Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82, 83 und 84) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2020 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration,
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monate |
1 |
Sozialarbeiter/innen für die Betreuung von
Migranten/innen |
3,0 / SuE 12 TVöD |
sukzessive Überführung in den Stellenplan |
2 |
Sozialarbeiter/in für Teilhabemanagement im
Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s “ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
36 Monate (jährliche Beantragung der Fördermittel
nötig) |
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Summe |
3,5 |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2020 der Stadt Rheine wurde am 24.09.2019 mit der Vorlage 341/19 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 17.12.2019 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2020 in seiner Sitzung am 14.01.2020 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 341/19 vom 24.09.2019
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 8 vom 24.09.2019 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2019 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2020.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Verschiebung zwischen
einzelnen Organisationseinheiten (nachrichtliche Darstellung) |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Fachbereichsleitung des FB 8 |
0,42 Anteile |
A 15 LBesG. |
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Fazit: stellenplanneutrale Verschiebung |
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Begründungen zu der Stellenverschiebung
zu 1: |
Zum 01.05.2019 wurde der bisherige Fachbereich „Soziales,
Migration und Integration“ um den Aufgabenbereich „Schulen“ erweitert; in der
Konsequenz heißt der Fachbereich seit diesem Zeitpunkt „Schulen, Soziales,
Migration und Integration“. Aufgrund des Aufgabenzuwachses bei der Fachbereichsleitung wurde eine Neuverteilung der Stellenanteile auf die Produkte des erweiterten Fachbereiches vorgenommen. In der Konsequenz werden seit dem 01.05.2019 42 Prozent der Stellenanteile dem Bereich der Schulen zugeordnet; eine entsprechende Abbildung im Haushaltsplan erfolgt mit dem Jahr 2020. Auswirkungen ergeben sich demzufolge auf den Stellenplan 2020 für den Bereich der Schulen (Zuständigkeit Schulausschuss) und dem Stellenplan für den „alten“ Bereich (für den die Zuständigkeit des Sozialausschusses weiterhin gegeben ist). Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sich keine Konsequenzen für den Gesamtstellenplan 2020 ergeben werden, da es sich um eine stellenplanneutrale Verschiebung handelt. |
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leistungsgewährung nach dem SGB XII |
1,0 |
A 10 LBesG NRW |
2 |
Gewährung von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (ohne SGB II Bezug) |
0,5 |
EG 7 TVöD |
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Summe |
1,5 |
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Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Durch das Bundesteilhabegesetz
(BTHG) wird die Eingliederungshilfe vom Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – in das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – verlagert. Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts verbleibt jedoch im SGB XII und muss nun zusätzlich bei der Stadt Rheine beantragt werden. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 185 SGB XII-Fälle zusätzlich bearbeitet werden müssen. Bei einem Fallschlüssel von 170 Fällen pro Sachbearbeiter entsteht ein Personalbedarf von mindestens 1,0 Stellenanteilen; für diese Stelle werden Personalkosten n i. H. v. 68.150 € veranschlagt. Ergänzend wird auf den Inhalt der Vorlage 270/19, die am 02.07.2019 im Sozialausschuss beraten wurde, wird verwiesen. |
zu 2: |
In den vergangenen Jahren sind die
Antragszahlen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für
Anspruchsberechtigte ohne laufende SGB II Leistung stetig gestiegen; das
Gleiche gilt für Leistungen nach dem Härtefallfonds „alle Kinder essen mit“.
Darüber hinaus sind die verschiedenen Verwaltungsaufgaben (wie z. B.
Bedarfsermittlung einmaliger Beihilfen, Feststellung von Wohn- und
Wirtschaftsgemeinschaften usw.), die auf dieser Stelle zusätzlich
wahrgenommen werden, ebenfalls permanent angestiegen. Eine Anpassung des Stellenplans ist deswegen angezeigt. Die entstehenden Personalkosten i. H. v. 27.200 € werden durch die Personalkostenerstattung des Jobcenters des Kreises Steinfurt vollständig refinanziert. |
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Stellenplanänderungen in Bezug
auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2020 |
1 |
Leistungsgewährung nach dem SGB II |
EG 9c TVöD |
A 10 LBesG NRW |
2 |
Leistungsgewährung nach dem SGB XII |
EG 9c TVöD |
A 10 LBesG. NRW |
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Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1 & 2: |
Aufgrund der Neueinstellung von
verbeamteten Personen im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II und
SGB XII wurde eine Umwandlung von Stellen für Angestellte in Beamtenstellen
erforderlich. Es wurden somit 2,0 Stellenanteile
von EG 9c TVöD in A 10 LBesG. verschoben |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 341/19
vom 24.09.2019
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialausschusses als zuständigem Fachausschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 24.09.2019 erforderlich.
