VORBEMERKUNG/KURZERLÄUTERUNG:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 15. November bis einschließlich 6. Dezember 2006 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich wurde eine öffentliche Bürgerversammlung am 15. November im Heimathaus Hauenhorst durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) bis zum 22. Dezember 2006. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG/EMPFEHLUNG:
I.      Beratung der Stellungnahmen
1      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Inhalt:
(Ergebnis)
Niederschrift
über die Bürgerversammlung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 213, Kennwort: „Dorfplatz Hauenhorst – Teil A“, der Stadt Rheine am
Mittwoch, 15. November 2006, ab
Zu der vg. Veranstaltung wurde mit amtlicher
Bekanntmachung am 9. November 2006 öffentlich eingeladen. Um
Zunächst wird das Bebauungsplanverfahren
erläutert und auf die zusätzliche Anhörungsmöglichkeit im Rathaus bis zum 6.
Dezember 2006 hingewiesen.
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet eine
maximal 3-geschossige Bebauung im Eckbereich Bauerschaftsstraße/Brochtruper
Straße, die in geschlossener Bauweise realisiert werden soll. Insgesamt ist
vorgesehen, hier 12 Wohneinheiten sowie Ärzte/Dienstleister in einem
„allgemeinen Wohngebiet (WA)“ unterzubringen.
Von Frau Kreft, Architektin und Vertreterin
des Investors, wird der Bauentwurf anhand des Grundrisses sowie der Ansichten
näher vorgestellt. Es ist beabsichtigt, hier eine Wohnanlage nach den Förderrichtlinien
der Wohnbauförderung (WFB) zu erstellen. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 50
und 70 m², die behindertengerecht und barrierefrei und somit speziell für
ältere Menschen entwickelt worden sind. Eine 3-geschossige Bauweise ist zunächst
aus wirtschaftlicher Sicht unabdingbar; des Weiteren ergibt sich erst bei einer
3-Geschossigkeit der Einbau von Fahrstühlen. Es wird betont, dass es sich bei
den Bauplänen lediglich um Vorentwürfe handelt, sodass bezüglich Materialien
und Gestaltungselementen noch keine weiteren Aussagen getroffen werden können.
Bei einer Förderung dieser Wohnanlage ergibt sich die künftige Miete von 4,50 €
pro m². Der Stellplatzbedarf bzw. Nachweis richtet sich nach der
Landesbauordnung NRW; hier bleibt abzuwarten, welche Dienstleistungsbetriebe
hier untergebracht werden.
Zum Thema „Wohnen im Alter“ kann jederzeit
die „Koordinierungsstelle für die Seniorenarbeit der Stadt Rheine“ kontaktiert
werden. Ansprechpartnerin ist hier Frau Christa Koch, die ebenfalls bei der Bürgerversammlung
anwesend war.
Neben unsachlichen allgemeinen
Unmutsbekundungen wurden folgende Anregungen bzw. Aspekte zu einer Bebauung am
Dorfplatz Hauenhorst vorgetragen:
-   Anlässlich dieser
Bebauungsplanänderung wird gefordert, für die „Dorfmitte“ von Hauenhorst eine
Gesamtplanung vorzulegen. In dieser Gesamtplanung solle auch die Möglichkeit
der Einrichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich K 66/K 77 überprüft
werden. Es wird auf die Diskussionen im Stadtteilbeirat Hauenhorst hingewiesen;
die Einbindung des Stadtteilbeirates bei derartigen Dorfmitteplanungen wird
gewünscht.
-Â Â Â Es soll untersucht bzw.
geprüft werden, welcher Bedarf an altengerechten Wohnungen im Ortsteil
Hauenhorst besteht. Es wird festgestellt, dass derzeit in Hauenhorst/Catenhorn
von den 4.636 Einwohnern ca. 37 %Â 50
Jahre und älter sind. Insofern wird angezweifelt, ob die hier projektierten 12
Wohneinheiten ausreichend sind. Des Weiteren wird gefordert, alternative
Standorte in Hauenhorst zu suchen und zu überprüfen.
