Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Â
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum aktuellen Stand der Umsetzung des SGB II zur Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Begründung:
Seit Einführung des SGB II Anfang 2005 hat die Verwaltung umfangreiche Berichte über den jeweiligen Stand der Umsetzung des SGB II in der Stadt Rheine gegeben.
In dieser Vorlage sollen die Entwicklungen in 2006 für Rheine zusammengefaßt werden sowie ein Ausblick auf das Jahr 2007 erfolgen. Desweiteren wird über den aktuellen Stand der Kostenbeteiligung der Stadt Rheine berichtet.
Die Situation auf Kreisebebene ist der Sitzungsdrucksache B 19/2007 des Kreises Steinfurt zu entnehmen. Diese ist als Anlage beigefügt.
1.
Entwicklungen 2006 und Ausblick 2007
Das zweite Jahr der Umsetzung des SGB II war durch drei wichtige äußere Umstände geprägt:
- die ab 01.07.2006 geltende gesetzliche Regelung, nach der unter 25jährige Leistungsempfänger nur noch in Ausnahmefällen eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden,
- die in der 2. Jahreshälfte anspringende konjunkturelle Entwicklung, durch
welche die Integration zumindest eines Teils der Arbeitslosen aus dem Rechtskreis des SGB II erleichtert worden ist und
- die zwischen Mitte Juni und Mitte September 2006 geltende Mittelsperre für Eingliederungsleistungen, wodurch einzelne Leistungen gar nicht oder erst verspätet erbracht werden konnten.
Entwicklungen in 2006 für die Stadt Rheine in Zahlen lt. Arbeitsmarktreporte des Kreises Steinfurt:
|
Bedarfs- |
Leistungs- |
davon |
davon |
Vermittlungen |
|
Gemeinsch. |
Empfänger |
eHB* |
Arbeitslose |
GAB
(insg. 814) |
Januar |
2803 |
Keine Angabe |
3688 |
1930 |
34 |
Februar |
2903 |
Keine Angabe |
3841 |
1988 |
16 |
März |
2958 |
Keine Angabe |
3932 |
2134 |
94 |
April |
2957 |
Keine Angabe |
3922 |
2129 |
90 |
Mai |
2945 |
Keine Angabe |
3916 |
2055 |
90 |
Juni |
2970 |
Keine Angabe |
3938 |
2040 |
80 |
Juli |
2669 |
5309 |
3616 |
1970 |
73 |
August |
2667 |
5358 |
3634 |
2019 |
33 |
September |
2647 |
5391 |
3651 |
2080 |
95 |
Oktober |
2702 |
5511 |
3736 |
2006 |
82 |
November |
2739 |
5627 |
3806 |
2052 |
49 |
Dezember |
2773 |
5772 |
3923 |
2123 |
78 |
* eHB = erwerbsfähige Hilfebedürftige
Entwicklungen der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in 2006 im Kreis Steinfurt und in der Stadt Rheine
Entwicklungen der Zahl der Arbeitslosen in 2006 im Kreis Steinfurt und in der Stadt Rheine
Integrationen in Arbeit durch GAB im Kreis Steinfurt in 2006
Kommune            Anzahl
BG*Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Anzahl VM*Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Verh. BG : VM
Altenberge             149                              79                      53,02
Emsdetten             920                             257                      27,93
Greven                  808                             393                      48,64
Hörstel                  280                             115                      41,07
Hopsten                112                               68                      60,71
Horstmar                 92                              31                      33,70
Ibbenbüren           1285                             554                      43,11
Ladbergen             107                              61                      57,01
Laer                      150                              48                      32,00
Lengerich               619                             255                      41,20
Lienen                   197                              41                      20,81
Lotte                     371                             146                      39,35
Metelen                 124                              75                      60,48
Mettingen              113                              64                      56,64
Neuenkirchen         256                              95                      37,11
Nordwalde             135                   Â
          41                      30,37
Ochtrup                 478                             159                      33,26
Recke                    189                            101                      53,44
Rheine                  2773                             814                      29,35
Saerbeck               102                              70                      68,63
Steinfurt               1181                             356                      30,14
Tecklenburg           111                              47                      42,34
Westerkappeln       268                              94                      35,07
Wettringen           Â
 115                              45                      39,13
Kreis St. ges.        10935           Â
                       4009                    36,66
*
BG=Bedarfsgemeinschaften * VM = Vermittlungen
fett = unterhalb Kreisdurchschnitt
Im Verlauf des Jahres 2006 hat sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (Leistungsfälle) in Rheine um 2,5 % erhöht. Zum 31.12.2005 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 2710 Bedarfsgemeinschaften gezählt; am 31.12.2006 waren es 2773 Bedarfsgemeinschaften.
Gegenläufig ist die Entwicklung bezogen auf das gesamte Kreisgebiet. Zum 31.12.2005 wurden 11.165 Bedarfsgemeinschaften gezählt; am Jahresende 2006 waren es 10.935. Dies entspricht einer Abnahme von ca. 2 %. Der Kreis Steinfurt führt die kreisweite Abnahme neben der positiven konjunkturellen Entwicklung auf die zum 01.07.2006 erfolgte Gesetzesänderung zurück, wonach unter 25-jährige Leistungsempfänger, die im Haushalt der Eltern leben, keine eigene Bedarfsgemeinschaft mehr bilden.
Die Gesetzesänderung hat sich auch in Rheine ausgewirkt – insbesondere beim Monatswechsel von Juni auf Juli 2006 mit einer Abnahme von 301 Bedarfsgemeinschaften. Zuvor war im 1. Halbjahr des Jahres eine stetige Zunahme der Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen; Höchststand war im Juni – nach Tiefststand im Juli war von August bis Dezember wiederum ein stetiges Ansteigen festzustellen. Die Steigerung lässt sich saisonal begründen. Eine Aussage zu der absoluten Entwicklung der Anzahl aller leistungsberechtigten Personen (einschließlich Familienmitglieder) kann nicht erfolgen, weil eine diesbezügliche Auswertung im Kreis Steinfurt kommunescharf erst ab Juli 2006 dokumentiert wird.
Ab Juli erfolgte diesbezüglich eine Zunahme von 5309 auf 5772 Leistungsempfänger im Dezember.
Trotz geringer Abnahme der Bedarfsgemeinschaften in Rheine konnte gleichzeitig eine Reduzierung der Anzahl der Arbeitslosen nicht erreicht werden. Die Ursachen könnten in der regionalen Arbeitsmarktlage liegen; in Rheine konnte die GAB (AöR) im Jahr 2006 insgesamt 814 Vermittlungen verzeichnen. Es ist festzustellen, dass dieses Ergebnis im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Kommunen in der Relation und ebenso zum Kreisdurchschnitt unterdurchschnittlich ist.
Aufteilung auf
Zielgruppenteams
Die SGB II – Abteilung in Rheine hat sich in Zielgruppen aufgestellt. Die Erfahrungen mit dieser Struktur sind weiterhin positiv – mit Stand 31. Dezember 2006 verteilen sich die Bedarfsgemeinschaften wie nachfolgend auf die Teams:
Team “Junge Erwachsene unter 25 Jahreâ€Â             345 BG
Team “ Allein Erziehendeâ€Â                                      597 BG
Team “ MigrantInnenâ€Â                                           489 BG
Team “ Allgemeiner Personenkreis A - Kâ€Â               705 BG
Team “ Allgemeiner Personenkreis L - Zâ€Â                637 BG
Erwähnenswert ist weiterhin, dass mit Stand 31.12.2006 für 231 Personen der befristete Zuschlag gem. § 24 SGB II geleistet wurde. Dieser Zuschlag wird bei Vorliegen der einkommensrechtlichen Voraussetzungen max. 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitslosengeldes I gewährt. Es handelt sich um Personen, die von der (regionalen) Agentur für Arbeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld I nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten und im Anschluß Arbeitslosengeld II zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes in Anspruch nehmen mussten. Der Prozentanteil liegt bei mindestens 8,33 % (Personen, die den Zuschlag aus einkommensrechtlichen Gründen nicht erhalten können, sind hier nicht berücksichtigt).
