Betreff
Stellenplan 2020 für den Fachbereich 8: Produkte 8101, 8102, 8103 und Produktgruppen 82, 83 und 84
Vorlage
351/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.       den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82, 83 und 84) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2020 zu übernehmen.

 

2.       die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration,

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Sozialarbeiter/innen für die Betreuung von Migranten/innen

3,0 /

SuE 12 TVöD

sukzessive Überführung in den

Stellenplan

 

2

Sozialarbeiter/in für Teilhabemanagement im Rahmen der Landesinitiative

„Gemeinsam klappt`s “

0,5 /

SuE 12 TVöD

36 Monate

(jährliche Beantragung der Fördermittel nötig)

 

Summe

3,5

 

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

 

Begründung:

 

1.         Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2020 der Stadt Rheine wurde am 24.09.2019 mit der Vorlage 341/19 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 17.12.2019 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2020 in seiner Sitzung am 14.01.2020 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.         Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 341/19 vom 24.09.2019

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 8 vom 24.09.2019 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2019 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2020.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Verschiebung zwischen einzelnen Organisationseinheiten

(nachrichtliche Darstellung)

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Fachbereichsleitung des FB 8

 

0,42 Anteile

A 15 LBesG.

 

Fazit:

stellenplanneutrale Verschiebung

 

 

 

Begründungen zu der Stellenverschiebung

 

zu 1:

 

Zum 01.05.2019 wurde der bisherige Fachbereich „Soziales, Migration und Integration“ um den Aufgabenbereich „Schulen“ erweitert; in der Konsequenz heißt der Fachbereich seit diesem Zeitpunkt „Schulen, Soziales, Migration und Integration“.

Aufgrund des Aufgabenzuwachses bei der Fachbereichsleitung wurde eine Neuverteilung der Stellenanteile auf die Produkte des erweiterten Fachbereiches vorgenommen. In der Konsequenz werden seit dem 01.05.2019

42 Prozent der Stellenanteile dem Bereich der Schulen zugeordnet; eine entsprechende Abbildung im Haushaltsplan erfolgt mit dem Jahr 2020.

 

Auswirkungen ergeben sich demzufolge auf den Stellenplan 2020 für den Bereich der Schulen (Zuständigkeit Schulausschuss) und dem Stellenplan für den „alten“ Bereich  (für den die Zuständigkeit des Sozialausschusses weiterhin gegeben ist).

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sich keine Konsequenzen für den Gesamtstellenplan 2020 ergeben werden, da es sich um eine stellenplanneutrale Verschiebung handelt.

 

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Leistungsgewährung nach dem SGB XII

1,0

A 10

LBesG NRW

2

Gewährung von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets

(ohne SGB II Bezug)

 

0,5

EG 7 TVöD

 

Summe

1,5

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Eingliederungshilfe vom

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – in das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – verlagert. Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts verbleibt jedoch im SGB XII und muss nun zusätzlich bei der Stadt Rheine beantragt werden. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 185 SGB XII-Fälle zusätzlich bearbeitet werden müssen. Bei einem Fallschlüssel von 170 Fällen pro Sachbearbeiter entsteht ein Personalbedarf von mindestens 1,0 Stellenanteilen; für diese Stelle werden Personalkosten n i. H. v. 68.150 € veranschlagt.

Ergänzend wird auf den Inhalt der Vorlage 270/19, die am 02.07.2019 im Sozialausschuss beraten wurde, wird verwiesen.

 

zu 2:

In den vergangenen Jahren sind die Antragszahlen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Anspruchsberechtigte ohne laufende SGB II Leistung stetig gestiegen; das Gleiche gilt für Leistungen nach dem Härtefallfonds „alle Kinder essen mit“. Darüber hinaus sind die verschiedenen Verwaltungsaufgaben (wie z. B. Bedarfsermittlung einmaliger Beihilfen, Feststellung von Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften usw.), die auf dieser Stelle zusätzlich wahrgenommen werden, ebenfalls permanent angestiegen.

Eine Anpassung des Stellenplans ist deswegen angezeigt. Die entstehenden Personalkosten i. H. v. 27.200 € werden durch die Personalkostenerstattung des Jobcenters des Kreises Steinfurt vollständig refinanziert.

