VORBEMERKUNG /
KURZERLÄUTERUNG:
Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 soll die Bebauung entsprechend der vom Büro Fritschi/Stahl/Baum, Düsseldorf vorgestellten Konzeption für den Bereich zwischen Stadthalle, eec, Bültstiege und Stadthallentiefgarage vorbereitet werden. Insbesondere geht es um Änderungen für den Baukörper in Blickachse der Bültstiege östlich des Hotels. Hier soll eine Orientierung des Baukörpers an dem dominierenden Platzgestaltungselementes dem sog. Teppich erfolgen.
Im Vorfeld des Änderungsverfahrens sind seitens der Stadt Rheine 5 Architekten/Investoren aufgefordert worden, für das Grundstück im Änderungsbereich einen Entwurf zu erstellen einschließlich Nutzungskonzept. Diese Varianten werden anonymisiert anhand der vorgelegten Unterlagen beschrieben und bewertet. Aus den Varianten soll im Ausschuss diejenige ausgewählt werden, die aus städtebaulich-funktionaler Sicht am Besten in die Konzeption für das Umfeld der Stadthalle/eec passt.
Entsprechend der vorgelegten Planungen soll das 8. Änderungsverfahren gestartet werden. Die Änderungsinhalte sind so gewählt, dass alle fünf Objekte – mit Ausnahme der Beschränkung auf maximal 4 Vollgeschosse – realisiert werden können. Die Auswahl des Bewerbers, der die Aufgabe weiter bearbeiten soll und der gleichzeitige Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes in einer Sitzung basiert auf dem engen Zeitplan: Die Bebauung der Tiefgarage und des Areals im Änderungsbereiches soll nach Möglichkeit zum gleichen Zeitpunkt abgeschlossen sein um im Anschluss die vom Büro Fritschi/Stahl/Baum entwickelte Platzgestaltung ausführen zu können. Die Stadt Rheine ist mit dem Investor der Tiefgaragenbebauung die Verpflichtung eingegangen, nach Abschluss der Bauarbeiten am dem Gebäude die Gestaltung des Umfeldes durchzuführen. Um diese Bauarbeiten nicht durch noch laufende Baumaßnahmen am infrage stehenden Gebäude zu verzögern, sollte die Bebauungsplanänderung möglichst frühzeitig gestartet werden.
Im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 im
Jahre 1999 ist auf die finanziellen Auswirkungen der Schaffung eines Baufeldes
in der Blickachse der Bültstiege östlich des Hotels hingewiesen worden:
Insbesondere für die Umgestaltung des Hotelparkplatzes einschließlich Zufahrt
und Verlegung von Leitungstrassen entstehen erhebliche Kosten (vgl. Punkt 5.3
der beiliegenden Begründung). Die bisher vorliegende Kostenermittlung ergibt
einen Betrag von ca. 150.000 €, dem ein etwa gleichhoher Betrag durch den
Verkaufserlös gegenübersteht.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG/EMPFEHLUNG:
I.      Vorstellung der
Entwürfe für eine Bebauung der Fläche nördlich Stadthalle/östlich Hotel/südlich
eec/westlich Tiefgaragenbebauung
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Lageplan-Umfeldgestaltung Büro Fritschi-Stahl-Baum 2005                                                          Â
Masterplanauszug 1996 |
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Masterplanprojekt 70 Vorgaben und Gegenüberstellung: Alle Teilnehmer haben die Vorgaben zur Bearbeitung dieses Projektes beachtet und erfüllt. Die nicht immer identische Objektbeschreibung der Entwürfe ist entstanden durch die sehr unterschiedlichen Detaillierungsgrade und –tiefen der eingereichten Arbeiten und Erläuterungsberichte. |
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Isometrie                  Â
Masterplanprojekt Nr. 70 + 71 Büro Fritschi – Stahl – Baum                            1996 |
Auswertung der Entwurfsvorschläge: Fachbereich Planen und
Bauen Cornelia Bauer |
Projekt
A
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Ø Nutzungskonzept o
Erdgeschoß o
Obergeschoß und Staffelgeschoß o
Kellergeschoß Ø
Architektur-Bebauungskonzeption o
Geschossigkeit o
Gestaltung o
Material der Fassaden Ø
Infrastrukturkonzept o
fließender Verkehr o
ruhender Verkehr Ø
städtebaulichesKonzept Ø
Besonderheit – Anmerkungen |
Laden Hotel,
Boardinghouse: nicht als Erweiterung des heutigen Cityhotels zu verstehen, sondern
ein eigenständiger Baukörper, der gegenüber errichtet wird. Das Ziel ist es
ein Hotelareal entstehen zu lassen. Die Verfasser sehen dieses Projekt als 1.