Arbeitsgelegenheiten
Die Organisation der Arbeitsgelegenheiten (1-Eurojobs) liegt in der Zuständigkeit der Stadt Rheine. Im Jahr 2006 waren dort insgesamt 3,5 Stellen eingerichtet, die zu 1,65 Stellenanteil durch städtische Mitarbeiterinnen, zu 1,0 Stellenanteil durch den Caritasverband Rheine und zu 0,85 Stellenanteil durch den Jugend- und Familiendienst Rheine besetzt waren.
Insgesamt waren mit Stand Dezember 2006 insgesamt 559 Arbeitsgelegenheiten akquiriert; davon waren nach den bisherigen Vorgaben des Kreises Steinfurt tatsächlich 262 besetzt .
Diese teilen sich auf in:
- 205 Brückenjobs (für Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt)
- 57 Integrationsjobs (für Personen mit dem Ziel der sozialintegrativen Eingliederung)
Zum 01.01.2007 hat STARK den Stellenanteil für die Organisation von Integrationsjobs kreisweit um 5 Stellen erhöht. Die Stadt Rheine erhielt hiervon 1,0 Stelle; die Beauftragungen des Caritasverbandes und des Jugend- und Familiendienstes wurden daraufhin zum 01.02.2007 um jeweils 0,5 Stelle erweitert.
Insgesamt sollen in Rheine nun 405 Arbeitsgelegenheiten zeitnah (bis Sommer 2007) besetzt werden; jeweils zur Hälfte Brückenjobs und Integrationsjobs.Â
Zusätzlich zu den geschaffenen Arbeitsgelegenheiten (1-Eurojobs) hat der Jugend- und Familiendienst zum 01. Juli 2006 mit Unterstützung der SGB II – Abteilung eine Maßnahme “Aktivierungs- und Profilingcenter Kaserne Gellendorf†begonnen. Diese Maßnahme ist als Vorstufe zum 1 – Eurojob zu verstehen. Unter pädagoischer Begleitung und fachlicher Anleitung erfolgt hier für maximal 3 Monate ein vermittlungsorientiertes Profiling. Ziel der Maßnahme ist es, aussagekräftige Kenntnisse über berufliche Möglichkeiten zu erhalten. Die Maßnahme ist von STARK bewilligt und als innovatives Projekt im arbeitsmarktpoltischen Rahmenprogramm ausgewiesen. Der Stadt Rheine entstehen mit dieser Maßnahme keine Kosten.
Personal
Die Räumlichkeiten im Ems-Einkauf-Center sind besetzt. Der Fallzahlentwicklung folgend hat STARK die Personalbemessung für die SGB II – Abteilung angepasst bzw. erhöht.
Gegenwärtig sind für diesen Aufgabenbereich eingesetzt:
 1     Stelle          Produktverantwortlicher
11     Stellen        Fallmanager/-innen
12,2  Stellen        Persönliche Ansprechpartner/ -innen (städtische Mitarbeiter/-
innen)
 9,5  Stellen        Persönliche Ansprechpartner/ -innen (befristet eingestellte Voll-
juristen/ -innen)
 3,5  Stellen        Unterhaltsheranziehung (städtische Mitarbeiter/ -innen)
 4,5  Stellen        Team Arbeit (Organisation der 1-Eurojobs)
 1     Stelle          Information / Kundensteuerung
Gegenwärtig ist nicht davon auszugehen, dass sich die Personalstärke verändern wird. Nächster Termin für die Ermittlung einzusetzenden Personals ab dem 01.04.2007 ist der 14.03.2007 (Statistiklauf der Bundesagentur für Arbeit). Auf der Grundlage der ermittelten Fallzahlen soll zukünftig und mit Wirkung ab April die Personalstärke für 1 Jahr festgeschrieben werden.
