Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Entwicklungen 2006 und Ausblick 2007 - Beteiligung der Kommunen an den Kosten des SGB II
Vorlage
142/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum aktuellen Stand der Umsetzung des SGB II zur Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 


Begründung:

 

Seit Einführung des SGB II Anfang 2005 hat die Verwaltung umfangreiche Berichte über den jeweiligen Stand der Umsetzung des SGB II in der Stadt Rheine gegeben.

 

In dieser Vorlage sollen die Entwicklungen in 2006 für Rheine zusammengefaßt werden sowie ein Ausblick auf das Jahr 2007 erfolgen. Desweiteren wird über den aktuellen Stand der Kostenbeteiligung der Stadt Rheine berichtet.

 

Die Situation auf Kreisebebene ist der Sitzungsdrucksache B 19/2007 des Kreises Steinfurt zu entnehmen. Diese ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

1. Entwicklungen 2006 und Ausblick 2007

 

Das zweite Jahr der Umsetzung des SGB II war durch drei wichtige äußere Umstände geprägt:

 

  1. die ab 01.07.2006 geltende gesetzliche Regelung, nach der unter 25jährige Leistungsempfänger nur noch in Ausnahmefällen eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden,

 

  1. die in der 2. Jahreshälfte anspringende konjunkturelle Entwicklung, durch

welche die Integration zumindest eines Teils der Arbeitslosen aus dem Rechtskreis des SGB II erleichtert worden ist und

 

  1. die zwischen Mitte Juni und Mitte September 2006 geltende Mittelsperre für Eingliederungsleistungen, wodurch einzelne Leistungen gar nicht oder erst verspätet erbracht werden konnten.

 

Entwicklungen in 2006 für die Stadt Rheine in Zahlen lt. Arbeitsmarktreporte des Kreises Steinfurt:

 

 

Bedarfs-

Leistungs-

davon

davon

Vermittlungen

 

Gemeinsch.

Empfänger

eHB*

Arbeitslose

GAB (insg. 814)

Januar

2803

Keine Angabe

3688

1930

34

Februar

2903

Keine Angabe

3841

1988

16

März

2958

Keine Angabe

3932

2134

94

April

2957

Keine Angabe

3922

2129

90

Mai

2945

Keine Angabe

3916

2055

90

Juni

2970

Keine Angabe

3938

2040

80

Juli

2669

5309

3616

1970

73

August

2667

5358

3634

2019

33

September

2647

5391

3651

2080

95

Oktober

2702

5511

3736

2006

82

November

2739

5627

3806

2052

49

Dezember

2773

5772

3923

2123

78

* eHB = erwerbsfähige Hilfebedürftige

 

 

 

Entwicklungen der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in 2006 im Kreis Steinfurt und in der Stadt Rheine


Entwicklungen der Zahl der Arbeitslosen in 2006 im Kreis Steinfurt und in der Stadt Rheine

 

Integrationen in Arbeit durch GAB im Kreis Steinfurt in 2006

 

Kommune             Anzahl BG*            Anzahl VM*           Verh. BG : VM

Altenberge               149                                79                       53,02

Emsdetten               920                              257                       27,93

Greven                    808                              393                       48,64

Hörstel                    280                              115                       41,07

Hopsten                  112                                68                       60,71

Horstmar                   92                                31                       33,70

Ibbenbüren            1285                              554                       43,11

Ladbergen               107                                61                       57,01

Laer                        150                                48                       32,00

Lengerich                 619                              255                       41,20

Lienen                     197                                41                       20,81

Lotte                       371                              146                       39,35

Metelen                   124                                75                       60,48

Mettingen                113                                64                       56,64

Neuenkirchen           256                                95                       37,11

Nordwalde               135                                41                       30,37

Ochtrup                   478                              159                       33,26

Recke                      189                              101                       53,44

Rheine                   2773                              814                       29,35

Saerbeck                 102                                70                       68,63

Steinfurt                1181                              356                       30,14

Tecklenburg             111                                47                       42,34