-Â Â Â Aufgrund der 3-Geschossigkeit
sowie der Massivität des Baukörpers wird angezweifelt, dass sich die Wohnanlage
in das Baugebiet „Dorfplatz Hauenhorst“ einfügt. Ebenso wird befürchtet, dass
durch diese neue Bebauung dem Heimathaus sowie die übrigen rekonstruierten
Gebäude nicht gerecht werden. Auch ist es für manchen unverständlich, warum für
diese neue Wohnbebauung keine umfangreiche Gestaltungssatzung – wie im
Baugebiet „Dorfplatz Hauenhorst“ – vorgelegt wird.
Die allgemeine Diskussion wird gegen
Zu dieser Bürgerversammlung haben sich 38
Einwohner in die Anwesenheitsliste eingetragen.
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Nach dem nunmehr vorgelegten Entwurf sollen am Dorfplatz in Hauenhorst zwei dreigeschossige Wohngebäude in offener Bauweise mit insgesamt 12 Wohneinheiten errichtet werden.
Die Verbindung der beiden Hauptgebäude soll mittels einer überdachten Fahrradgarage (Nebenanlage) realisiert werden. Die Ausgestaltung dieses markanten Eckbereiches soll so realisiert werden, dass hier weiterhin Kommunikation möglich ist.
Nachdem nunmehr vonseiten des Heimathauskomplexes ein
Teilbereich der ParkÂanlage genutzt wird und der Entwurf zur Eckbebauung Bauerschaftsstraße/
Brochtruper Straße vorliegt, muss eine Überplanung der verbleibenden öffentlichen
Grünfläche zwischen der Wohnanlage und dem Heimathauskomplex erarbeitet werden.
Eine Gesamtplanung der Dorfmitte von Hauenhorst unter Berücksichtigung der
Anregungen aus dem Stadtteilbeirat wird demnächst vorgelegt werden.
Mit der Bebauung dieses Bereiches des Dorfplatzes wird der Ausbau eines Kreisverkehres im Knotenpunkt K 66/K 77 nicht verunmöglicht.
Der Knotenpunkt K 66/K 77 ist untersucht worden, und es ist festzuhalten, dass die Einrichtung eines Kreisverkehrs möglich ist. Es ist nachgewiesen, dass die Anlage eines Kreisverkehrs, der der Verkehrsbedeutung entspricht, möglich ist. Die für die Wohnanlage vorgesehene Fläche beeinträchtigt nicht den späteren Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz.
Vonseiten des Fachbereiches 2 wird es begrüßt, wenn Wohnungen für Senioren nicht nur im Stadtkern von Rheine, sondern auch in allen Stadtteilen angeboten werden. Auch der Standort in unmittelbarer Nähe des Ortskerns ist richtig. Es gibt keine festgelegten Planungsgrößen für den Bedarf an Seniorenwohnungen, aber mit 12 Wohnungen wird das Angebot in Hauenhorst keinesfalls überdimensioniert sein.
In Hauenhorst/Catenhorn leben zurzeit 655 Personen im Alter von 65 Jahren und älter.
Bevölkerungsvorausberechnung
Hauenhorst/Catenhorn 2006 – 2015 Einwohner 65 und älter
(nur erste
Wohnsitze)
Die Altersgruppe wird in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen.
Dass im Ortsteil Hauenhorst eine altengerechte Wohnanlage gewünscht wird, wird ebenfalls von 41 Einwohnern betont, die eine derartige Anlage begrüßen (vgl. folgende Zustimmung).
Der Standort dieser Wohnanlage mitten im Zentrum des Ortsteiles Hauenhorst ist optimal gewählt, da alle Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen sich ebenfalls im bzw. um den Kreuzungsbereich K 66/K 77 befinden.
Zudem gibt es im Ortsteilgefüge von Hauenhorst nur noch wenige derartige geeignete Freiflächen, die für eine solche Nutzung zur Verfügung stehen. Hier wären lediglich eine Fläche südlich der Mesumer Straße und die derzeitige Parkplatzfläche im Bereich Bauerschaftsstraße/Kirchstraße zu nennen.
Für den nunmehr vorgelegten Entwurf der beiden Wohngebäude wird eine Baugestaltungssatzung festgelegt. In Anlehnung an die umfangreichen baugestalterischen Festsetzungen des südlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: "Dorfplatz Hauenhorst – Teil B", werden die Materialwahl sowie die Farbgestaltung der Baukörper festgesetzt. Um die dreigeschossige Bebauung zumindest optisch zu reduzieren, soll sich das dritte Geschoss absetzen. Insofern soll das obere Geschoss in hellem Putz erstellt werden.
