Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
330/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2018 zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 in der Fassung vom 15.08.2019 sowie die Zuführung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 6.172.938,63 € zur Ausgleichsrücklage.

3. Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2018 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 


Begründung:

Die Gemeinde hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wird gem. § 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Zur Durchführung bedient er sich der Örtlichen Rechnungsprüfung. Abschließend stellt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO den geprüften Jahresabschluss fest.

 

Den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschluss 2018 neben Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 21.05.2019 (Vor-lage 203/19) zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

 

Dabei sind gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob

           der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt,

           die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,

           der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und

           er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durchgeführt und die Ergebnisse in dem Prüfbericht vom 30.08.2019 dargestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und des Lageberichtes in der Fassung vom 15.08.2019 hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 08.10.2019 die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert (Vorlage 329/19) und mit ein-stimmigem Beschluss unverändert übernommen. Das Ergebnis der Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden Bericht zusammengefasst.

Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2018 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

Neben der Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW auch über die Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des Jahres-fehlbetrages.

Der Jahresabschluss 2018 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss in Höhe von 6.172.938,63 € aus. Jahresüberschüsse können gem. § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.

Die Ausgleichsrücklage weist zum 31.12.2018 einen Bestand von 5.178.860,99 € aus und lieg unterhalb der Höchstbetragsgrenze von knapp 85 Mio. €, so dass der Jahresüberschuss 2018 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Die Zuführung erfolgt erst nach Beschluss des Rates.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den im Jahresabschluss 2018 aus-gewiesenen Überschuss in Höhe von 6.172.938,63 € der Ausgleichsrücklage zu zuführen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Geprüfter Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2018

Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses