Betreff
Sanierung der Kita St. Theresia, Meisenstr. 28, 48429 Rheine
Vorlage
368/19
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, der kath. Pfarrgemeinde St. Antonius zu Padua, Bevergerner Str. 25 in 48429 Rheine, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 110.000 € zur Sanierung der Kita St. Theresia, Meisenstr. 28 in 48429 Rheine, zu gewähren.

 


 

Begründung:

 

Die Zentralrendantur Rheine beantragte im Dezember 2018 im Namen der Kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua einen Zuschuss zu den Sanierungskosten der Kita St. Theresia an der Meisenstr.28 in 48429 Rheine. Die Kostenschätzung belief sich auf rund 655 T€.

 

Im Februar 2019 fand ein Ortstermin in der Kita St. Theresia statt. Vertreter des Trägers, die Kitaleitung und der beauftragte Architekt haben den Vertretern der Stadt Rheine (Hochbauverwaltung und Jugendamt) vor Ort die notwendigen Sanierungsmaßnahmen erläutert.

 

Zu dem Zeitpunkt war allerdings noch offen, ob zu den veranschlagten 655 T€ noch weitere Kosten hinzukommen, weil noch nicht abschließend geklärt war, ob das Dach auch noch saniert werden muss.

 

Im Juli 2019 teilt der Architekt mit, dass die zwischenzeitliche Überprüfung des Daches ergeben habe, dass hier kein weiterer Sanierungsbedarf aufgetreten sei.

 

Mit Schreiben vom 21. August 2019 beantragt die Zentralrendantur Rheine im Namen der Kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua einen konkreten Zuschuss zu den Sanierungskosten der Kita St. Theresia in Höhe von 110.000 €. Die restlichen Kosten für die Sanierung würde die Kirchengemeinde neben einem Zuschuss des Bistums Münster i. H. v. 50.000 € aus Rücklagen aller Kitas des Trägers finanzieren.

 

 

Allgemeines zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen:

 

Der Unterhalt der Gebäudesubstanz von Kindertageseinrichtungen gehört zu den Aufgaben des jeweiligen Trägers. Mit den Kindpauschalen nach § 19 KiBiz sind sämtliche Kosten einer Kindertageseinrichtung abgegolten.

 

Der Verwendungsnachweis, den der Träger einer Kindertageseinrichtung nach § 20 Abs. 4 KiBiz für jedes Kita-Jahr vorzulegen hat, ist bei den Aufwendungen gegliedert in Personalkosten, Investitionen, Mieten, Sachkosten und sonstige Aufwendungen.

 

Überschüsse eines Kita-Jahres werden einer Rücklage zugeführt. In Jahren mit erhöhtem Aufwand (z.B. Erneuerung der Heizungsanlage) kann auf die Rücklage zurückgegriffen werden. Wenn aber (auch bedingt durch das jeweilige Alter der Kindertageseinrichtung) der Sanierungsbedarf größer ist als die Rücklage, muss eine Finanzierung für das Defizit gefunden werden.

 

Grundsätzlich bestehen folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

 

·         Eine andere Kita des Trägers hat eine Rücklage aufgebaut, die dort absehbar nicht benötigt wird. Dann kann die Rücklage von dieser Kita auf die Kita mit dem Finanzbedarf übertragen werden.

 

·         Der Träger bringt Eigenmittel ein (z.B. Zuschuss durch das Bistum).

 

·         Das örtliche Jugendamt gibt einen Zuschuss.

 

·         Bei Betriebsgefährdung kann auch das Landesjugendamt einen Zuschuss gewähren.

 

 

 

Zur Sanierung der Kita St. Theresia

 

Das Gebäude der Kita St. Theresia wurde in den Jahren 1971-72 errichtet. Insbesondere die Fenster der Kita sind dringend sanierungsbedürftig. Bei Starkregen dringt Feuchtigkeit in die Kita ein. Der mangelhafte konstruktive Abschluss der bodentiefen Fensterelemente führt zu einer Durchfeuchtung des Bodenaufbaus. Gleichzeitig gelangen Insekten (zum Beispiel Ameisen) in die Innenräume.

 

Ein weiteres Manko, welches dringend abgestellt werden muss, ist, dass der vorgeschriebene Personalraum, mangels ausreichender Alternativen als Abstellraum verwendet wird. Es müssen neue Abstellflächen geschaffen werden, um den Personalraum wieder reaktivieren zu können.

 

Ferner soll im Rahmen der Sanierung eine barrierefreie WC-Anlage und eine barrierefreie Dusche geschaffen werden.

 

Neben den erforderlichen baulichen Maßnahmen ist die Ausstattung der Kita in vielen Teilen erneuerungsbedürftig. Viele Einrichtungsgegenstände kommen noch aus dem Eröffnungsjahr 1972 und müssen ersetzt werden.

 

In der Vergangenheit wurde hier zu wenig investiert, was sich auch an der Entwicklung der KiBiz-Rücklage zeigt.

 

 

 

Finanzierung

 

Die KiBiz-Rücklage der Kita St. Theresia ist in den letzten 10 Jahren stetig gestiegen.

 

Grundsätzlich sind der sparsame Umgang mit den Finanzen und das Vorhalten einer finanziellen Reserve gutzuheißen. Damit kann die oben beschriebene Systematik „in Jahren mit erhöhtem Aufwand kann auf die Rücklage zurückgegriffen werden“ eingehalten werden.

 

In diesem Fall wurde der Sparwille der Kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua durch eine gesetzliche Neuregelung im KiBiz unterlaufen.

 

Der Gesetzgeber hatte mit Beginn des Kitajahres 2015/16 eine Obergrenze für die KiBiz-Rücklage eingeführt. Rücklagen oberhalb dieser Grenze müssen an die Stadt Rheine zurückgezahlt werden.

 

Die Verwendungsnachweisprüfung für das Kitajahr 2015/16 hat ergeben, dass die Kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua für ihre 10 Kitas rund 121 T€ an die Stadt Rheine zurückzahlen musste. Hätte die Kirchengemeinde die Sanierung der Kita St. Theresia rechtzeitig vor Ablauf des Kitajahres 2015/16 gestartet, hätten diese 121 T€ der Kirchengemeinde weiterhin für die Sanierung zur Verfügung gestanden. Dann wäre die Sanierung ohne jegliche Beteiligung der Stadt Rheine möglich gewesen.

 

Zwischenzeitlich wurden diese 121 T€ als Ertrag für das Haushaltsjahr 2019 bei der Stadt Rheine verbucht. Diese 121 T€ waren nicht als Einnahme im Haushalt veranschlagt worden. Der beantragte Zuschuss i. H. v. 110 T€ ist damit gegenfinanziert, die erforderlichen Mittel sind im Budget 2102 enthalten.