Die Materialwahl sowie die Farbgestaltung der Baukörper passen sich der Dorfplatzwohnbebauung an. Insofern ist von einem Sicheinfügen der Wohnanlage an das Baugebiet "Dorfplatz Hauenhorst – Teil B" auszugehen.
Der Heimathauskomplex wird sich weiterhin aufgrund seiner Fachwerkgebäude deutlich von der projektierten und vorhandenen Wohnbebauung absetzen.
1.2Â Â Â Eingabe von 41 Einwohnern aus Hauenhorst vom
4. Dezember 2006
Inhalt:
Zustimmung
zur 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 213,
Kennwort: "Dorfplatz Hauenhorst – Teil A",
der Stadt Rheine
Ich stimme der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: "Dorfplatz Hauenhorst –
Teil A", der Stadt Rheine zu und befürworte den Bau von Altenwohnungen am
Dorfplatz Hauenhorst."
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Es wird festgestellt, dass seitens der Bevölkerung des Ortsteiles Hauenhorst eine breite Zustimmung zur Errichtung von Altenwohnungen am Dorfplatz besteht.
1.3Â Â Â Eingabe
der Anwohner Kornblumenring 25 und 27, 48432 Rheine, vom 6. Dezember 2006
Inhalt:
"Im Nachtrag zur
öffentlichen Sitzung der Stadt Rheine am 15.11.2006 in Hauenhorst, bitten wir
Sie um Kenntnisnahme und Prüfung der nachstehenden Ergänzungen zum o. g.
Bebauungsplan.
1.
Die im Flur 22
eingezeichnete Fläche WA III g schließt in der Bauernschaftsstraße und der
Brochtruper Straße unmittelbar an den Gehweg an. Der zu erstellende Baukörper
(1. und 2. Bauabschnitt) sollte in der Brochtruper Straße mindestens 6 Meter vom Gehwegrand
parallel verlaufen und in der Bauernschaftsstraße mindestens 3 Meter. Gründe:
Im Kreuzungsbereich
Bauerschaftsstraße/Mesumer Straße und Hauptstraße/Brochtruper Straße ist die
Bebauungsgrenze der Gebäude auf dem Flurstück 23 - 750/751 und Flurstück 21 -
116 vom Kreuzungsmittelpunkt weiter entfernt als es die jetzige Planung für das
Projekt: Altenwohnanlage vorsieht.
Um eine spätere
Planung und Ausführung eines Kreisverkehr - Ringes an dieser Stelle nicht zu gefährden
oder gar unmöglich zu machen, ist die oben angeführte Rücksetzung der Bauflucht
zum Gehweg erforderlich.
Im Verlauf der
Brochtruper Straße stehen u. a. zwei Bäume parallel zur Fahrbahn (Eiche,
Durchmesser 25 cm). Diese Bäume sind u. E. erhaltenswert. Kennzeichnung der
Bäume beim Ortstermin.
2.
Die Zuwegung zu den
Parkflächen sollte ausschließlich von der Bauernschaftsstraße erfolgen.
Gründe.
Die Einfahrt für die
Liegenschaften Heimatverein e. V. ist bereits vorhanden und können somit genutzt
werden.
Die Zuwegung für
Kraftfahrtverkehr sollte nicht an der Brochtruper Straße erfolgen. Die Nutzer
der Gehwege im kleinen Wäldchen, entlang der Brochtruper Straße, sollten einen
„Autofreien" Spazierweg benutzen können. Die Zuwegung zum Spielplatz „Am
Dorfplatz" kann für Pflegearbeiten und Nutzung durch Fahrzeuge der Stadt
Rheine, mit Rasensteinen versehen werden.
3.
Bei der heutigen
Planung (1. Bauabschnitt: Projekt Altenwohnanlage). ) ist der Standort und die
Zuordnung des 2. Bauabschnittes (Erweiterungsbau) mit auszuweisen. Das
Gesamtbild des Dorfplatzes, im Ensemble mit den Liegenschaften des Heimatvereines
e. V., ist hierbei besonders zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang
weisen wir nachdrücklich auf die parallel durchzuführende Umfeldplanung auf den
Flächen 284, 285, 327 und teilweise 347 hin.
