Betreff
Bestellung von Herrn Ingo Schmitz zum stellvertretenden Schriftführer
Vorlage
349/19
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Herrn Ingo Schmitz zum stellvertretenden Schriftführer.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift anzufertigen.
Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW wird die / der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt.
Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.
Auf Grund der Elternzeit der bisherigen stellvertretenden Schriftführerin soll Herr Ingo Schmitz zum stellvertretenden Schriftführer bestellt werden.