Bauabschnitt. Der 2. Bauabschnitt wäre der Verbindungsbau mit Wellnessbereich
der beiden Hotelprojekte 4-geschossig
zum Humboldtplatz 5-geschossig
zum Hotelvorplatz Lochfassade,
rhythmisierte Fenster-Wandfläche in der
Fassade ist die dahinter liegende Nutzung erkennbar Klinker im
Erdgeschoß, Putz in den Obergeschoßen das Dach ist
als Flachdach konzipiert die
Fahrbeziehungen zum Timmermannufer und der Andienungszone Stadthalle wurden
nicht verändert eine zweite
parallel verlaufende Fahrspur zum Hotelareal wurde eingerichtet die 25
Stellplätze des heutigen Hotelvorplatzes konnten nicht erhalten werden für das
geplante Bauvorhaben ist noch keine Aussage über Anfahrbarkeit und Lage der
neu hinzukommenden Stellplätze getroffen worden das
Fluchttreppenhaus TG Stadthalle bleibt bestehen die
Gebäudekubatur fügt sich in die
Umgebung ein, ist aber in seiner Höhenentwicklung um ein Geschoß zu reduzieren, da die
Topographie von Norden in Richtung Stadthalle und auch von Osten Richtung Ems
stark abfallend ist; es entsteht ein Höhenunterschied von einem Geschoß das
vorgegebene Baufeld Masterplanprojekt Nr. 70 wird in Richtung EmsEkc Nr. 71
überschritten; das Masterplanprojekt Nr. 71 wird mit überplant die Fassade
zum Humboldtplatz muss in der Erdgeschoßebene ein offeneres Gesicht zeigen,
damit der Baukörper die Funktion eines Verbindungelementes Bültsiege – Ekc
übernehmen kann Die Idee
dieses Entwurfes ist es, eine Funktionseinheit „Hotel“ zu bilden. Das
spiegelt sich in dem architektonischen Erscheinungsbild des Baukörpers
wieder. Unterstrichen
wird dieser Gedanke mit einer separaten Zufahrt in den „Hotelhof“ und wird
durch die Kolonnade, die fußläufig die verschiedenen Funktionsbereiche witterungsgeschützt
miteinander verknüpft weiter ausgebaut. Bei diesem
Leitfaden wird der Wunsch, eine attraktive Verbindungsachse zu gestalten, in
der Erdgeschoßebene mit der dargestellten Fassade zum Humboldtplatz nicht
ausreichend gewürdigt. Um die
Terrassenebene des demnächst errichteten Neubaus „Seniorenanlage“ und die
Neugestaltung Humboldtplatz mit Leben füllen zu können, braucht man Durchblicke,
Einblicke und weitere Verknüpfungselemente damit sie als Kommunikationsfeld
zwischen den Gebäuden und der Ems wahrgenommen wird. Das heißt für
diese Planung: Wegnahme des 4. GeschossesÂ
und eine leichtere und offenere Konzeption des Erdgeschosses |
Projekt B
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Ø Nutzungskonzept o
Erdgeschoß o
Obergeschoß und Staffelgeschoß o
Kellergeschoß Ø
Architektur-Bebauungskonzeption o
Geschossigkeit o
Gestaltung o
Material der Fassaden o
Ø Infrastrukturkonzept o
fließender Verkehr o
ruhender Verkehr Ø städtebauliches
Konzept Ø
Besonderheit – Anmerkungen |
1 Laden mit
350 m², oder 2 Läden mit je 175 m² Wohnen mit 14
Eigentumswohnungen mit gehobener Ausstattung, barrierefrei 5-geschossig
zum Humboldtplatz zum Westen
zieht sich das 5. Geschoß 2.50 m zurück und bildet das Staffelgeschoß Lochfassade
bunte Anordnung von Fensterflächen in der Fassade, Erker durchstoßen die
Fassade Putzfassade
mit bunten Klinkerelementen für die Erker Flachdach
ohne Attikaausbildung die
Fahrbeziehungen zum Timmermannufer sind in dem Lageplan nicht eindeutig
ablesbar die Erschließung
der Stellplätze für das neue Bauvorhaben erfolgt über die heutige
Hotelvorfahrt die 25
Stellplätze des heutigen Hotelvorplatzes können nicht erhalten werden, da
dann die Anfahrbarkeit der neuen Stellplätze nicht möglich ist Fluchttreppenhaus
TG Stadthalle bleibt bestehen der Baukörper
setzt sich bewusst von der umgebenden Bebauung des Humboldtplatzes ab und ist
in seiner äußeren Form ein „Solitärbaukörper“ das
vorgegebene Baufeld Masterplanprojekt Nr. 70 wird eingehalten und ist der 1.
