Betreff
Bebauungsplan Nr. 40, Kennwort. "Oderstraße", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit III. Aufhebung des Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss vom 16. 08. 2006
Vorlage
140/07
Aktenzeichen
P 5.1 - wod
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2).

Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine hat bereits in seiner Sitzung am 16. August 2006 Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40, zur Bürgerbeteiligung und zur Offenlage gefasst. Entsprechend dieser Beschlüsse sollte der Bebauungsplan im sog. vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Zwischenzeitlich ist das BauGB durch den § 13 a ergänzt worden. Das mit diesem Paragraphen verbundene sog. beschleunigte Verfahren bildet die ideale gesetzliche Grundlage für die durch den Planinhalt projektierte Nachverdichtung im Bereich Oderstraße. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan soll deshalb auf diese neue Rechtsgrundlage umgestellt werden. Hierzu ist formell der Aufstellungs- und Bürgerbeteiligungsbeschluss vom 16. August 2006 aufzuheben und mit der neuen Rechtsgrundlage erneut zu fassen.

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 40, Kennwort: "Oderstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die Südseite der Mesumer Straße,

im Osten:        durch die Westseite des Vennweges,

im Süden:       durch die Nordseite des Hessenweges;

im Westen:     durch die Ostseite der Eichendorffstraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Dieser Bebauungsplan dient der der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung. Er setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 2,0 ha fest.

 

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

 

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

 

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung wird eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Diese Unterrichtung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in  der Presse mit anschließender 2-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen.

 

 

III.    Aufhebung des Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss vom 16. August 2006

 

Der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ der Stadt zum Bebauungsplan Nr. 40, Kennwort: „Oderstraße“ wird aufgehoben.