Westerkappeln         268                                94                       35,07

Wettringen              115                                45                       39,13

Kreis St. ges.         10935                                      4009                     36,66

 

* BG=Bedarfsgemeinschaften * VM = Vermittlungen

fett = unterhalb Kreisdurchschnitt


 

Im Verlauf des Jahres 2006 hat sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (Leistungsfälle) in Rheine um 2,5 % erhöht. Zum 31.12.2005  wurden von der Bundesagentur für Arbeit 2710 Bedarfsgemeinschaften gezählt; am 31.12.2006 waren es 2773 Bedarfsgemeinschaften.

 

Gegenläufig ist die Entwicklung bezogen auf das gesamte Kreisgebiet. Zum 31.12.2005 wurden 11.165 Bedarfsgemeinschaften gezählt; am Jahresende 2006 waren es 10.935. Dies entspricht einer Abnahme von ca. 2 %. Der Kreis Steinfurt führt die kreisweite Abnahme neben der positiven konjunkturellen Entwicklung auf die zum 01.07.2006 erfolgte Gesetzesänderung zurück, wonach unter 25-jährige Leistungsempfänger, die im Haushalt der Eltern leben, keine eigene Bedarfsgemeinschaft mehr bilden.

 

Die Gesetzesänderung hat sich auch in Rheine ausgewirkt – insbesondere beim Monatswechsel von Juni auf Juli 2006 mit einer Abnahme von 301 Bedarfsgemeinschaften. Zuvor war im 1. Halbjahr des Jahres eine stetige Zunahme der Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen; Höchststand war im Juni – nach Tiefststand im Juli war von August bis Dezember wiederum ein stetiges Ansteigen festzustellen. Die Steigerung lässt sich saisonal begründen. Eine Aussage zu der absoluten Entwicklung der Anzahl aller leistungsberechtigten Personen (einschließlich Familienmitglieder) kann nicht erfolgen, weil eine diesbezügliche Auswertung im Kreis Steinfurt kommunescharf erst ab Juli 2006 dokumentiert wird.

Ab Juli erfolgte diesbezüglich eine Zunahme von 5309 auf 5772 Leistungsempfänger im Dezember.

 

Trotz geringer Abnahme der Bedarfsgemeinschaften in Rheine konnte gleichzeitig eine Reduzierung der Anzahl der Arbeitslosen nicht erreicht werden. Die Ursachen könnten in der regionalen Arbeitsmarktlage liegen; in Rheine konnte die GAB (AöR) im Jahr 2006 insgesamt 814 Vermittlungen verzeichnen. Es ist festzustellen, dass dieses Ergebnis im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Kommunen in der Relation und ebenso zum Kreisdurchschnitt unterdurchschnittlich ist.

 

Aufteilung auf Zielgruppenteams

 

Die SGB II – Abteilung in Rheine hat sich in Zielgruppen aufgestellt. Die Erfahrungen mit dieser Struktur sind weiterhin positiv – mit  Stand 31. Dezember 2006 verteilen sich die Bedarfsgemeinschaften wie nachfolgend auf die Teams:

 

Team “Junge Erwachsene unter 25 Jahre”              345 BG

Team “ Allein Erziehende”                                       597 BG

Team “ MigrantInnen”                                            489 BG

Team “ Allgemeiner Personenkreis A - K”                705 BG

Team “ Allgemeiner Personenkreis L - Z”                 637 BG

 

 

 

 

Erwähnenswert ist weiterhin, dass mit Stand 31.12.2006 für 231 Personen der befristete Zuschlag gem. § 24 SGB II geleistet wurde. Dieser Zuschlag wird bei Vorliegen der einkommensrechtlichen Voraussetzungen max. 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitslosengeldes I gewährt.  Es handelt sich um Personen, die von der (regionalen) Agentur für Arbeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld I nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten und im Anschluß Arbeitslosengeld II zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes in Anspruch nehmen mussten. Der Prozentanteil liegt bei mindestens 8,33 % (Personen, die den Zuschlag aus einkommensrechtlichen Gründen nicht erhalten können, sind hier nicht berücksichtigt).