4.
Das äußere
Erscheinungsbild (Fassadengestaltung des Baukörpers) sollte dem dörflichen
Charakter des Umfeldes nicht konträr ausgebildet sein. Im speziellen ist eine
Fassade mit einem Wärmedämm-Verbundsystem nicht wünschenswert.
Wir bitten um Prüfung,
Berücksichtigung und Umsetzung der vorgetragenen Planungsansätze.
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Zu 1:
Um einen Kreisverkehrsplatz zu ermöglichen, bedarf es nicht größerer Abstände zu den heutigen Verkehrsflächen Brochtruper Straße und Bauerschaftsstraße. Ein Kreisverkehrsplatz, der der Verkehrsbedeutung entspricht, ist innerhalb der heutigen Verkehrsfläche möglich; weitere Flächen werden nicht benötigt.
Im Kreuzungsbereich Mesumer Straße/Brochtruper Straße wurde lediglich das Geschäfts- und Wohngebäude im Eckbereich mit einem größeren Abstand zur Mesumer Straße errichtet, um hier die Stellplatzpflichten erfüllen zu können. Lt. Bebauungsplan in diesem Bereich ist ein Näherrücken an den Kreuzungsbereich planungsrechtlich möglich. Eine Bauflucht ist insofern im Bereich südlich der Bauerschaftsstraße/Mesumer Straße nicht erkennbar.
Die im Verlauf der Brochtruper Straße stehenden Eichen werden durch die projektierte Baumaßnahme nicht gefährdet.
Zu 2:
Es ist nicht erkennbar, warum eine Zuwegung zu zwei Wohngebäuden, die jeweils zur Brochtruper Straße und zur Bauerschaftsstraße ausgerichtet sind, ausschließlich von der Bauerschaftsstraße aus erfolgen soll.
Die Einfahrt für die Liegenschaften des Heimatvereins befinden sich ca. 65 m von den projektierten Wohngebäuden entfernt; eine gemeinsame Zuwegung ist nicht empfehlenswert, da hierdurch die verbleibende öffentliche Parkanlage zerschnitten wird.
Im Übrigen ist der Stellplatzbedarf je Wohngebäude auf der jeweiligen Fläche nachzuweisen, wie es die Landesbauordnung vorsieht. Da der Kreuzungsbereich für eine Zuwegung zu diesen beiden Wohngebäuden aus verkehrstechnischer Sicht zu- und abfahrtsfrei bleiben muss, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, sowohl von der Bauerschaftsstraße wie auch von der Brochtruper Straße eine Zufahrt zu den Stellplätzen zu ermöglichen.
Da diese Zufahrt/Stellplatzanlage zu den jeweiligen zu bildenden Wohnbaugrundstücken gehörig ist und entsprechend eingegrünt wird, ergibt sich hieraus keine Belästigung durch die Nutzer des Gehweges zum Kinderspielplatz.
Zu 3:
Derzeit ist lediglich der erste Bauabschnitt geplant; dieser erste Bauabschnitt beinhaltet die Realisierung von zwei Wohngebäuden mit jeweils sechs Wohneinheiten.
Zu 4:
Der nunmehr vorgelegte Entwurf unterliegt einer Baugestaltungssatzung; die Fassadengestaltung sowie die Baukörperform entsprechen dem dörflichen Charakter und dem Umfeld des Heimathauskomplexes sowie der Wohnbebauung am Dorfplatz.
1.4Â Â Â Eingabe
des Anwohners Kornblumenring 27, 48432 Rheine, vom 15. November 2006
Die Mitte von Hauenhorst
Der Bau einer
Seniorenwohnanlage (Altenwohnanlage) in der Mitte von Hauenhorst ist in
Planung. Am Kreuzungspunkt Bauernschaftsstraße/Mesumer Straße und Brochtruper
Straße/Hauptstraße, genauer gesagt, auf dem "Dorfplatz" soll dieses
Bauvorhaben entstehen. Das bisherige Umfeld "Dorfplatz" (Ecke Bauernschaftsstraße/Brochtruper
Straße, umfasst eine größere Grünanlage mit befestigten Gehwegen und
(inzwischen stillgelegten) Brunnenanlage, einem angrenzenden Spielplatz
"Dorfplatz", einer größeren Rasenfläche mit Toren (inoffiziell als
Bolzplatz). Das Gelände Dorfplatz
grenzt unmittelbar an die Liegenschaften und Gebäude des Heimatvereines Hauenhorst
(Bauernschaftsstraße) und im Süden an die Waldfläche entlang der Brochtruper
Straße.