 

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2020

1

Leistungsgewährung nach dem SGB II

EG 9c TVöD

A 10 LBesG NRW

2

Leistungsgewährung nach dem SGB XII

EG 9c TVöD

A 10 LBesG. NRW

 

 

 

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1 & 2:

Aufgrund der Neueinstellung von verbeamteten Personen im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II und SGB XII wurde eine Umwandlung von Stellen für Angestellte in Beamtenstellen erforderlich.

Es wurden somit 2,0 Stellenanteile von EG 9c TVöD in A 10 LBesG. verschoben

 

 

3.         Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 341/19 vom 24.09.2019

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialausschusses als zuständigem Fachausschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 24.09.2019 erforderlich.

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2020

1

Leistungsgewährung nach dem SGB XII

A 10 LBesG NRW

EG 9c TVöD

 

 

 

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Die im Rat am 24.09.2019 in den Haushaltsplanberatungen eingebrachte zusätzliche Stelle (s. o.) im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB XII soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Beschlussfassung des Stellenplanes mit einem Angestellten besetzt werden. 

 

 

4.         Endgültige Version Fachbereichsstellenplan2020/
Produktgruppenstellenplan 2020

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2020, der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.12.2019 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 14.01.2020 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

5.                befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

 

5.1              bestehende befristete Stellen

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet bis

1

Sozialarbeiter/innen für die Betreuung von Migranten/innen

3,0 /

SuE 12 TVöD

sukzessive Überführung in den Stellenplan (bis 2022/

Geltungsdauer MIK *)

 

 

Summe

3,0

 

 

* MIK: 2. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes

 

 

5.2              zusätzliche befristete Stellen zum HH-Jahr 2020

 

Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Sozialarbeiter/in für Teilhabemanagement im Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“

0,5 /

SuE 12 TVöD

36 Monate

(jährliche Beantragung der Fördermittel nötig)

 

Summe

0,5

 

Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:

 

zu 1:

Die Stadt Rheine beteiligt sich an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“. Ziel ist es, die Potentiale zugewanderter junger Menschen zu entdecken, zu fördern und sie bei der Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen. Einer dauerhaften Abhängigkeit von Sozialleistungen soll präventiv entgegen gewirkt werden.

Im Rahmen einer Projektförderung wird diese Stelle mit einer Laufzeit von 3 Jahren und dem Umfang von 19,5 h./Woche refinanziert werden.

 

 

5.3              Ausblick für das Jahr 2020

 

1.      Das Land Nordrhein-Westfalen hat im August 2018 seine Integrationsstrategie 2030 vorgestellt und erarbeitet derzeit eine Novellierung des Integrations- und Teilhabegesetzes. Über entsprechende Begleitgruppen ist die Stadt Rheine und damit die kommunale Sichtweise eng in den Prozess eingebunden. Ein Ziel des Prozesses ist, das kommunale Integrationsmanagement zu stärken. Das Land NRW hat für ca. Februar 2020 weitere konkrete Details in Form einer Förderrichtlinie angekündigt, die voraussichtlich auch die Finanzierung von Stellenanteilen in den Bereichen Steuerung des kommunalen Integrationsmanagements sowie den kommunalen Ausländerbehörden vorsieht. Die entsprechenden Auswirkungen auf den Stellenplan können aktuell daher noch nicht beschrieben werden. Sie werden jedoch unmittelbar nach Bekanntwerden in den Fachausschuss eingebracht.

 

2.      Der Kreis Steinfurt erstattet der Stadt Rheine die Personal- und Sachkosten für die Aufgabenwahrnehmung im SGB II.

Grundlage für die Berechnung der erstattungsfähigen Aufwendungen (sog. Vollzeitäquivalente_ „VZÄ“) ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II in der Stadt Rheine.

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist im letzten Jahr gesunken; so dass der Kreis Steinfurt die maßgebliche VZÄ für 2020 mit Bescheid vom 10.10.2019 verringert hat. Diese Verringerung wurde bislang im Stellenplan der Stadt Rheine nicht abgebildet; da abgewartet wird, ob sich dieser Trend auch in 2021 fortsetzen wird.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Personal für den Aufgabenbereich des SGB II nur in dem vom Kreis durch die VZÄ refinanzierten Umfang vorgehalten wird.

 

 

Anlage 1:

Stellenplan 2020, Fachbereich – Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82, 83 und 84)