Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
2018 zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 in der Fassung vom 15.08.2019 sowie die
Zuführung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 6.172.938,63 €
zur Ausgleichsrücklage.
3. Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die
Entlastung für den Jahresabschluss 2018 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Gemeinde hat
gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wird gem. § 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO
NRW vom Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Zur Durchführung bedient er sich
der Örtlichen Rechnungsprüfung. Abschließend stellt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S.
1 GO den geprüften Jahresabschluss fest.
Den vom Kämmerer
aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschluss
2018 neben Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 21.05.2019
(Vor-lage 203/19) zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss
weitergeleitet.
Dabei sind gemäß §
102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob
• der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gemeinde vermittelt,
• die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,
• der Lagebericht im
Einklang mit dem Jahresabschluss steht und
• er insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Die Örtliche
Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die
Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durchgeführt und die Ergebnisse in dem
Prüfbericht vom 30.08.2019 dargestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018
und des Lageberichtes in der Fassung vom 15.08.2019 hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 08.10.2019
die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert (Vorlage 329/19)
und mit ein-stimmigem Beschluss unverändert übernommen. Das Ergebnis der
Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden Bericht zusammengefasst.
Dieser Bericht
bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den
Jahresabschluss 2018 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4
GO NRW Entlastung zu erteilen.
Neben der
Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO
NRW auch über die Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des
Jahres-fehlbetrages.
Der
Jahresabschluss 2018 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis
ab und weist einen Überschuss in Höhe von 6.172.938,63 € aus.
Jahresüberschüsse können gem. § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage
zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel
des Eigenkapitals erreicht hat.
Die
Ausgleichsrücklage weist zum 31.12.2018 einen Bestand von 5.178.860,99 €
aus und lieg unterhalb der Höchstbetragsgrenze von knapp 85 Mio. €, so dass der
Jahresüberschuss 2018 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Die
Zuführung erfolgt erst nach Beschluss des Rates.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den im Jahresabschluss 2018
aus-gewiesenen Überschuss in Höhe von 6.172.938,63 € der
Ausgleichsrücklage zu zuführen.
Anlagen:
Anlage 1: Geprüfter Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2018
Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses