, dass sich die Marktlage verbessert, sollte unverzüglich mit den Vergabevorbereitungen und Ausschreibungen begonnen werden. Dann ist es allerdings nicht mehr möglich, bei preislichen Abweichungen die Ausschreibungen nicht weiter fortzuführen oder aufzuheben.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Kostenprognose detailliert, erstellt von agn