 

 

Arbeitsgelegenheiten

 

Die Organisation der Arbeitsgelegenheiten (1-Eurojobs) liegt in der Zuständigkeit der Stadt Rheine. Im Jahr 2006 waren dort insgesamt 3,5 Stellen eingerichtet, die zu 1,65 Stellenanteil durch städtische Mitarbeiterinnen, zu 1,0 Stellenanteil durch den Caritasverband Rheine und zu 0,85 Stellenanteil durch den Jugend- und Familiendienst Rheine besetzt waren.

Insgesamt waren mit Stand Dezember 2006 insgesamt 559 Arbeitsgelegenheiten akquiriert; davon waren nach den bisherigen Vorgaben des Kreises Steinfurt tatsächlich 262 besetzt .

 

Diese teilen sich auf in:

 

-         205 Brückenjobs (für Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt)

-         57 Integrationsjobs (für Personen mit dem Ziel der sozialintegrativen Eingliederung)

 

Zum 01.01.2007 hat STARK den Stellenanteil für die Organisation von Integrationsjobs kreisweit um 5 Stellen erhöht. Die Stadt Rheine erhielt hiervon 1,0 Stelle; die Beauftragungen des Caritasverbandes und des Jugend- und Familiendienstes wurden daraufhin zum 01.02.2007 um jeweils 0,5 Stelle erweitert.

 

Insgesamt sollen in Rheine nun 405 Arbeitsgelegenheiten zeitnah (bis Sommer 2007) besetzt werden; jeweils zur Hälfte Brückenjobs und Integrationsjobs. 

 

Zusätzlich zu den geschaffenen Arbeitsgelegenheiten (1-Eurojobs) hat der Jugend- und Familiendienst zum 01. Juli 2006 mit Unterstützung der SGB II – Abteilung eine Maßnahme “Aktivierungs- und Profilingcenter Kaserne Gellendorf” begonnen. Diese Maßnahme ist als Vorstufe zum 1 – Eurojob zu verstehen. Unter pädagoischer Begleitung und fachlicher Anleitung erfolgt hier für maximal 3 Monate ein vermittlungsorientiertes Profiling. Ziel der Maßnahme ist es, aussagekräftige Kenntnisse über berufliche Möglichkeiten zu erhalten. Die Maßnahme ist von STARK bewilligt und als innovatives Projekt im arbeitsmarktpoltischen Rahmenprogramm ausgewiesen. Der Stadt Rheine entstehen mit dieser Maßnahme keine Kosten.

 

Personal

 

Die Räumlichkeiten im Ems-Einkauf-Center sind besetzt. Der Fallzahlentwicklung folgend hat STARK die Personalbemessung für die SGB II – Abteilung angepasst bzw. erhöht.

Gegenwärtig sind für diesen Aufgabenbereich eingesetzt:

 

  1      Stelle           Produktverantwortlicher

11      Stellen         Fallmanager/-innen

12,2   Stellen         Persönliche Ansprechpartner/ -innen (städtische Mitarbeiter/-

innen)

  9,5   Stellen         Persönliche Ansprechpartner/ -innen (befristet eingestellte Voll-

juristen/ -innen)

  3,5   Stellen         Unterhaltsheranziehung (städtische Mitarbeiter/ -innen)

  4,5   Stellen         Team Arbeit (Organisation der 1-Eurojobs)

  1      Stelle           Information / Kundensteuerung

 

Gegenwärtig ist nicht davon auszugehen, dass sich die Personalstärke verändern wird. Nächster Termin für die Ermittlung einzusetzenden Personals ab dem 01.04.2007 ist der 14.03.2007 (Statistiklauf der Bundesagentur für Arbeit). Auf der Grundlage der ermittelten Fallzahlen soll zukünftig und mit Wirkung ab April die Personalstärke für 1 Jahr festgeschrieben werden.