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2020 |
1 |
Leistungsgewährung nach dem SGB XII |
A 10 LBesG NRW |
EG 9c TVöD |
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Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Die im Rat am 24.09.2019 in den
Haushaltsplanberatungen eingebrachte zusätzliche Stelle (s. o.) im Bereich
der Leistungsgewährung nach dem SGB XII soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt
nach Beschlussfassung des Stellenplanes mit einem Angestellten besetzt werden. |
4. Endgültige Version Fachbereichsstellenplan2020/
Produktgruppenstellenplan 2020
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2020, der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.12.2019 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 14.01.2020 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
1 |
Sozialarbeiter/innen für die Betreuung von Migranten/innen |
3,0 / SuE 12 TVöD |
sukzessive Überführung in den Stellenplan (bis 2022/ Geltungsdauer MIK *) |
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Summe |
3,0 |
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* MIK: 2. Fortschreibung des
Migrations- und Integrationskonzeptes
5.2 zusätzliche befristete Stellen zum
HH-Jahr 2020
Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
1 |
Sozialarbeiter/in für Teilhabemanagement im Rahmen der
Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
36 Monate (jährliche Beantragung der Fördermittel nötig) |
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Summe |
0,5 |
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Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:
zu 1: |
Die Stadt Rheine beteiligt sich an
der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“. Ziel ist es, die Potentiale
zugewanderter junger Menschen zu entdecken, zu fördern und sie bei der
Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen. Einer dauerhaften
Abhängigkeit von Sozialleistungen soll präventiv entgegen gewirkt werden. Im Rahmen einer Projektförderung wird diese Stelle mit einer Laufzeit von 3 Jahren und dem Umfang von 19,5 h./Woche refinanziert werden. |
5.3 Ausblick für das Jahr 2020
1. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im August 2018 seine Integrationsstrategie 2030 vorgestellt und erarbeitet derzeit eine Novellierung des Integrations- und Teilhabegesetzes. Über entsprechende Begleitgruppen ist die Stadt Rheine und damit die kommunale Sichtweise eng in den Prozess eingebunden. Ein Ziel des Prozesses ist, das kommunale Integrationsmanagement zu stärken. Das Land NRW hat für ca. Februar 2020 weitere konkrete Details in Form einer Förderrichtlinie angekündigt, die voraussichtlich auch die Finanzierung von Stellenanteilen in den Bereichen Steuerung des kommunalen Integrationsmanagements sowie den kommunalen Ausländerbehörden vorsieht. Die entsprechenden Auswirkungen auf den Stellenplan können aktuell daher noch nicht beschrieben werden. Sie werden jedoch unmittelbar nach Bekanntwerden in den Fachausschuss eingebracht.
2. Der Kreis Steinfurt erstattet der Stadt Rheine die Personal- und Sachkosten für die Aufgabenwahrnehmung im SGB II.
Grundlage für die Berechnung der erstattungsfähigen Aufwendungen (sog. Vollzeitäquivalente_ „VZÄ“) ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II in der Stadt Rheine.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist im letzten Jahr gesunken; so dass der Kreis Steinfurt die maßgebliche VZÄ für 2020 mit Bescheid vom 10.10.2019 verringert hat. Diese Verringerung wurde bislang im Stellenplan der Stadt Rheine nicht abgebildet; da abgewartet wird, ob sich dieser Trend auch in 2021 fortsetzen wird.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Personal für den Aufgabenbereich des SGB II nur in dem vom Kreis durch die VZÄ refinanzierten Umfang vorgehalten wird.
Anlage 1:
Stellenplan 2020, Fachbereich – Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82, 83 und 84)