Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2020 - 2023, Sonderbereich 2, Produktgruppe 21 (Jugendamt)
Vorlage
376/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches – Produktgruppe 21 (Jugendamt) mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2020 wurde in der Sitzung des Rates am 24. September 2019 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2023 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2020 – 2023.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 2 -  Produktgruppe 21 (Jugendamt). Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2020 weist einen Überschuss von 109 TEUR Euro aus. In den Folgejahren 2021 – 2023 ist mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 91,342 Mio. Euro bis zum Ende 2020 gerechnet. Das sind 26,22 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für die Produktgruppe 21 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

 

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Sonderbereich 2 - Produktgruppe Jugendamt im Ergebnisplan nur budgetneutrale Veränderungen. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

Erträge

Die U3-Pauschale im Rahmen der Kostenerstattung des Landes wurde mit 420 TEUR zu niedrig veranschlagt. Laut Bescheid sind nun halbjährlich 453 TEUR bewilligt, so dass es zur Entwurfsplanung zu Mehrerträgen in Höhe von 486 TEUR kommt.

 

Da sich die Mehrerträge in gleicher Höhe beim Transferaufwand widerspiegeln ist die Änderung budgetneutral.

 

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile 2

 

2020

2021

2022

2023

Landeszuschüsse für den Betrieb der Tageseinrichtungen (U3-Pauschale)

alt

420.000

420.000

420.000

420.000

 

neu

906.000

906.000

906.000

906.000

Verbesserung

 

486.000

486.000

486.000

486.000

 

Aufwendungen

Analog zu den Ausführungen auf der Ertragsseite erhöhen sich die Transferaufwendungen für die Betriebskosten der Tageseinrichtungen für die U3-Pauschale ebenfalls um 486 TEUR.

 

Transferaufwendungen – Berichtszeile 15

 

2020

2021

2022

2023

Betriebskostenanteile an den Tageseinrichtungen für Kinder (U3-Pauschale)

alt

420.000

420.000

420.000

420.000

 

neu

906.000

906.000

906.000

906.000

Verschlechterung

 

486.000

486.000

486.000

486.000

 

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Sonderbereich 2, Produktgruppe Jugendamt im Investitionsplan keine Änderungen.