 

Strukturelle Anpassung des Fallmanagements

 

Nach 2 - jähriger Erfahrung mit den Gesetzesgrundlagen SGB II und den betroffenen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist feststellbar, dass das Modell des Kreises Steinfurt (STARK) grundsätzlich händelbar ist. Aufgrund unterschiedlicher Verantwortlichkeiten und der damit verbundenen Ablauforganisation sieht die Stadt Rheine für das Zusammenwirken Stadt Rheine/ GAB weiterhin Abstimmungs- und Optimierungbedarf. Aus diesem Grunde erfolgte zum 01.02.2007 in Rheine in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt eine strukturelle Anpassung des Fallmanagements sowie eine Neudefinition der Fallverantwortlichkeit.

 

Die Fallmanager/-innen der Stadt Rheine arbeiten zum Abbau der Vermittlungshemmnisse mit  Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern und Spezialdiensten zusammen, die geeignete Dienstleistungen erbringen bzw. vermitteln. Die Arbeit der Fallmanager/-innen ist zunächst auf einen Zeitraum bis zu 12 Monaten angelegt; kurzfristige Erfolge sind die Ausnahme, da in der Regel multiple Vermittlungshemmnisse (Mehrfachhemmnisse) abgebaut werden müssen, um die Vermittlungsfähigkeit herbeizuführen. Das Fallmanagement ist dann erfolgreich beendet, wenn die Hemmnisse, die einer Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt entgegenstehen, beseitigt sind.

 

Inzwischen hat es sich als notwendig herausgestellt, nicht nur Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen im Fallmanagement zu betreuen, sondern auch Personen, die nach Würdigung aller bekannten Umstände in der Lage sind (persönlich und familiär) einer (versicherungspflichtigen) Erwerbstätigkeit nachzugehen, die aber durch ihr persönliches Verhalten den Vermittlungsprozess erschweren oder vereiteln. Dieser Personenkreis mit dem Erfordernis einer intensiven Aktivierung und engen Begleitung wird zukünftig sowohl durch das Fallmanagement der Stadt Rheine als auch durch die Vermittler der GAB betreut.

 

Andererseits zeigt sich aber auch, dass es nicht bei allen Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen trotz intensiver Betreuung gelingen wird, eine Vermittlungsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt herzustellen. Für diese Personen soll der Betreuungsaufwand verringert werden, ohne die Personen gänzlich aus der Betreuung zu entlassen. Damit werden gleichzeitig die notwendigen zeitlichen Ressourcen geschaffen für die zusätzliche Betreuung der Personen, die einer engeren Führung bedürfen.

 

Im Jahr 2006 wurden insgesamt ca. 750 Personen durch das Fallmanagement der Stadt Rheine betreut. Hiervon wurde bei 139 Personen das Fallmanagement  aus folgenden Gründen beendet:

 

Beseitigung der Vermittlungshemmnisse                                     20      (14,39 %)

Arbeitsaufnahme während des Fallmanagements                        45      (32,37 %)

Übergang in das SGB XII (Erwerbsunfähigkeit)                            15      (10,79 %)

Fallmanagement erfolglos – weiterhin nicht aussichtsreich             8      (  5,76 %)

Wegzug                                                                                    19      (13,67 %)

Vorrangige Ansprüche (Rente, REHA….)                                        7      (  5,04 %)

Erhöhtes Einkommen in der BG                                                    9      (  6,47 %)

Fehlender Folgeantrag (offensichtliche Selbsthilfe)                       10      (  7,19 %)

Sonstiges (Haft, Zerfall der BG……)                                               6      (  4,32 %)

 

 

Ab dem 01.02.2007 wird Fallmanagement in 730 laufenden Leistungsfällen geleistet. Die Leistungssachbearbeitung für diese Leistungsfälle erfolgt ebenfalls durch den/ die Fallmanager/-in. Nach erfolgter Bestandsaufnahme und hiermit verbundener Sichtung aller Leistungsfälle konnte festgestellt werden, dass ca. 380 Leistungsfälle das Fallmanagement zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen erfahren.

