Betreff
Stellenplan 2020 für das Jugendamt
Vorlage
353/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

den als Anlage beigefügten Stellenplan des Jugendamtes - (Produktgruppe 21) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2020 zu übernehmen.

 

 

 

Begründung:

 

1.         Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2020 der Stadt Rheine wurde am 24.09.2019 mit der Vorlage 341/19 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 17.12.2019 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2020 in seiner Sitzung am 14.01.2020 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

 

2.         Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 341/19 vom 24.09.2019

 

Der Stellenplanentwurf des Jugendamtes vom 24.09.2019 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2019 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2020.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenreduzierungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Jugendgerichtshilfe

1,0

SuE 14 TVöD

2

Wirtschaftliche Jugendhilfe

0,23

A 10 LBesG.

 

 

 

 

Summe

1,23

 

 

 

Begründungen zu den Stellenreduzierungen:

 

zu 1:

Im Rahmen der Stellenplanberatungen für das Jahr 2020 wurde ein

kw-Vermerk an eine Stelle im Aufgabengebiet der Jugendgerichtshilfe ange-

bracht. Hintergrund waren damals sinkende Fallzahlen in diesem Aufgabenbe-

reich. Der jetzige Stelleninhaber wird im Laufe des Jahres 2020 in die Freistel-

lungsphase seiner Altersteilzeit eintreten, sodass eine entsprechende

Anpassung des Stellenplans vorgenommen wird. Die Personalkosten reduzier-

en sich um 64.300 €.

Angemerkt sei, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Auswirkungen des neu-

en Jugendstrafgesetzes, welches zum 01.01.2020 in Kraft treten soll, nicht

abschließend beurteilt werden kann. Inwieweit sich hierdurch ggfs. ein höherer

Personalaufwand ergeben wird, bleibt abzuwarten. Die Verwaltung wird hier-

über im Jugendhilfeausschuss berichten.

zu 2:

Vor dem Hintergrund leicht sinkender Fallzahlen wurde im Frühjahr 2019 eine Stellenbemessung in der wirtschaftlichen Jugendhilfe durchgeführt mit dem Ergebnis, dass dort eine Stellenreduzierung in geringem Umfang vorgenommen wird. Es werden Personalkosteneinsparungen i. H. v. 17.700 € erwartet.

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Pflegekinderdienst

0,5

SuE 14 TVöD

 

 

 

 

Summe

0,5

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

In der Vorlage Nr. 023/19 (beraten im JHA am 10.01.2019) wurde über die seinerzeit anstehenden Vertragsverhandlungen mit dem Caritasverband Rheine berichtet. Es wurde u. a. darüber informiert, dass für den Bereich des Pflegekinderdienstes eine Neuausrichtung in 2019 anstehe.

Die Aufgaben der Planung und Steuerung werden seit der im Laufe dieses Jahres vollzogenen Neuausrichtung ausschließlich von Fachkräften des Jugendamtes im Spezialdienst der Pflegekinderhilfe wahrgenommen; ebenso wie die Akquise und Schulung von Pflegefamilien.

In der Konsequenz ist der Caritasverband Rheine in diesem Aufgabengebiet für die Stadt Rheine – mit Ausnahme der begleitenden Beratung - nicht mehr tätig.

Dieses führt zu einem gestiegenen Personalaufwand im hiesigen Pflegekinderdienst, der bei 0,5 Stellenanteilen liegt. Gleichzeitig werden jedoch Transferaufwendungen an den Caritasverband aufgrund der geänderten Vertragslage eingespart; die finanziellen Auswirkungen sind somit in der Konsequenz sehr gering.

 

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2020

1

Leitung des Allgemeinen Sozialen Dienstes

SuE 18 TVöD

SuE 17 TVöD

 

2

Allgemeiner Sozialer Dienst

(früher Gruppenkoordination)

SuE 15 TVöD

SuE 14 TVöD

3

Allgemeiner Sozialer Dienst

(früher Leitung)

SuE 17 TVöD

SuE 14 TVöD

4

Leitungsunterstützung Jugendamt

A 10 LBesG

EG 9a TVöD

5

Kindergartenangelegenheiten

A 11 LBesG

A 10 LBesG

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Im vergangenen Jahr erfolgte eine Neuorganisation des Produktes 2101 (Förderung junger Menschen und Familien). Infolgedessen wird mit Beginn des Haushaltsjahres 2020 die Unterteilung in die Bereiche 2101.1 (Allgemeiner Sozialer Dienst inkl. Reintegration & Verselbständigung) und 2101.2 (Spezialdienste und Wirtschaftliche Jugendhilfe) vorgenommen werden. Diese Bereiche werden von jeweils einer Person geleitet, deren Stellen von der Bewertungskommission nach SuE 17 TVöD bewertet wurden.

Da aufgrund der früheren Organisationsstrukturen eine Leitungsstelle mit der Vergütung SuE 18 TVöD im Stellenplan vorhanden ist, ist die entsprechende Anpassung vorzunehmen.

 

 

zu 2:

Aufgrund der Neuorganisation der Sozialen Dienste und der Veränderung der Organisationsstruktur von 3 auf 2 Teams im Laufe dieses Jahres ist eine Gruppenkoordinatorenstelle weggefallen. Insofern ist die Anpassung hinsichtlich ihrer Vergütung anzupassen

 

zu 3:

Verbunden mit der bereits geschilderten Neuorganisation ist eine ehemalige Leitungsstelle im ASD umzuwandeln. Auf dieser Stelle werden Tätigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes wahrgenommen und die Person mit der Entgeltgruppe SuE 14 TVöD entlohnt. Eine Anpassung des Stellenplanes ist hier erforderlich.

 

 

 

 

 

 

zu 4:

Die Stelle 2132 (Leitungsunterstützung im Jugendamt) wurde in der Sitzung der Bewertungskommission am 02.07.2019 mit der EG 9a TVöD bzw. A9 LG 1.2 bewertet. Aufgrund der Einstellung einer Angestellten für diesen Aufgabenbereich ist eine Änderung der Vergütungsgruppe in die  EG 9a TVöD notwendig.

 

 

 

 

Zu 5:           Das Produkt „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege“ wurde ebenfalls in Teilbereichen neuorganisiert. Aufgrund von Personalwechseln wurden Stellenzuschnitte verändert und an aktuelle Erfordernisse angepasst. Hierdurch bedingt ergaben sich auch Veränderungen in der o.a. Stelle, die eine Anpassung der Besoldung von A 11 LBesG auf A 10 LBesG bedingen.

 

 

3.         Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 341/19 vom 24.09.2019

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses als zuständigem Fachausschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 24.09.2019 erforderlich.

 

 

4.         Endgültige Version Fachbereichsstellenplan2020/
Produktgruppenstellenplan 2020

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2020, der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.12.2019 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 14.01.2020 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

Anlage

 

Anlage 1: Stellenplan 2020, Jugendamt, Produktgruppe 21