Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass sich laut der Kostenprognose des Projektsteuerers agn eine Kostensteigerung von rd. 1,3 Mio. Euro ergibt.
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Geschäftsführer der Stadtwerke Rheine wird angewiesen,
als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Rheiner Bäder GmbH, den
Geschäftsführer anzuweisen, nunmehr die Ausschreibungen für den Neubau des
Hallenbades zu starten und die Vergabeverfahren gemäß Vergabeplan unabhängig
von der weiteren Kostenentwicklung durchzuführen.
Begründung:
Aufgrund der Beantragung
von Fördermitteln und dem damit einhergehenden Planungsstopp, um eine
Förderschädlichkeit zu vermeiden, ist eine Verzögerung von ca. einem Jahr
eingetreten.
Mit E-Mail vom 11.04.2019 hat der Projektträger
Jülich im Auftrag des Bundesministeriums des Innem, für Bau und Heimat,
mitgeteilt, dass die geförderten Kommunen im Rahmen einer Pressemitteilung in einer Übersichtsliste
veröffentlicht wurden. Da Rheine nicht in dieser Liste verzeichnet ist, ist
davon auszugehen, dass eine Förderung für das Kombibad ausgeschlossen ist.
Der Sachgrund für den
Bau- und Planungsstopp für den Neubau Hallenbad Rheine ist damit entfallen.
Die
Koordinationsgespräche wurden durch die Rheiner Bäder GmbH sodann wieder
aufgenommen und der Bauantrag eingereicht. Der Bebauungsplan ist mittlerweile
rechtskräftig geändert. Ebenso ist die verbindliche Auskunft zum steuerlichen
Querverbund antragsgemäß vom Finanzamt Steinfurt am 03.06.2019 erteilt worden.
Folglich
können nunmehr die Ausführungsplanungen und Vergabevorbereitungen beginnen. Ein
Vergabeplan wurde erstellt und die ersten Gewerke, wie Abbruch- und
Erdarbeiten, sollen demnächst ausgeschrieben werden. Sobald diese Gewerke
ausgeschrieben und auch ausgeführt werden, werden im Freibad bauliche Maßnahmen
(Abriss) vorgenommen, die den Betrieb des Freibades unmöglich machen und auch
nicht rückgängig gemacht werden können. Daher muss vorab entschieden werden, ob
die Ausschreibungsverfahren trotz einer Kostensteigerung aufgrund des
Planungsstopps und ggf. Marktpreissteigerungen für die auszuschreibenden
Leistungen durchgeführt werden sollen. Ein späteres Eingreifen bzw. Aufheben
von Vergabeverfahren hat zur Folge, dass das Freibad aufgrund von
Abrissarbeiten mehr als eine Saison nicht betrieben werden kann.
Die
aktualisierte Kostenprognose liegt laut des von der Rheiner Bäder GmbH
beauftragten Projektsteuerers agn derzeit bei 20,9 Mio. Euro netto,
welche als Anlage 1 beigefügt ist.
Die Kostensteigerung bei Nicht-Wohnraum liegt zurzeit durchschnittlich bei ca.
5,4 %, welche in den Kostengruppen 300-700 berücksichtigt wurde.
Nach
alledem ist es erforderlich, zum jetzigen Zeitpunkt über das weitere Vorgehen
zu entscheiden. Es besteht die Möglichkeit, auf eine Beruhigung des Marktes für
Bau-, Technik- und Handwerkerleistungen zu hoffen und die Ausschreibungen um
einige Jahre nach hinten zu verschieben mit der Hoffnung, dass die Preise am
jeweiligen Markt wieder fallen.
Sofern
nicht davon ausgegangen wird, dass sich die Marktlage verbessert, sollte
unverzüglich mit den Vergabevorbereitungen und Ausschreibungen begonnen werden.
Dann ist es allerdings nicht mehr möglich, bei preislichen Abweichungen die
Ausschreibungen nicht weiter fortzuführen oder aufzuheben.
Anlagen:
Anlage 1: Kostenprognose detailliert, erstellt von agn