 

Die weiteren ca. 350 Leistungsfälle bedürfen nach abgestimmter Meinung mit der GAB einer engeren Begleitung durch das Fallmanagement. In diesen Fällen des “Akivierenden” Fallmanagement liegt die Fallverantwortung beim städtischen Fallmanager/-in. Eine spätere Hinzuziehung der GAB als Fachdienst für die Vermittlung ist vorgegebenes Ziel. Die Einschaltung erfolgt im Rahmen einer Fallkonferenz – ggfs. mit Beteiligung des Leistungsempfängers. Der weitere Vermittlungsprozess wird festgelegt und vom Fallmanagement eng begleitet.

 

Die Verwaltung erwartet angesichts der nun erfolgten Optimierung im Fallmanagement – und hiermit einhergehend einer Entlastung der GAB-Vermittlung für die zeitintensiven Personen - eine spürbare Erhöhung der Vermittlungsquote für das Jahr 2007. Ziel muß es sein, diesbezüglich zumindest den Kreisdurchschnitt zu erreichen.

 

 

2. Kostenbeteiligung der Stadt Rheine

 

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 07. Nov. 2006 der Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine, dem Kreis Steinfurt und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt zur Kostenbeteiligung an den kommunalen Ko-sten im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II einstimmig zugestimmt.

 

Der Landrat teilt jedoch mit Schreiben vom 08. Jan. 2007 mit, dass eine abweichen-de Vereinbarung zur Kostenbeteiligung im Sinne einer Stufenlösung jedenfalls vor-läufig gescheitert ist.

 

20 Städte und Gemeinden hatten bis Ende 2006 zustimmende Beschlüsse gefasst. Aus zwei weiteren Gemeinden sind zustimmende Ratsbeschlüsse für Januar 2007 signalisiert worden. Eine Gemeinde hat  ebenfalls einer Stufenlösung zugestimmt, dabei allerdings eine verkürzte zeitliche Stufenfolge vorgesehen. Letztlich scheitert die einvernehmliche Regelung jedoch am Beschluss des Tecklenburger Rates, der eine Zustimmung von der Bereitschaft des Kreises Steinfurt  abhängig macht, sich bis zu einer zufriedenstellenden gesetzlichen Neuregelung am Defizit bei den Schü-lerkosten mit mindestens 200.000 € jährlich zu beteiligen. Der Kreis Steinfurt wird diese Bedingung nicht akzeptieren.

 

Da eine einvernehmliche Regelung nicht zu erzwingen ist, gilt die im Gesetz vorge-sehene 50 %ige Kostenbeteiligung. Die gesetzliche Regelung verursacht für die Stadt Rheine Mehrkosten iHv. rd. 290.000 € jährlich.  

 

Für die Zeit vom  01. Juli bis 31. Dez. 2006 hat der Kreis bereits 457.000 € zur Zah-lung angefordert.  Für die Monate Januar bis März 2007 hat er die Abschlagszahlun-gen auf der Grundlage einer 50 %igen Kostenbeteiligung auf mtl. 279.000 € festge-setzt. Gegen diesen Bescheid hat die Verwaltung Widerspruch eingelegt und auf die hinlänglich bekannte Position der Stadt Rheine verwiesen. Sollte eine einvernehmli-che Regelung nicht mehr möglich sein, wurde ausdrücklich eine besondere Härte für die Stadt Rheine geltend gemacht. Da der Widerspruch nach Auffassung der Ver-waltung aufschiebende Wirkung hat, sind Zahlungen bisher nicht erbracht worden.

 

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommen bzw. wird dem Wider-spruch seitens des Landrates nicht abgeholfen, wird die Stadt gezwungen sein, ge-gen die Heranziehung zur Kostenbeteiligung Anfechtungsklage zu erheben.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Vorlage Kreissozialausschuss B 19/2007

Anlage 1a: Anlage zur Vorlage B 19/2007