Bauabschnitt. Die Bewerber stellen sich einen 2. Bauabschnitt, die Ergänzung
Hotelerweiterung Masterplanprojekt Nr. 71, vor Die Ansicht
zum Humboldtplatz muss in der Erdgeschoßebene ein kommunikativeres Gesicht
zeigen, damit der
Baukörper, auch wenn er als Solitär verstanden werden möchte, ein urbanes
Verbindungselement Bültstiege- Ekc werden kann Die
Idee dieses Entwurfes ist die Andersartigkeit des Gebäudes in der Umgebung.
Das architektonische Erscheinungsbild des Baukörpers ist eine bunte Mischung
aus Fenstern, Erkern und Wandelementen. Leider
muss darauf hingewiesen werden, dass die Grundrisse und die Ansicht nicht
übereinstimmen und somit nichtÂ
ablesbar ist, wie die Fassade zum Humboldtplatz aussehen wird. Da
der Geländeverlauf von Nord nach Süd im Baukörper nicht aufgenommen wird,
muss dieser in Gänze in der Platzfläche mit modelliert werden. Es entstehen,
wie in der Ansicht sichtbar, enorme Höhenangleichungen an den vorhandenen
Platzverlauf. |
 Projekt C
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Ø Nutzungskonzept o
Erdgeschoß o
Obergeschoß und Staffelgeschoß o
Kellergeschoß Ø
Architektur-Bebauungskonzeption o
Geschossigkeit o
Gestaltung o
Material der Fassaden Ø Infrastrukturkonzept o
fließender Verkehr o
ruhender Verkehr Ø städtebauliches
Konzept Ø
Besonderheit – Anmerkungen |
Dialysezentrum Wohnen mit
kleinen Einheiten Dienstleistung
im 1. OG KG stellt
Verbindung zur TG Stadthalle her und nutzt die gewonnene Fläche als Abstellraumflächen 3-geschossig
+ Staffelgeschoß zum Humboldtplatz 4-geschossig
und Staffelgeschoß zum Westen das
vorgegebene Baufeld wird aufgenommen eine
verbindende städtebauliche oder nutzungsinteressante Verbindung zwischen dem
Einkaufszentrum und der Bültstiege ist bewusst nicht entwickelt worden der Baukörper
spiegelt das Nutzungskonzept eines Dialysezentrums wieder die
Erdgeschoßebene hat keine bodenhohen Fensterelemente die
Obergeschosse werden über einen Laubengang erschlossen die
Topographie des Geländes in seiner Längsausrichtung ist nicht aufgenommen
worden und muss in die Platzabwicklung mit eingearbeitet werden die
Materialwahl ist bodenständig und der Umgebung angepasst das Material
besteht aus Verblend-, Putzelementen nach innen geneigtes Flugdach die heutigen
Fahrbeziehungen zum Timmermannufer, zur Andienungszone Stadthalle und zum
Cityhotel werden aufgenommen die Anzahl
der Hotelparkplätze werden erhalten; die Stellplätze des neuen Bauvorhabens
werden über den Hotelhof erschlossen und sind im Kellergeschoß untergebracht Fluchttreppenhaus
TG Stadthalle bleibt bestehen Der Baukörper
ist als undurchsichtiger Gebäuderiegel konzipiert worden und wendet sich
bewusst vom Humboldtplatz ab. Eine
verbindende städtebauliche oder nutzungsinteressante Achse zwischen Einkaufszentrum
und Bültstiege ist mit dem Gebäude nicht entwickelt worden. Der
Entwurfgedanke sieht eine Abkehr zum Humboldtplatz vor. Der Baukörper nimmt
keinen Bezug zum davorliegenden Humboldtplatz auf. Es besteht
nur ein Durchblick zur Ems über die heutige Fahrstraße zum Timmermannufer. Eine
Nutzungsänderung im Erdgeschoß könnte diese o.a. Probleme beseitigen. Das
hieße aber eine Neuplanung des Entwurfes. |
Projekt
D
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Ø Nutzungskonzept o
Erdgeschoß o
Obergeschoß und Staffelgeschoß o
Kellergeschoß Ø
Architektur-Bebauungskonzeption o
Geschossigkeit o
Gestaltung o
Material der Fassaden Ø Infrastrukturkonzept o
fließender Verkehr o
ruhender Verkehr Ø städtebauliches
Konzept Ø
Besonderheit –
Anmerkungen |
1. Variante: 2 Ladenflächen, 180 m² und