Die Gesamtplanung, also Änderung des Bebauungsplanes
"Dorfplatz" und die so genannte "Umfeldplanung", ist für den gesamten Dorfplatz von
großer, wenn nicht von herausragender Bedeutung, weil es sich hier um unseren
Dorfmittelpunkt
handelt. Bei der
Planung und Gestaltung der Gesamtflächen ist nicht nur eine Nutzung für unsere
Senioren anzustreben, sondern für alle Altersgruppen unserer Hauenhorster
Bürgerinnen und Bürger.
Folgende Ideen für
Planungsansätze möchte ich Ihnen vorstellen:
-Â Â Â Â Â Einbeziehung
des Waldstückes entlang der Brochtruper Straße in Richtung Hessenweg u Gestaltung
der Wegstrecke (ca. 350 m) für Senioren etc. mit Sitzgelegenheiten,
Beleuchtung.
-     Überprüfung
und Modernisierung des Standortes "Spielplatz Dorfplatz"*) in
freizeitrelevante, Grünflächen mit Spielflächen für Kleinkinder, Jugendlichen
und Erwachsenen. Die bisherigen freien Parkflächen und Gehwege, sowie der -
nicht offizielle Bolzplatz - auf der Wiese sollten in diese Ãœberlegungen mit
einbezogen werden.
*) Der
Spielplatz "Dorfplatz" soll nach den letzten Beschlüssen der Stadt
Rheine stillgelegt werden, wenn der "Spielplatz Am Hilgenfeld"
fertigestellt ist.
-Â Â Â Â Â Die
Anbindung des Heimathauses e. V. mit seinen Liegenschaften und seinen
vielfältigen Funktionen, z. B. als Begegnungsstätte oder als Café, an die
geplante Seniorenwohnstätte und die anderen noch im Einzelnen zu benennenden
Funktionsflächen ist von großer Bedeutung für unseren "Dorfmittelpunkt".
Ich bitte um Prüfung,
Berücksichtigung und Umsetzung der vorgetragenen Planungsansätze. Insbesondere
bitte ich den Stadtentwicklungsausschuss/Stadt Rheine um eine mit dem zu
ändernden Bebauungsplan "Dorfplatz" parallel verlaufende
Umfeldplanung."
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Die von einem Anwohner, Kornblumenring 27, vorgetragenen Anregungen beziehen sich nicht auf planungsrechtliche Vorgaben, sondern auf eine noch zu erstellende Dorfmitteplanung unter Einbeziehung von angrenzenden öffentlichen Flächen. Nachdem nunmehr der Entwurf zur Eckbebauung Bauerschaftsstraße/Brochtruper Straße vorliegt, muss eine Überplanung der verbleibenden Grünflächen zwischen der Wohnanlage und dem Heimathauskomplex, Kinderspielplatz und Wäldchen entlang der Brochtruper Straße erarbeitet werden.
Eine Gesamtplanung der Dorfmitte von Hauenhorst unter Berücksichtigung dieser Anregungen sowie der Anregungen aus dem Stadtteilbeirat wird demnächst vorgelegt werden.
1.5   Es wird festgestellt, dass vonseiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
        öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II.    Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: "Dorfplatz Hauenhorst – Teil A", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf einen Teilbereich der Flurstücke 285 und 347, Flur 22, Gemarkung Rheine links der Ems, und befindet sich im Eckbereich Brochtruper Straße/Bauerschaftsstraße.
Der Änderungsbereich ist im Übersichtsplan sowie in der Plandarstellung geometrisch eindeutig festgelegt.
Anlagen:
Anlage 1:Â Â Â Â Auszug aus dem Bebauungsplan (alt)
Anlage 2:    Entwurf der Bebauungsplanänderung (neu) und textliche Festsetzungen
Anlage 3:    Begründung