Strukturelle
Anpassung des Fallmanagements
Nach 2 - jähriger Erfahrung mit den Gesetzesgrundlagen SGB II und den betroffenen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist feststellbar, dass das Modell des Kreises Steinfurt (STARK) grundsätzlich händelbar ist. Aufgrund unterschiedlicher Verantwortlichkeiten und der damit verbundenen Ablauforganisation sieht die Stadt Rheine für das Zusammenwirken Stadt Rheine/ GAB weiterhin Abstimmungs- und Optimierungbedarf. Aus diesem Grunde erfolgte zum 01.02.2007 in Rheine in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt eine strukturelle Anpassung des Fallmanagements sowie eine Neudefinition der Fallverantwortlichkeit.
Die Fallmanager/-innen der Stadt Rheine arbeiten zum Abbau der Vermittlungshemmnisse mit Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern und Spezialdiensten zusammen, die geeignete Dienstleistungen erbringen bzw. vermitteln. Die Arbeit der Fallmanager/-innen ist zunächst auf einen Zeitraum bis zu 12 Monaten angelegt; kurzfristige Erfolge sind die Ausnahme, da in der Regel multiple Vermittlungshemmnisse (Mehrfachhemmnisse) abgebaut werden müssen, um die Vermittlungsfähigkeit herbeizuführen. Das Fallmanagement ist dann erfolgreich beendet, wenn die Hemmnisse, die einer Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt entgegenstehen, beseitigt sind.
Inzwischen hat es sich als notwendig herausgestellt, nicht nur Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen im Fallmanagement zu betreuen, sondern auch Personen, die nach Würdigung aller bekannten Umstände in der Lage sind (persönlich und familiär) einer (versicherungspflichtigen) Erwerbstätigkeit nachzugehen, die aber durch ihr persönliches Verhalten den Vermittlungsprozess erschweren oder vereiteln. Dieser Personenkreis mit dem Erfordernis einer intensiven Aktivierung und engen Begleitung wird zukünftig sowohl durch das Fallmanagement der Stadt Rheine als auch durch die Vermittler der GAB betreut.
Andererseits zeigt sich aber auch, dass es nicht bei allen Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen trotz intensiver Betreuung gelingen wird, eine Vermittlungsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt herzustellen. Für diese Personen soll der Betreuungsaufwand verringert werden, ohne die Personen gänzlich aus der Betreuung zu entlassen. Damit werden gleichzeitig die notwendigen zeitlichen Ressourcen geschaffen für die zusätzliche Betreuung der Personen, die einer engeren Führung bedürfen.
Im Jahr 2006 wurden insgesamt ca. 750 Personen durch das Fallmanagement der Stadt Rheine betreut. Hiervon wurde bei 139 Personen das Fallmanagement aus folgenden Gründen beendet:
Beseitigung der Vermittlungshemmnisse                                    20     (14,39 %)
Arbeitsaufnahme während des Fallmanagements                       45     (32,37 %)
Übergang in das SGB XII (Erwerbsunfähigkeit)                           15     (10,79 %)
Fallmanagement erfolglos – weiterhin nicht aussichtsreich           8     ( 5,76 %)
Wegzug                                                                                   19     (13,67 %)
Vorrangige Ansprüche (Rente, REHA….)                                      7     ( 5,04 %)
Erhöhtes Einkommen in der BG                                                  9     ( 6,47 %)
Fehlender Folgeantrag (offensichtliche Selbsthilfe)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 10Â Â Â Â Â (Â 7,19 %)
Sonstiges (Haft, Zerfall der BG……)                                             6     ( 4,32 %)
Ab dem 01.02.2007 wird Fallmanagement in 730 laufenden Leistungsfällen geleistet. Die Leistungssachbearbeitung für diese Leistungsfälle erfolgt ebenfalls durch den/ die Fallmanager/-in. Nach erfolgter Bestandsaufnahme und hiermit verbundener Sichtung aller Leistungsfälle konnte festgestellt werden, dass ca. 380 Leistungsfälle das Fallmanagement zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen erfahren.