200 m² 2. Variante: 2 Ladenflächen mit interner
Erschließung ins 1. OG, je 350 m² Wohnen 11
Stellplätze als Unterstellplatz , ausgerichtet zum Hotelvorplatz 2-geschossig
+ Staffelgeschoß zum Humboldtplatz 3-geschossig
und Staffelgeschoß zum Westen das
vorgegebene Baufeld wird aufgenommen der Baukörper
nimmt die Proportionen mit seiner Höhenentwicklung die Stadthalle auf in der
äußeren Gestaltung nimmt es Gestaltungselemente der Seniorenanlage auf der
Materialmix besteht aus Verblend-, Putz- und großzügigen Glaselementen im
Erdgeschoß flachgeneigtes
Pultdach die heutigen
Fahrbeziehungen zum Timmermannufer, zur Andienungszone Stadthalle und zum
Cityhotel werden aufgenommen die Umfahrung
der Stellplatzanlage Hotel muss modifiziert werden und kann, in der vom
Verfasser dargestellten Form, nicht umgesetzt werden. Die
Erreichbarkeit der neu geplanten Stellplätze ist gelöst und erfolgt über die
heutige Hotelvorfahrt Fluchttreppenhaus
TG Stadthalle bleibt bestehen der
Entwurfsvorschlag hält sich an die Vorgaben des Baufeldes Masterplan Nr. 70 er nimmt
Bezug auf die neue Platzgestaltung des Humboldtplatzes und organisiert eine
Verweilzone vor dem Erdgeschoß ( wird wohl abhängig werden von der Nutzung im
EG) die
Topographie des Geländes ist im Entwurf nicht berücksichtigt worden und muss im
öffentlichen Raum ausgeglichen werden Der Baukörper
bildet eine Symbiose in der Architekturgestaltung und Materialwahl mit dem
Neubau „Überbauung der Stadthallengarage“ Großzügige
Glasflächen geben dem Baukörper im Erdgeschoß sehr große Transparenz Der
Entwurfgedanke sieht keine maximale Ausnutzung des Baufeldes vor. Er
beabsichtigt vielmehr in der Proportionswahl und Höhenentwicklung sich dem City
Hotel und der Stadthalle anzupassen. Durch die niedrige Höhe des geplanten
Gebäudes wird auch der Landschaftraum „Ems“ erlebbar bleiben. Das
geschickte Einsetzen der Materialien, die in der Fassade aus dem Riegelbau
zwei Gebäudeteile entstehen lassen ohne Vor-oder Rücksprünge unterstützen
diesen Entwurfsgedanken. Das großzügig verglaste Erdgeschoß erlaubt die
gewünschten Durchblicke und Einblicke in und vielleicht auch durch das
Gebäude. Damit rückt das Cityhotel nicht in die 2. Reihe. Das Material Glas
findet im Staffelgeschoß noch ein Mal Verwendung, um auch hier die Absicht,
ein unterordnetes Gebäude zwischen dem Einkaufszentrum und der Seniorenanlage
zu entwickeln, zu unterstützen |
Projekt
E
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Ø Nutzungskonzept o
Erdgeschoß o
Obergeschoß und Staffelgeschoß o
Kellergeschoß Ø
Architektur-Bebauungskonzeption o
Geschossigkeit o
Gestaltung o
Material der Fassaden Ø Infrastrukturkonzept o
fließender Verkehr o
ruhender Verkehr Ø städtebauliches
Konzept Ø
Besonderheit - Anmerkungen |
Handel- und Ausstellungsnutzung Sporthaus Wehmeier auf 800 bis 1000 m² Kleinwohnungen,
die auch dem Hotel als Suiten für Dauergäste angeboten werden können 22
Stellplätze im UG, 1/3 des UG im südlichen Bereich noch ein Laden/Ausstellung
möglich, da die Topographie des Geländes im Gebäude aufgenommen wird 2-geschossig
+ Staffelgeschoß zum Humboldtplatz 3-geschossig
und Staffelgeschoß zum Westen das
vorgegebene Baufeld wird um die Bautiefe des angedachten Querriegels; Hotelerweiterung,
überplant und erweitert das
Erdgeschoß, im Norden 1-geschossig nimmt den abfallenden Geländeverlauf nach
Süden hin auf und endet in einer 2-Geschossigkeit. Das Erdgeschoß erhält
durch großzügige und -flächige Fensterelemente Transparenz und Leichtigkeit das
Obergeschoß stellt mit der Farbigkeit des Materials (evtl. Sandsteinplatten) den Bezug zur
Stadthalle her. Das 2.