Die weiteren ca. 350 Leistungsfälle bedürfen nach abgestimmter Meinung mit der GAB einer engeren Begleitung durch das Fallmanagement. In diesen Fällen des “Akivierenden†Fallmanagement liegt die Fallverantwortung beim städtischen Fallmanager/-in. Eine spätere Hinzuziehung der GAB als Fachdienst für die Vermittlung ist vorgegebenes Ziel. Die Einschaltung erfolgt im Rahmen einer Fallkonferenz – ggfs. mit Beteiligung des Leistungsempfängers. Der weitere Vermittlungsprozess wird festgelegt und vom Fallmanagement eng begleitet.
Die Verwaltung erwartet
angesichts der nun erfolgten Optimierung im Fallmanagement – und hiermit
einhergehend einer Entlastung der GAB-Vermittlung für die zeitintensiven
Personen - eine spürbare Erhöhung der Vermittlungsquote für das Jahr 2007. Ziel
muß es sein, diesbezüglich zumindest den Kreisdurchschnitt zu erreichen.
Â
2.
Kostenbeteiligung der Stadt Rheine
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 07. Nov. 2006 der Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine, dem Kreis Steinfurt und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt zur Kostenbeteiligung an den kommunalen Ko-sten im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II einstimmig zugestimmt.
Der Landrat teilt jedoch mit Schreiben vom 08. Jan. 2007 mit, dass eine abweichen-de Vereinbarung zur Kostenbeteiligung im Sinne einer Stufenlösung jedenfalls vor-läufig gescheitert ist.
20 Städte und Gemeinden hatten bis Ende 2006 zustimmende Beschlüsse gefasst. Aus zwei weiteren Gemeinden sind zustimmende Ratsbeschlüsse für Januar 2007 signalisiert worden. Eine Gemeinde hat ebenfalls einer Stufenlösung zugestimmt, dabei allerdings eine verkürzte zeitliche Stufenfolge vorgesehen. Letztlich scheitert die einvernehmliche Regelung jedoch am Beschluss des Tecklenburger Rates, der eine Zustimmung von der Bereitschaft des Kreises Steinfurt abhängig macht, sich bis zu einer zufriedenstellenden gesetzlichen Neuregelung am Defizit bei den Schü-lerkosten mit mindestens 200.000 € jährlich zu beteiligen. Der Kreis Steinfurt wird diese Bedingung nicht akzeptieren.
Da eine einvernehmliche Regelung nicht zu erzwingen ist, gilt die im Gesetz vorge-sehene 50 %ige Kostenbeteiligung. Die gesetzliche Regelung verursacht für die Stadt Rheine Mehrkosten iHv. rd. 290.000 € jährlich. Â
Für die Zeit vom 01. Juli bis 31. Dez. 2006 hat der Kreis bereits 457.000 € zur Zah-lung angefordert. Für die Monate Januar bis März 2007 hat er die Abschlagszahlun-gen auf der Grundlage einer 50 %igen Kostenbeteiligung auf mtl. 279.000 € festge-setzt. Gegen diesen Bescheid hat die Verwaltung Widerspruch eingelegt und auf die hinlänglich bekannte Position der Stadt Rheine verwiesen. Sollte eine einvernehmli-che Regelung nicht mehr möglich sein, wurde ausdrücklich eine besondere Härte für die Stadt Rheine geltend gemacht. Da der Widerspruch nach Auffassung der Ver-waltung aufschiebende Wirkung hat, sind Zahlungen bisher nicht erbracht worden.
Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommen bzw. wird dem Wider-spruch seitens des Landrates nicht abgeholfen, wird die Stadt gezwungen sein, ge-gen die Heranziehung zur Kostenbeteiligung Anfechtungsklage zu erheben.
Anlagen:
Anlage 1: Vorlage Kreissozialausschuss B 19/2007
Anlage 1a: Anlage zur Vorlage B 19/2007