Obergschoß besteht aus einzelnen kubischen Elementen, die mit Glaselementen
verbunden werden. Das Dach ist als Flachdach konzipiert die heutigen
Fahrbeziehungen zum Timmermannufer, zur Andienungszone Stadthalle werden
aufgenommen die Zufahrt
zum Cityhotel wird zu Gunsten einer Grüninsel neu angeschlossen; 17
Stellplätze werden vor dem Hotel erhalten,Â
aber neu angeordnet Das
Entwurfskonzept, ein schwebendes Erdgeschoß zu gestalten und in der Kubatur
des Baukörpers sich fast der Umgebung unterzuordnen hat städtebauliche
Vorteile. Zum einen bildet der Baukörper die noch fehlende Platzwand, um dem
Humboldtplatz die richtige Proportion und Gestaltung zu geben. Die
erdgeschossige Platzwand lässt durch seine Transparenz die Lebendigkeit
zwischen Außen- und Innenraum ineinander fließen und erreicht damit, dass die
Neugier der vorbeilaufenden Besucher geweckt wird, stehen zu bleiben und an
diesem Ort zu verweilen. Die Besucher
der gegenüberliegenden Terrasse können ebenfalls an dem Leben vor und in dem
Gebäude teilhaben. Das Gebäude stellt den Zusammenhang zur Nachbarschaft her.
Es drängt das Cityhotel nicht in den
Hintergrund. Der Baukörper
bleibt sichtbar und ebenso die Durchblicke zur Landschaft „Ems“. Zum anderen
stellt das Gebäude durch sein Nutzungsprogramm die notwendige Verknüpfung
zwischen Einkaufszentrum und Bültstiege her. Als
Besonderheit ist zu erwähnen, dass das Fluchttreppenhaus der Tiefgarage
Stadthalle, das sich zur Zeit vor dem neugeplanten Gebäude befindet in diesem
Entwurf durch den Neubau an die Westfassade angebaut wurde, um die
Erreichbarkeit zum Hotel von der vorhandenen Garage zu optimieren und den
Humboldtplatz damit nicht mehr zu belasten. |
II.    Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden:     durch die nördliche Grenze der Flurstücke 736, 749,
im Osten:       durch die westliche Grenze des Flurstück 1126 in Flur 169, durch eine geradlinige Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 1126 in Flur 169 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Verlängerung der Nordseite der Straße „Timmermanufer“ nördlich der Stadthalle,
im Süden:      durch die Nordseite der Straße „Timmermanufer“ nördlich der Stadthalle und deren Verlängerung in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 1126 in Flur 169 in südlicher Richtung,
im Westen:    durch die Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 684 in südlicher Richtung bis zur Nordseite der Straße „Timmermanufer nördlich der Stadthalle, von der östlichen Grenze des Flurstücks 684, von der westlichen Grenze des Flurstücks 736 und deren Verlängerung in südlicher Richtung bis zur nördlichen Grenze des Flurstück 684.
Sämtliche Flurstücke befinden sich - falls nicht separat aufgeführt - in der Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
III.   Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).
Da die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.
Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.
IV.    Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.